REACh: VECCO-Klage gescheitert
Der Europäische Gerichtshof hat das Urteil des Europäischen Gerichts vom 25. September 2015 zur Aufnahme von Chrom(VI) in den Anhang von REACH bestätigt. Damit ist der VECCO mit einer Klage gescheitert, dass die Kommission nicht ausreichend auf proper control geprüft habe. Die künftige Beurteilung von Regulierungen hat er aber positiv beeinflusst.
Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli war es nicht notwendig, auf proper control zu prüfen, um Chrom VI in den Anhang XIV der REACH-VO aufzunehmen. In der Urteilsbegründung heißt es, dass zwar eine entsprechende Gesetzgebung vorliege (CM-Direktive = Directive zur Nutzung von Cancerogenen und Mutagenen am Arbeitsplatz), jedoch habe diese Gesetzgebung keine Mindestbedingungen beziehungsweise -vorgaben (Grenzwerte) festgelegt. Da die erste Bedingung nicht erfüllt war, musste die Kommission nicht prüfen, ob proper control vorliegt.
Eine Klage des VECCO, dass der Arbeits- und Umweltschutz aufgrund des §58.2 der REACH-VO gewährleistet ist, das Risiko ausreichend beherrscht und das Produkt seinen Aggregatzustand ändert (Chrom(0) als abgeschiedenes Metall) ist somit gescheitert. §58.2 besagt: „Verwendungen oder Verwendungskategorien können von der Zulassungspflicht ausgenommen werden, sofern – auf der Grundlage bestehender spezifischer Rechtsvorschriften der Gemeinschaft mit Mindestanforderungen an den Schutz der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt bei der Verwendung des Stoffes – das Risiko ausreichend beherrscht (Originaltext: „…properly controlled“) wird.
Bei der Festlegung derartiger Ausnahmen ist insbesondere die Verhältnismäßigkeit des mit der Art des Stoffes verbundenen Risikos für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu berücksichtigen, zum Beispiel wenn sich das Risiko mit dem Aggregatzustand ändert.
Der VECCO hat mit seiner Klage dennoch einiges erreicht: Schließlich hat die Revision bestätigt, dass Grenzwerte eine entsprechende Mindestvoraussetzung gewesen wären und dann eine Prüfung auf proper control gemäß §58.2 hätte erfolgen müssen. Nun sollen Grenzwerte definiert werden, und die vorgelagerte Risikomanagement-Optionen-Analyse (RMOA) hat sich etabliert.
Das Gerichtsurteil zusammen mit den dann festgelegten Grenzwerten am Arbeitsplatz sowie der Aspekt der Gleichbehandlung aller CM-Stoffe beziehungsweise der davon betroffenen Betriebe (Ni, Co, Borsäure und PFC wurden und werden weit ausführlicher vorgeprüft) bieten gute Gründe, die Prüfung auf proper control für Chromtrioxid durchzuführen.
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