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Legionellenverordnung: Handlungshilfen für Betreiber oberflächenveredelnder Prozesstechnik
Vor dem Hintergrund mehrerer Legionellose-Ausbrüche durch die Bakterienart Legionella pneumophila aus technischen Wassersystemen in Deutschland in den letzten Jahren hat der Gesetzgeber im Jahr 2017 die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) verabschiedet. Davon betroffen sind Einrichtungen, die mit Wasser bei erhöhten Temperaturen arbeiten, insbesondere Wäscher in galvanotechnischen Fertigungen oder in Lackierereien. Die Verordnung verlangt von den Betrieben eine regelmäßige Prüfung, ob das eingesetzte Wasser Bakterien enthält. Auch wenn derzeit der genaue Ablauf der Prüfungen und die Überwachung der Behörden nicht im Detail geklärt sind, so müssen die betroffenen Betriebe die Meldung bei der neuen staatlichen Datenbank KaVKA (Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen) vornehmen.
WOMag 4/2019 Schüle, Frank
