Der richtige Schritt in die Zukunft: Substitutionsmöglichkeiten für Chromoberflächen nachvollziehbar offenlegen

Oberflächen 08. 11. 2020

Jährlich stattfindende Mitgliederversammlung des VECCO e. V. erstmals als Online-Veranstaltung

Unter Leitung von Matthias Enseling fand die Mitgliederversammlung des VECCO e. V. in diesem Jahr als virtuelle Veranstaltung aus einem professionellen Studio in Königswinter statt. Mit einer Vorstellung des Tagungsprogramms und der Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde die pflichtgemäße Mitgliederversammlung 2020 eröffnet.

Der Vorsitzender des VECCO e. V. Matthias Enseling bei der virtuellen Mitgliederversammlung 2020 (Bild: hk)

 

Next Level - wie geht es weiter

Matthias Enseling gab zu Beginn einen Überblick über die Entwicklungen bei den Arbeiten des VECCO e. V. im vergangenen Geschäftsjahr. Im Vordergrund stand dabei die Erstellung eines Substitutionsplans für Chromtrioxid und andere SVHC-­Substanzen. Als Einreichungstermin dafür war seitens der Behörden für den Antrag des VECCO/hapoc der 10. September angegeben worden. Neben der Hapoc als Antragsteller für VECCO wurden auch weitere Antragsteller zur Vorlage eines Substitutionsplanes aufgefordert und haben ihren Plan abgegeben.

In den dazu angesetzten Workshops Euro­metaux/CETS (28. Mai und 18. Juni 2020) wurden unter anderem neue Begriffe eingeführt, die zukünftig an Bedeutung gewinnen werden. Der erste Begriff Utilization löst den bisher schon genutzten Begriff ­Cluster ab. Damit sollen sinnvolle Untergruppen entstehen, die die Abarbeitung des Plans vereinfachen sollen. Die dazu erarbeiteten Untergruppen für Beschichtungen sind: dekorativ-funktionell, funktionell, Schwarzchrom sowie Sonstige. Insbesondere aber ergibt sich daraus die Konsequenz, dass auf der Ebene des Einzelunternehmens keine Substitutionspläne zu erstellen sind. Der zweite Begriff ist SAGA (Suitable Alternative General Available), hinter dem sich ein zweistufiges Verfahren verbirgt. In der ersten Stufe ist zu entscheiden, ob beim betrachteten Verfahren eine Alternative existiert; trifft dies zu, so muss ein Substitutionsplan vorgelegt werden. In der zweiten Stufe müssen Technologien bewertet werden. VECCO bearbeitet das SAGA-Konzept auf Ebene des Clusters.

Aktivitäten des VECCO-Net (Quelle: VECCO e.V.)

 

Der jetzt fertiggestellte Substitutionsplan enthält Maßnahmen und Zeitpläne mit Meilensteinen, Begründungen zu bereits getroffene Maßnahmen, Plausibilisierung mit Analysen von Unwägbarkeiten und Hemmnissen sowie F&E-Aktivitäten zu den Alternativen. Die Arbeiten zum Substitutionsplan haben aufgezeigt, dass alle Alternativen neben Chrom(III)verfahren (wie sie z. B. von der BAuA in einer Veröffentlichung beschrieben worden sind) für die Mitglieder des VECCO e. V. als kaum tragbar gelten können, da hierfür die technisch-wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.

Der Prozess des Public Consultation zu allen ergänzten Substitutionsplänen hat am 21. Oktober 2020 begonnen und endet am 18. November 2020. Mit Entscheidungen der Behörden über den Substitutionsplan ist nach bisherigem Stand im Juni 2021 zu rechnen.

Der Bereich der politischen Arbeit des VECCO e. V., der sich beispielweise mit den Diskussionen um Artikel 58(2), Intermediates oder Entschließungsanträgen des EU-Parlaments auseinandersetzt, wird nach Ansicht von Matthias Enseling in nächster Zeit an Wichtigkeit zunehmen. Zum Artikel 58(2) wurde beispielsweise eine Anfrage des Vecco an die zuständigen Stellen gerichtet, die nach wie vor nicht beantwortet wurde. Vermutlich hat nach Ansicht von Mattias Enseling die Realität in der Umsetzung der REACh-Forderungen ­diese Diskussion eingeholt; für VECCO empfiehlt sich deshalb, diesen Punkt in der Dringlichkeit zurückzustellen.

