Nach wie vor wartet die Branche der Beschichtungsindustrie auf verlässliche Entscheidungen über die Verwendung von als kritisch eingestuften Stoffen, wie Chrom(VI)verbindungen. Auch Neuerungen wie das von der Europäischen Kommission angedachte Essential Use Concept werden keine wesentlichen Vereinfachungen für die Industrie in Europa bringen. Am Beispiel von PFAS und den vorgesehenen Einschränkungen ist deutlich erkennbar, wie eine Regulierung in Form der Restriction wirken kann und welche praktischen Auswirkungen dies für die Unternehmen haben kann.
Matthias Enseling (Bild: Vecco)
Der Vorsitzende des Vecco e. V. Matthias Enseling zeigte sich sehr erfreut über die hohe Zahl von 88 Teilnehmern an der hybrid veranstalteten Mitgliederversammlung am 15. Oktober in Velbert. Die Teilnehmerzahl verteilte sich dabei zu etwa gleichen Teilen auf Teilnehmende in Präsenz und Online. Neben zwei hochkarätigen Gastvorträgen zu Entwicklungen der europäischen Chemikalienverordnung standen Wahlen auf dem Programm: Für den Vorstand kandidierten Matthias Enseling und Christian Herzog, sowie als Schatzmeister Dr. Julius Gröne (tätig beim Unternehmen Matthews/Saueressig) für die ausscheidende Marita Voss-Hageleit. Die Abstimmungen zu den Wahlen wurde mittels Mobilgeräten durchgeführt, so dass Präsenz- als auch Online-Teilnehmer uneingeschränkt und gleichberechtigt ihre Stimme abgeben konnten.
Einleitend wies Matthias Enseling darauf hin, dass die geplante Beschränkung (englisch: Restriction) für Chromtrioxid zwar kommen soll, derzeit aber noch kein Entwurf des Dossiers zur Beurteilung zur Verfügung steht. Nach den Planungen der European Chemical Agency ECHA soll dies im April 2025 erfolgen. Daher lässt sich aktuell keine Aussage darüber treffen, welche Auswirkungen für die betroffenen Betriebe konkret zu erwarten sind. Es ist nach wie vor offen, ob sich die Rahmenbe-dingungen für die Betriebe im Bereich der REACh-Zuständigkeit in absehbarer Zeit im Sinne der Beschichtungsunternehmen bessern werden.
Vereinsangelegenheiten
Zum Abschluss ihrer aktiven Mitarbeit im Vecco trug Marita Voss-Hageleit letztmals den Kassenbericht vor. Aktuell liegt nach neun Aus- und zwei Eintritten die Mitgliederzahl bei 109, darunter elf große Unternehmen (> 43 Mio. Euro Umsatz). Das vorgeschlagene Budget für 2025 wurde von den Mitgliedern ohne Gegenstimme akzeptiert; die Kassenprüfung von Jens Mohr wurde positiv beschieden. Kassenführerin und Vorstand wurden von den Vereinsmitgliedern ohne Gegenstimme entlastet. Die aus Altersgründen ausscheidende Marita Voss-Hageleit gab zum Abschluss einen kurzen Rückblick auf die geleistete Arbeit. Bei der VECCO Gründung (am 9. Mai 2012 im Büro der Kronenberger LKS) waren die Gründungsmitglieder davon überzeugt, so Marita Voss-Hageleit, dass es Möglichkeiten geben muss, für die Branche eine praktikable und den Interessen der Wirtschaft entsprechende Lösung zu finden und Zulassungen zu erreichen. Es lagen viele Steine auf dem Weg, die in der Hauptsache den Interessen der einzelnen Player im Spiel geschuldet waren. NGO’s, Chemielieferanten, Formulierern, EU und nationalen Behörden und nicht zuletzt dem bis zum Schluss geringen Interesse der Endverbraucher, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Das Endprodukt Chromoberfläche ist ja völlig ungiftig, preiswert und in der Haltbarkeit teilweise unerreicht.
Vorstandschaft des Vecco: Michaela Wagner, Antonella Lo-Bue, Frank Leyendecker, Dr. Julius Gröne, Jens Mohr, Christian Herzog, Jochen Schmitt, Matthias Enseling, Thomas Kronenberger und Marita Voss-Hageleit (v.l.)
