Klare Regeln für makellosen Lack

Oberflächen 07. 09. 2018
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Makellos, glatt und wie aus dem Ei gepellt, sollen frisch lackierte Bauteile aussehen. Weil schon winzige Mengen von Verunreinigungen wie Schmiermittel oder Weichmacher aus Dichtungsmaterialen die Qualität der Lackoberfläche herabsetzen, stellt die Industrie höchste Anforderungen an Anlagen und Zubehör, die während des Lackierprozesses benutzt werden. Das neue VDMA-Einheitsblatt 24364, an dessen Entstehung Forscher vom Fraunhofer-Institut für Produktions­technik und Automatisierung IPA beteiligt waren, liefert erstmals allgemeingültige Vorschriften für die Prüfung von Produkten auf lackbenetzungsstörende Substanzen, kurz LABS. Das IPA bietet Herstellern an, die Prüfung nach den neuen Prüfregeln in seinem akkreditierten Prüfbereich durchzuführen.

Die Feinde des Lackierers sind mikroskopisch klein: Molekulare Verunreinigungen beziehungsweise Kontaminationen durch Silikone, Trennmittel, Öle etc. können dazu führen, dass der Lack die Oberfläche nicht gleichmäßig benetzt. Die Folge dieses Oberflächenspannungsdefekts sind Benetzungsstörungen, die sich in Form von Kratern äußern und nachträglich ausgebessert werden ­müssen.

Solche Nachbesserungen sind ­zeitintensiv und teuer. Um Schäden durch lackbenetzungsstörende Substanzen, kurz LABS, zu verhindern, stellt die Industrie hohe Anforderungen an die Sauberkeit: Die zu lackierenden Oberflächen werden aufwendig gereinigt. Außerdem müssen alle Stoffe, Anlagenteile, Schmiermittel und sogar Verpackungsmaterialien, die im Lackierbereich zum Einsatz kommen, LABS-frei sein. Hersteller, die Maschinen oder Zubehör für den Lackierbetrieb liefern, brauchen daher einen Nachweis, dass ihre Produkte keine Substanzen enthalten oder freisetzen, die zu Lack­benetzungsstörungen führen.

Bisher gab es hierfür nach Aussage von Wolfgang Niemeier, der für das Fraunhofer IPA maßgeblich an dem Einheitsblatt mitgewirkt hat, keine einheitlichen ­Vorschriften. So habe beispielsweise jeder Automobilhersteller seine eigene Prüfspezifikation, die erfüllt werden müsse. Für die Zulieferer sei das eine unbefriedigende Situation, weil sie ihre Produkte kundenspezifisch ­qualifizieren müssten. Um einheitliche Prüfkriterien zu schaffen, haben Vertreter von Automobil­unternehmen, Zulieferern, Dienstleistern und Forschungseinrichtungen – darunter das IPA – im VDMA-Arbeitskreis LABS das Einheitsblatt 24364 erarbeitet. Der Leitfaden, der die Anforderungen an die Prüfung nach der VDMA-Norm regelt, wurde unlängst auf der SurfaceTechnology GERMANY vorgestellt.

Das neue Einheitsblatt unterteilt die zu prüfenden Bauteile und Maschinen in verschiedene Produktgruppen, je nachdem, ob ein direkter, indirekter oder gar kein Kontakt zum Lackiervorgang besteht. Abhängig von der späteren Verwendung müssen die ­Produkte dann unterschiedlichen Kriterien genügen. Die höchsten Anforderungen werden an Maschinen und Bauteile gestellt, die in Zone I, dazu gehören zum Beispiel Lackierkabinen und Trockner, zum Einsatz kommen. Bauteile oder Stoffe, die nicht direkt im Kontakt zu Lacken, Lösungsmitteln und lackierten Oberflächen stehen, werden ebenfalls geprüft, hier sind die Anforderungen allerdings niedriger. Diese Zoneneinteilung ermöglicht laut Sven Manz, der am IPA für die Prüfungen zuständig ist, gezielte Untersuchungen und Qualifizierungen, die künftig allgemein anerkannt werden sollen. Im Anlagenbau solle diese Vereinheitlichung für mehr Klarheit und einen verringerten Prüfungsaufwand für den Zulieferer sorgen.

Das Fraunhofer IPA bietet Kunden jetzt die LABS-Prüfung nach den neuen Kriterien des VDMA-Einheitsblatts 24364 an und plant, diese zukünftig in den akkreditierten Bereich aufzunehmen.

  • www.ipa.fraunhofer.de

Text zum Titelbild: Benetzungsstörung nach Abrieb (LABS-Fehler)(Foto: Fraunhofer IPA)

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