Beim Thema Intermediates finden bei der ECHA Anpassungsarbeiten bei den rechtlichen Vorgaben statt, die sich in erster Linie auf die Definition von zukünftigen Einschätzungen von Stoffen beziehen. In diesem Bereich orientiert sich der VECCO an den laufenden Arbeiten des ZVO e. V., beispielsweise an den Inhalten eines am 26. Oktober stattgefundenen ZVO-Online-Seminars.

Der Entschließungsantrag 2020 zum Antrag von REACHLaw ist durch das im Patt endende Ergebnis mit 325 Pro- und 325 Kontra-Stimmen de facto abgelehnt worden. Hier arbeitet der VECCO daran, einen eventuellen Entschließungsantrag des EU Parlamentes in 2021 so vorzubereiten, dass hier nicht ein ähnliches Resultat erzielt werden wird.

Beim REACh-Commitee wurde am 3. September 2020 über die Anträge der Chemservice GmbH (bisher CTAC), der REACh Law Ltd. sowie der Cromomed S.A. diskutiert. Die Stellungnahmen des REACH Committees, welche aktuell durch schriftliche Stellungnahmen der Mitgliedsstaaten ermittelt wurden, sind positiv. Nun werden die Anträge durch die EU Kommission weiter bearbeitet werden können um die Bewilligungsbescheide vorzubereiten. Laut Beschlussvorlage ist eine Zulassung bis zum 21. September 2024 vom REACH Committee vorgesehen. Damit muss im Falle des Wunsches einer Verlängerung der dann notwendige Reviewreport bis 21. März 2023 eingereicht werden.

Aufgrund der Unsicherheiten bei den zu erwartenden Entscheidungen hat der VECCO inzwischen seine Arbeit zur Re-Autorisierung aufgenommen. Hierbei wird von einer Entscheidung über den Erstantrag im kommenden Jahre mit einer Laufzeit von vier Jahren ausgegangen, so dass bei einer daraus folgenden Zulassung im 2025 der Review-Report im Frühjahr 2024 eingereicht werden müsste.

Mit seinem eingerichteten Netzwerk wird der VECCO Arbeiten und Einrichtungen zur Durchführung von F&E-Arbeiten forcieren; die Mitglieder des Netzwerks können mitarbeiten und von den Arbeiten profitieren. Im Vordergrund stehen hierbei die Entwicklung und Umsetzung beziehungsweise die Umsetzungsmöglichkeiten von alternativen Beschichtungsverfahren.

Die fachlichen Arbeiten

Dr. Uwe König gab in seinen Ausführungen einen Überblick über den Stand der fachlichen Arbeiten des VECCO mit Schwerpunkten bei Substitution, Risikodaten und Re-Auto­risierung.

Der aktuelle Stand bei der Zulassung von Chromtrioxid/Chromsäure liegt bei insgesamt 49 eingereichten Anträgen in 82 Anwendungen. Für Upstream liegen unverändert neun Anträge beziehungsweise 20 ­Anwendungen vor. Von der Kommission wurden von den 82 Anwendungen bisher 41 Anwendungen bewilligt und von der ECHA 27 Anwendungen zur Bewilligung empfohlen. In diesem Jahr sind aktuell neun Anwendungen eingereicht worden. Bei den Upstream-Anträgen wurden von der EU Kommission drei Anträge und drei Anwendungen bewilligt. Insgesamt wurden zwölf Antragsteller zur Abgabe von Substitutionsplänen aufgefordert und vier Substitutionspläne bis September 2020 eingereicht.

Entwicklungen bei der Einreichung von Autorisierungsanträgen und Anwendungen (Bild: König/VECCO)

 

Positiv stellt sich die Situation bei den EU-Entscheidungen und ECHA-Empfehlungen dar, für die seit 2017 eine stetige Zunahme zu verzeichnen ist. Dabei zeigt sich, dass die Beschichter und Anwender in engem Kontakt stehen. Bezüglich der lokalen Verteilung bei der Autorisierung von Upstream-Anträgen besteht ein deutliches Übergewicht auf Deutschland und Frankreich; das bedeutet, dass Entscheidungen in Deutschland als Richtungsvorgabe für alle anderen europä­ischen Länder gelten können.

Nach Einschätzung von Dr. König wird die Anzahl der Einzelautorisierungen zunehmen. Die Unternehmen sind angehalten zu prüfen, ob eine Einzelautorisierung sinnvoll sein könnte.