Wie Marita Voss-Hageleit weiter betonte, wurde erreicht, dass der Vecco als Vertreter der galvanotechnischen Betriebe einen Antrag gestellt hat, über den (im Gegensatz zu Wettbewerbsanträgen) bis heute nicht entschieden wurde. Ein Grund ist sicher auch, dass der Vecco direkt und unmittelbar galvanotechnische Unternehmen vertritt und damit fundierte und klare Aussagen zur Situation treffen und klar darlegen kann, dass die Unternehmen im Vecco bemüht sind, die für den Umgang mit dem CMR-Stoff notwendigen Verbesserungen zielgerichtet anzugehen. Wenn man von Anfang an Betroffene zu Beteiligten gemacht hätte, wäre das Thema sicher effizienter bearbeitet worden. Marita Voss-Hageleit dankte zum Abschluss ihren Vorstandskollegen aus den 12 Jahren Jochen Schmitt, Peter Glaum, Matthias Enseling und Christian Herzog für die gute Zusammenarbeit. Ebenso natürlich Dr. Uwe König, der mit seinem enormen Fachwissen die Zusammenarbeit bereichert hat. Auch wenn es oft strittige Themen und Diskussionen gab, wurden im Interesse der Mitglieder und des Vereins immer gute Lösungen gefunden. Dr. Gröne wünscht sie für seine Arbeit alles Gute und wird ihn bei Bedarf beim Beginn seiner neuen Tätigkeit unterstützen.
Matthias Enseling und Christian Herzog wurden von den Vereinsmitgliedern erneut zu Vorständen gewählt und nahmen die Wahl an. Als neuer Schatzmeister wurde Dr. Julius Gröne gewählt. Dr. Gröne ist seit etwa sieben Jahren in der Praxis der Galvanotechnik aktiv, zunächst seitens der Anbieter und seit vier Jahren auf dem Gebiet der galvanischen Verchromung. Seit einiger Zeit ist er intensiv im Umfeld der ECHA aktiv und damit bestens in die Problematik der Autorisierung und deren Folgen für die Industrie eingebunden.
Neben Marita Voss-Hageleit wurde auch Dr. Uwe König verabschiedet. Beiden dankte der Vorsitzende für ihre intensive und wertvolle Arbeit im Verein. Als Ergebnis dieser Bemühungen können die Unternehmen fast durchweg auf bessere Expositionswerte verweisen. Marita Voss-Hageleit ist eine der wenigen Vereinsmitglieder, die seit Gründung des Vereins mit großem Engagement dabei war – dafür sprach ihr Matthias Enseling seinen besonderen Dank aus. In Anerkennung ihrer geleisteten Arbeit wurde Martia Voss-Hageleit zum Ehrenmitglied des Vecco gewählt. Der Beirat des Vecco e. V., bestehend aus Andrea Thoma-Böck, Antonelle LoBue und Frank Leyendecker sowie Kassenprüfer Jens Mohr, wurde ebenfalls ohne Gegenstimme wiedergewählt.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen in Velbert bei der Vecco-Mitgliederversammlung 2024
Aktuelle Situation und Zukunftsaussichten
Wie Matthias Enseling in seinen Ausführungen zu den Gastvorträgen betonte, werden in Zukunft Messwerte bei der Verwendung von kritischen Stoffen einen besonders hohen Stellenwert einnehmen. Die kommende Beschränkung wird durch spezielle Arbeitsplatzgrenzwerte bestimmt werden, die sowohl für dekorative als auch für funktionelle Beschichtungen gelten werden. Die dann zukünftig geltenden Grenzwerte, beziehungsweise der von den EU-Gremien angedachte Wert, werden für die Branche in jedem Fall eine große Herausforderung darstellen. Insbesondere da bereits heute geltende Arbeitsschutzbestimmungen in den EU-Ländern zwischen 1,0 µg/m3 und 5,0 µg/m3 liegen und die Differenz ein hohes Potenzial hat, die Diskussion um den Grenzwert zu verschärfen.
