Neue Konstruktionsempfehlungen für additive Fertigungsverfahren

Werkstoffe 08. 06. 2017
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Neue Richtlinie VDI 3405 Blatt 3.5 gibt Konstrukteuren und Planern Empfehlungen für das Elektronenstrahlschmelzen

Die Eigenschaften von additiv hergestellten Bauteilen sind mittlerweile so gut, dass diese direkt als fertige Produkte verwendet werden können. Sie haben das Potenzial, Herstellzeit und -kosten eines Bauteils zu reduzieren und dabei dessen Funktionalität zu erhöhen. Nach dem Laser-Sintern und dem Laser-Strahlschmelzen veröffentlicht der VDI nun in seiner neuen Richtlinie VDI 3405 Blatt 3.5 spezifische Konstruktionsempfehlungen für das Elektronenstrahlschmelzen.

Die additiven Fertigungsverfahren bieten neben den etablierten Verfahren eine weitere Fertigungsoption. Jedes Verfahren hat seine spezifischen Stärken und Schwächen. Bei den konventionellen Fertigungsverfahren sind diese bekannt und werden bei der Konstruktion und der Auswahl des Fertigungsverfahrens angemessen berücksichtigt.

Bei den additiven Fertigungsverfahren fehlt den Konstrukteuren dieser Erfahrungsschatz bislang noch weitgehend. Mit der Richtlinie VDI 3405 Blatt 3.5 wird den Konstrukteuren und Fertigungsplanern eine Arbeitsgrundlage an die Hand gegeben, mit der sie die additiven Fertigungsverfahren bei der Auswahl eines geeigneten Produktionsverfahrens für eine gegebene Aufgabenstellung qualifiziert berücksichtigen können. Aufbauend auf den in VDI 3405 Blatt 3 beschriebenen Besonderheiten der additiven Fertigungsverfahren gibt VDI 3405 Blatt 3.5 ausführliche und konkrete Konstruktions­empfehlungen für das Elektronenstrahlschmelzen.

Herausgeber der Richtlinie VDI 3405 Blatt 3.5 Additive Fertigungsverfahren; Konstruktionsempfehlungen für die Bauteilfertigung mit Elektronen-Strahlschmelzen ist die VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik. Die Richtlinie ist ab sofort als Entwurf zum Preis von 53,70 Euro beim Beuth Verlag (www.beuth.de) erhältlich.

Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen besteht durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals. Die Einspruchsfrist endet am 30. September 2017.

Weitere Informationen sind zu finden unter www.vdi.de/3405-3.5.

  • www.vdi.de

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