Bei der Arbeit an den ­Substitutionsplänen hat sich gezeigt, dass die ­Zusammenarbeit der Beschichter mit den Kunden unumgänglich ist, in erster Linie zur Abklärung der Anforderungen eines Kunden. Des Weiteren zeigt sich, dass für die Anwendung von Alternativen längere Zeiträume im Bereich von etwa zehn Jahren notwendig sind. Zudem müssen an Substitutionen strenge Anforderungen gelegt werden, beispielsweise: Umsetzung in der Praxis (nicht nur im Labor), Machbarkeit für den Betrieb, technische und wirtschaftliche Machbarkeit in der EU oder das Vorliegen von ausreichenden Produktionskapazitäten. Dazu müssen umfangreiche Anforderungen seitens der Kunden vorliegen und erfassbare Parameter benannt werden. Des Weiteren sind Daten aus Feldversuchen und Angaben zur Wertschöpfung und Wirtschaftlichkeit notwendig. Zum letzten Punkt zählen auch die Lebenszyklusbetrachtungen; insgesamt sind damit für den Beschichter Angaben zu Technik, Markt/Kunden und betrieblichen Eckpunkten von Bedeutung.

Bei der galvanischen Verchromung hat sich unter all diesen Parametern für die Prüfung der Substitution die Weiterentwicklung der Chrom(III)technologie als Schwerpunkt herauskristallisiert. Andere Verfahren sollten im Blick behalten werden, ohne jetzt intensive Umsetzungsarbeiten zu starten. Zur Bewältigung der notwendigen Arbeiten könnten sich intensivere Kooperationen zwischen Beschichtungsunternehmen als sinnvoll erweisen.

Beim Thema Risikodaten wies Dr. König darauf hin, dass zukünftig die Beschichtungsbetriebe von sich aus die Risiken durch Beauftragung von Messkampagnen erfassen müssen. Nach Aussage der ECHA hat sich die Anzahl der Betriebe, welche deutlich niedrigere Werte als den europäischen Arbeitsschutzgrenzwert 10 µg/m3 ausweisen, deutlich erhöht, inbesondere in Deutschland. Europäischer Durchschnittswert sei 2 µg/m3, wobei die Betriebe des VECCO auch Werte unterhalb dieses Wertes erreichen. Dies wird von den Behörden positiv bewertet. In diesem Zusammenhang wies Dr. König darauf hin, dass bislang die Vergleichbarkeit von Messungen nur beschränkt möglich ist. Hieran muss in ­nächster Zeit gearbeitet werden, um die Situation zu verbessern.

Als Basis für die weiteren Arbeiten und zur Verbesserung der Nutzbarkeit von Risiko­daten wird eine Datenbank von VECCO und Hapoc dienen, bei der hoher Wert auf die Datensicherheit gelegt wird. Die Daten sollen unter anderem in Zukunft durch Angaben für bestimmte Anwendungsbereiche, wie zum Beispiel für die ­Automobil- oder die Textilindustrie, erweitert werden.

Schlüsselfunktionalitäten der Produktgruppen der Datenbank (Quelle: König/VECCO/Hapoc)

 

Schließlich richtete Dr. König den Blick auf die möglichen Szenarien für die nächsten Jahre. Auch hier wird klar, dass eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Beschichter und Kunden unumgänglich ist. So dürfen die Chancen für einen Autorisierungszeitraum von sieben Jahren und mehr als durchaus realistisch eingeschätzt werden. Bei Einzelautorisierungen und betriebsspezifischen Anwendungen könnten auch bei Kombinationen mit überzeugenden Substitutionsplänen Autorisierungszeiträume von mehr als zwölf Jahren möglich sein. Nach derzeitigen Angaben wird für den VECCO/Hapoc-Antrag eine Laufzeit der Autorisierung bis Dezember 2025 erwartet, woraus sich ein Abgabetermin für den Review-Antrag im Juni 2024 ableiten lässt.

Wechsel im Vorstand des VECCO e.V.

Mit Christian Herzog (Betriebsleiter Lahner KG, Brunn bei Wien; Vorstand AOT) als zweiter Vorsitzender erhält der VECCO e. V. ein neues Gesicht. Herzog übernimmt damit den Platz von Peter Glaum, der als Gründungsmitglied aus privaten Gründen nicht mehr für den Vorstand zur Verfügung stand. Wiedergewählt wurden Matthias Enseling (1. Vorsitzender) und Marita Voss-Hageleit (Schatzmeisterin). Als Beirat sind nach wie vor Andrea Thoma-Böck, Antonella LoBue und Frank Leyendecker aktiv.

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