Dies bedeutet für die Branche, dass in Zukunft nicht Anträge für jede spezielle Anwendung maßgeblich sein werden, sondern der Nachweis über das Einhalten des geforderten Grenzwerts für zum Beispiel die Exposition am Arbeitsplatz. Hier zeigt sich der Wert der Vecco/Hapoc-Datenbank. So kann der Messwert mit anderen verglichen werden und es ist möglich, eventuelle Verbesserungen, für den Schutz der Mitarbeiter, einfacher zu lokalisieren. Darüber hinaus wird bei einem eventuell zu erwartenden niedrigeren Grenzwert die Art der Messung und das Messdesign immer wichtiger, da sich Schwankungen in der Exposition deutlicher auswirken und die relative Messunsicherheit größer wird. Aktuell kann über die neuen Grenzwerte nur spekuliert werden. Der Vecco möchte aber in dem zu erwartenden Szenario ein Partner für die Unternehmen sein, damit Mitgliedsbetriebecompliant mit den neuen Regelungen sind und weiter in Europa verchromen können.
Als problematisch gilt nach Aussage von Matthias Enseling das Szenario mit Formulierungen, also dem Umgang mit Feststoffen einer Chrom(VI)verbindung. Um damit problemlos zurecht zu kommen, bietet Hapoc den Formulator an. Der Formulator ist eine Verbindung aus Schüttgutbehälter und Ansatzstation, der Formulierungen mit Expositionen unter 0,65 µg/m3 zulässt. Der Formulator wurde bei der ECHA bereits vorgestellt und soll in 2025 vermarktet werden. Eine Alternative ist die Verwendung von Chromsäurelösungen zum Ansetzen von Elektrolyten. Vollkommen verschwinden wird aus Sicht des Vereins die Verwendung von festem Chromsäuresalz in Form von Schuppen und mit dem bekannten blauen Fass als Transportmittel.
Ganz besonders betonte Matthias Enseling den Nutzen der Hapoc-Datenbank, die jetzt voll zum Tragen kommt, da hier eine laufende und gut belegbare Entwicklung der Grenzwerte der Mitgliedsunternehmen des Vecco aufgezeigt werden kann. Die Datenbank wird in den nächsten Jahren stets durch neue, regelmäßig bestimmte Messwerte aktualisiert werden.
Essential Use
Bei dem von der EU-Kommission verabschiedeten Essential Use-Konzept handelt es sich um Grundsätze beziehungsweise Leitkriterien zur Beurteilung über die Verwendung schädlichster chemischer Substanzen. Es soll sicherstellen, dass besonders schädliche Chemikalien nur dann verwendet werden, wenn ihre Verwendung für die Allgemeinheit von entscheidender (essenzieller) Bedeutung ist. Dr. Marko Sušnik von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zugeschaltet aus Brüssel, informierte die Teilnehmenden über Details des Konzepts und mögliche Auswirkungen im Hinblick auf die Verwendung von Chrom(VI). Die Gruppe der Most Harmful Chemicals (MHC – besonders schädliche Chemikalien) sollen nur dann zugelassen werden, wenn ihre Verwendung für die Gesellschaft essentiell ist und keine Alternativen verfügbar sind. Das Konzept wurde am 22. April 2024 als Mitteilung der Europäischen Kommission veröffentlicht, ist aber noch nicht rechtlich bindend. Es soll aber in den kommenden Jahren in einzelne Rechtsakte integriert werden. Letztendlich soll das Konzept den Schutz von Gesundheit und Umwelt verbessern, indem der schrittweise Ausstieg aus nicht wesentlichen Verwendungen besonders schädlicher Stoffe beschleunigt wird. Und dort, wo der Einsatz dieser Stoffe unabdingbar (essentiell) ist, soll Zeit für ihre Substitution gewährt werden, um den Umstieg für die Unternehmen besser planbar zu machen.
