VECCO beantragt Wiederaufnahme der mündlichen Verhandlung vor dem EuG | WOTech Technical Media

VECCO beantragt Wiederaufnahme der mündlichen Verhandlung vor dem EuG

 

VECCO untermauert seine Klage mit objektiver Auswertung der Basisdaten zur Risikoeinschätzung

Der VECCO (Verein zur Wahrung von Einsatz und Nutzung von Chromtrioxid und anderen Chemikalien in der Oberflächentechnik e.V.) hat die Wiederaufnahme der mündlichen Verhandlung vor dem europäischen Gericht (EuG) zu seiner Klage gegen die europäische Kommission beantragt. Hintergrund der Klage war die Ablehnung einer Ausnahme nach REACh Artikel 58/2 durch die europäische Kommission für das Chromtrioxid in der Oberflächentechnik.

VECCO kann mittlerweile seine bisherige Vermutung objektiv untermauern, dass die Risikoeinschätzung und damit die Basis der Verhältnismäßigkeit der Entscheidung auf nicht geeigneten Daten beruht. Die kürzlich durch Gerichtsbeschluss ermöglichte Einsicht in die Basisdaten der DGUV offenbarte die von VECCO immer vermutete Tatsache, dass es sich hierbei um einen nicht repräsentativen Datensatz handelt. Beispielsweise zeigt sich, dass Betriebe mit höheren Expositionswerten im Datensatz deutlich überrepräsentiert sind, und somit Schätzungen über das Allgemeinrisiko überhöht ausfallen.

VECCO möchte dem Gericht die Möglichkeit geben, sein Urteil auf Basis einer objektiven Auswertung der lange unter Verschluss gehaltenen Daten zu fällen. Er hält diese Vorgehensweise für dringend notwendig, weil die Daten der DGUV immer wieder als Basis statistischer Risikoeinschätzungen herangezogen werden. Dafür eignen sie sich jedoch nicht, da sie zu anderen Zwecken gewonnen wurden. Aus den Ergebnissen werden zwangsläufig leicht falsche Rückschlüsse gezogen.

Ansprechpartner für Fragen

VECCO e.V., über Eupoc GmbH (In der Neuen Welt 8, D-87700 Memmingen; Dr. Malte-Matthias Zimmer: E-Mail: zimmer.malte@eupoc.de

http://www.vecco.info

http://www.eupoc.de

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