BAuA-Informationsveranstaltung: Neue Regelungen für Laser praktisch erklärt
Welche Aufgaben und Pflichten haben Laserschutzbeauftragte? Was genau sind die Inhalte entsprechender Ausbildungskurse? Solche und ähnliche Fragen tauchen in der Praxis immer wieder auf. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt Antworten. Am 18. Juni lädt sie zur Informationsveranstaltung Schutz vor Laserstrahlung - Aktuelle Regelsetzung und Praxisbeispiele nach Dortmund ein. Die Veranstaltung geht auf die aktuellen Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk ein. Damit trägt die Informationsveranstaltung dazu bei, den Schutz vor Laserstrahlung in der betrieblichen Praxis zu verbessern.
Im vergangenen Jahr wurden die Technischen Regeln zur Laserstrahlung überarbeitet. Der neue DGUV Grundsatz zur Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten und Fachkundigen wird in Kürze veröffentlicht. Die BAuA-Informationsveranstaltung liefert zu beiden Aspekten praktische Hinweise.
Darüber hinaus vermittelt die Informationsveranstaltung praxisbezogen wesentliche Inhalte für die Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf Laserstrahlung. Dazu gehören Basiskenntnisse, beispielsweise wie mögliche Gefährdungen erfasst und entsprechende Maßnahmen bewertet und dokumentiert werden. Anhand ausgewählter Praxisbeispiele geht die Veranstaltung auch auf die messtechnische Bewertung von Laserstrahlung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein.
An Laserarbeitsplätzen ist es in den meisten Fällen zwingend erforderlich, eine Schutzbrille zu verwenden. Doch die Auswahl einer geeigneten Laserschutzbrille kann kompliziert sein. Hier bietet die Informationsveranstaltung einen kompakten Überblick über die wichtigsten Auswahlkriterien.
Die Informationsveranstaltung ist eine Fortbildung im Sinne der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und wird als Fachveranstaltung für Arbeitsschutz mit zwei VDSI-Punkten bewertet. Das Teilnahmeentgelt beträgt 125 Euro. Hier ist auch eine Anmeldung möglich.
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