Dr. Marko Sušnik hat sich für seinen Vortrag aus Brüssel zugeschaltet
Zu den unter das Konzept fallenden Stoffen (MHC) zählt auch Chrom(VI) und seine Verbindungen. Allerdings umfasst diese Gruppe etwas mehr Stoffe, als die bisher als SVHC-Stoffe eingestuften Chemikalien. Die MHC-Stoffe können verwendet werden, wenn der daraus erwachsende Nutzen/Verwendungszweck wesentlich ist. Dies ist der Fall, wenn zwei unterschiedlichen Kriterien erfüllt sind: Zum einen muss ihre Verwendung für die Gesundheit, die Sicherheit sowie das Funktionieren der Gesellschaft erforderlich sein und zum anderen dürfen nach Prüfung keine tragbaren Alternativen zur Verfügung stehen. Für die Einstufung als besonders schädlich werden verschiedene Eigenschaften des Stoffs im Hinblick auf eine Gesundheitsgefährdung von Lebewesen (zum Beispiel krebserregend, Mutationen des Erbguts) oder Schädigung der Natur betrachtet. Ausführlicher unterteilt sind auch die Kriterien für die Festlegung darüber, ob die Verwendung eines Stoffs zur Gewährleistung der Gesundheit oder Sicherheit der Gesellschaft erforderlich ist. Wichtig ist zudem, dass nicht nur der Stoff im engeren Sinn bewertet wird, sondern auch die Stoffverwendung, etwa in Gemischen oder Produkten. Alternativen müssen den erstellten Kriterien zufolge in der Lage sein, die Funktion und Leistungsfähigkeit zu gewährleisten und sie müssen in der Verwendung sicher sein. Die Kriterien sollen dazu dienen, dass aus der Vorgehensweise eine Art Filter entsteht, aus dem wiederum drei Laufrichtungen abzuleiten sind: unwesentliche Verwendung, wesentliche Verwendung und unklare Verwendung. Eine unwesentliche Verwendung führt direkt zum Verbot des Stoffs, eine wesentliche zum Erlauben der Verwendung. Nur bei unklaren Verwendungen wird eine Bewertung erforderlich. Daraus ergibt sich, dass der Aufwand für die Bewertung eines Stoffs deutlich unterschiedlich ausfallen kann. Für den Fall Chrom(VI) hat sich die Situation so dargestellt, dass sehr viele unterschiedliche Verwendungen zur Bewertung kamen. Wie Dr. Sušnik betonte, wird es für diese Vorgehensweise eine Reihe von Klagen geben, da hier unterschiedliche Arbeitsstrategien bei den Anwendern zu unterschiedlichen Ergebnissen führen müssen. Teilweise Anwendung fand die auf dem Essential Use Concept (EUC) beruhende Arbeitsstrategie im SEAC (Committee for Socio Economic Analysis – Ausschuss für sozioökonomische Analyse) oder bei der PFAS-Beschränkung. Es ist damit zu rechnen, dass das neue Konzept auch bei der REACh-Verordnung Eingang finden wird.
Die Idee des Filters (Bild: M. Sušnik)
PFAS-Beschränkung
Dr. Martin Leonhard von der Karl Storz GmbH. berichtete über die PFAS-Restriction, also den Ablauf zur schrittweisen Beschränkung der Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen. Der Schwerpunkt seines Vortrags lag in der Anwendung für die Medizintechnik, vor allem für Endoskope. Als kritisch betrachtet werden Chemikalien mit mindestens einer Fluorverbindung und einer polaren Gruppe - solche Stoffe sind wasserlöslich und unterliegen damit der Gefahr einer weiten Verbreitung in der Natur. Verhindert werden soll der Einsatz von Stoffen, die über Wasser verteilbar sind und persistent sind. Wichtig ist zwischen wasserlöslichen Substanzen und Polymeren, welche nicht wasserlöslich sind, zu unterscheiden. So könnte PTFE betroffen sein, obwohl es als Polymer nicht wasserlöslich ist. PTFE als Hochleistungswerkstoff ist jedoch eigentlich alternativlos. Wie Dr. Leonhard betonte, fallen zwar alle Arzneimittel mit Fluorgruppe nicht unter die Beschränkungsbetrachtung, jedoch gilt dies beispielsweise nicht für Augentropfen. Dies sind von der Regulierung her keine Medikamente, obwohl dies vermutlich den meisten Patienten nicht bewusst ist. Im Falle der Endoskope ist zu berücksichtigen, dass diese sehr häufig eingesetzt werden: Jede zweite Krankenhausbehandlung wird damit durchgeführt. Kritisch zu betrachten sind nach Aussage des Vortragenden die Eigenschaften Langlebigkeit und Haltbarkeit von zu entwickelnden Alternativstoffen; sie müssen aufgrund der Anforderungen an die Leistungsfähigkeit im Einsatz dieselben Eigenschaft wie der zu verbietende Stoff mit PFAS haben.
