Einem ZVO-Newsletter vom 9. März zufolge, hat nach jahrelangen Beratungen der REACH-Regelungsausschuss am 29. Februar 2024 endlich dem federführend von der Gerhardi Kunststofftechnik GmbH eingereichten Antrag zur Nutzung von Chromtrioxid für die Beschichtung von Kunststoffen für Automobilanwendungen zugestimmt.
Nachdem der Antrag (Gerhardi Joint Application) bereits am 22. Februar 2016 eingereicht worden war, wurde auf nachträglichen Wunsch der EU-Kommission ein Substitutionsplan erstellt ...
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