Verteilung der Verwendung von PFAS nach einer LANUV-Studie (Bild: M. Leonhard)
Auch die Position von Fluor im Periodensystem und dessen Elektronegativität lassen erkennen, dass eigentlich keine Alternative in Aussicht ist. Der Vortragende plädierte dafür, ein risikobasiertes Verfahren in den Vordergrund zu rücken und unter anderem Polymerverbindungen von dem Verbot auszunehmen. Darüber hinaus wünscht sich die Industrie eine Regulierung mit Augenmaß. So ist eine Unterscheidung zwischen dem abgeschlossenen Einsatz in der Industrie und der Verwendung durch Privatpersonen nötig.
Ergebnisse und Aktivitäten
Matthias Enseling ging im Anschluss an die Gastvorträge auf die Situation im Hinblick auf Essential Use ein. Dazu richtete er den Blick auf zwei wichtige Entwicklungen: DerCall for Evidence mit der ersten Umfrage, an der 647 Unternehmen teilgenommen haben, und mit dem die ECHA ein gutes Bild über die Verchromungsbetriebe gewonnen hat. Der Vecco hat sich an der Diskussion beteiligt, mit dem Wissen, dass die Betriebe bei den Expositionen die aktuelle Bemessungsgrenze von 1 µg pro Kubikmeter einhalten können.
In einem zweiten Call of Evidence wurden nicht die Verchromungsbetriebe befragt, sondern nur die Anbieter von Alternativverfahren. Hierbei haben, auf Initative des Vecco, auch Unternehmen teilgenommen, bei denen der Einsatz von Alternativen leider nicht erfolgreich war. Dies ist wichtig, da ansonsten ein wichtiger Blickwinkel auf die Möglichkeiten, Chancen und Risiken der Alternativsysteme fehlt.
Zum Thema Autorisierungen wies Matthias Enseling darauf hin, dass nach einem Q&A-Dokument der EU-Kommission vom 5. August auch bereits erteilte Autorisierungen mit dem Delisting von Anhang XIV ihre Gültigkeit verlieren könnten. Allerdings liegt hier noch keine finale Entscheidung der EU-Kommission vor. Wer dennoch autorisiert ist, muss hier mit zweifelhaften Vorgaben zur Durchführung arbeiten. Damit wird die angedachte Gruppenbildung von Anträgen, die beim Vecco Cluster heißen, erschwert. Bei dekorativen Anwendungen sind darüber
hinaus eine Volumenminimierung und kürzere Review-Perioden zu berücksichtigen. Aufgrund dieser Hemmnisse ist aktuell darüber zu entscheiden, ob eine Antragstellung noch Sinn macht. Auch wenn die weitere Vorgehensweise der EU noch vollkommen unklar ist, sollte mit den Arbeiten zur Autorisierung fortgefahren werden, da für die Anwendung des Restriction-Verfahrens das Eintrittsdatum sowie die grundsätzliche Umsetzung unklar sind. Als besonderes Manko führte Matthias Enseling auf, dass die Zeiträume, in denen mit einer Umsetzung für die Wirtschaft gerechnet werden kann, außerordentlich lang sind und es kaum Planungssicherheit für Unternehmen gibt. Die Philosophie des Essential Use erleichtert nach Ansicht von Matthias Enseling die Arbeit der Industrie in keiner Weise, da die Festlegung, welche Verwendungen wesentlich sind, aktuell kaum vernünftig zu definieren ist. So lässt beispielsweise das Merkmal Funktionieren der Gesellschaft sehr viel Interpretationsspielraum. Es ist daher auch in Zukunft mit erheblichen Verzögerungen bei der Festlegung darüber, ob und mit welchen Einschränkungen wichtige Stoffe verwendet werden dürfen, zu rechnen.
Hoffnung macht aber auch die Erkenntnis, dass Einrichtungen wie die ECHA durchaus die Folgen verzögerter Handlungen erkennen und intensiv mit den zuständigen Interessensverbänden wie dem Vecco zielorientiert zusammenarbeiten. Es lohnt sich also, weiter am Ball zu bleiben.
- www.vecco.de