Galvanische Chromabscheidung unter dem Aspekt von REACh – Intensive Zusammenarbeit zeigt positive Wirkung

Oberflächen 09. 12. 2019

Bericht über die Mitgliederversammlung 2019 des VECCO e. V.

Die Behörden haben auch mehr als zwei Jahre nach dem Sunset Date noch keine Entscheidungen für die Upstreamanträge zur Autorisierung der Verwendung von Chrom(VI) in der Galvanotechnik getroffen. Dies verdeutlicht, dass die Umsetzung der REACh-Ansätze in die Praxis ein komplexer Vorgang ist. Der VECCO e. V. setzt hier auf eine intensive Zusammenarbeit mit der ECHA als entscheidende Schnittstelle zwischen Unternehmen und EU-Kommission. Die beteiligten Galvanikbetriebe haben dazu umfangreiche Daten geliefert und zudem eine deutliche Verringerung der Emissionen in einer Produktion belegen können. Vor allem die umfangreiche Datenbasis mit Fortschrittsnachweis trägt dazu bei, den Behörden positive Signale zum Umgang mit Chromat im Bereich der Galvanotechnik zu senden. Weitere Aktivitäten richten sich auf eine verstärkte Betrachtung zu einem sinnvollen Einsatz von Alternativen zur galvanischen Verchromung.

Der Vorsitzende des VECCO Matthias Enseling konnte in Würzburg etwa 100 Teilnehmer zur jährlichen Mitgliederversammlung begrüßen. Eingangs wies er darauf hin, dass auf politischer Seite einige Veränderungen zu verzeichnen sind.

Resonanz vom Gesetzgeber

Bis zum Versammlungstermin am 16. Oktober 2019 lagen hinsichtlich der Autorisierung zur Verwendung von Chrom(VI) noch keine Entscheidungen der EU-Kommission vor, weder zum Hauptantrag der Hapoc noch zu den eingereichten Nebenanträgen. Die ECHA empfiehlt für den Hauptantrag eine Autorisierung für vier Jahre und die Nebenanträgen bis zu zwölf Jahre. Entscheidungen werden für das Frühjahr 2020 erwartet. Hintergrund ist die Aufforderung des EU Parlamentes, den CTAC-Antrag zurückzuziehen (CTAC = Chromium Trioxide Authorization Consortium). Bemängelt werden u.a. ein schlechtes Dossier, keine ausreichenden Expositions-daten, fehlende Informationen im Dossier, keine ausreichende Analyse der Alternativen (AoA) oder zu weit gefasste Anwendungs-bereiche. Zum Teil kann die Begründung als akzeptabel angesehen werden.

Positiv ist, dass Hapoc die geforderten Expositionsdaten zu 100 Prozent liefern kann. Auch werden für das Dossier im Rahmen der Arbeiten des VECCO 20 Expositionsszenarien betrachtet sowie mögliche Substitutionen bearbeitet. Zudem kommt die vorgesehene Cluster-Bildung der Kritik der zu weit gefassten Anwendungsbereiche entgegen. Seitens des VECCO wird aufgrund der Gesamtsituation an einer Reautorisierung gearbeitet. Bezüglich der Zeitschiene ist nach wie vor unklar, ob die Laufzeit der Autorisierung von vier Jahren ab Sunset Date oder ab Entscheidungstermin gelten wird.

Aufgrund einer Klage Schwedens am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Zulassungsentscheidung der EU-Kommission zur Verwendung von Bleichromaten werden jetzt die Informationen über Substitutionen in den Vordergrund gerückt; diese waren für Bleichromate nach Ansicht des EuGH von der EU-Kommission nicht ausreichend berücksichtigt worden. Demzufolge muss bei Vorliegen von alternativen Verfahren besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, ob Substitutionen als sicher gelten und wie diese anwendbar sind im Hinblick auf technische und wirtschaftliche Faktoren und zwar auf europäischer Ebene. Damit werden Verfahren, wie zum Beispiel dem von Savroc Oy angebotenen als Alternative zur funktionellem Hartchrombeschichtung, ein begrenzter Anwendungsbereich zugewiesen und die nicht zutreffende umfassende Nutzung abgesprochen.

Stand zu den Arbeiten des VECCO

Dr. Uwe König sprach sich eingangs sehr positiv über die umfangreiche Datenabgabe der Mitgliedsunternehmen aus, wodurch die Arbeit erheblich erleichtert werden konnte. Bei der ECHA gingen zu Chromsäure insgesamt 64 Anträge auf Autorisierung ein, die Gesamtzahl aller Anträge bei den Behörden beläuft sich auf 169. Von der Europäischen Kommission wurden in Bezug auf Chromate 31 Entscheidungen getroffen, 31 der Chromanträge erhielten eine Empfehlung der ECHA, und zwei sind aktuell in Bearbeitung. Noch nicht entschieden wurde über die gemeinsamen Anträge. Zu den möglichen Zulassungszeiträumen hat sich nichts geändert: Bei CTAC und Hapoc ist mit vier Jahren zu rechnen. Die Diskussionen ergaben aber, dass in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei geeigneter Gruppierung, auch zwölf Jahre denkbar sind. Einzelanträge können allerdings eher mit einer Zulassungszeit von zwölf Jahren rechnen, als Upstreamanträge. Kritisch gesehen wird die Prüfung der Unternehmen durch die nationalen Aufsichtsbehörden, da hier noch nicht Klarheit darüber herrscht, in welcher Form diese zu erfolgen hat.

Für die ECHA und die EU-Kommission ist der Fall Chrom geregelt; es liegen alle Daten vor und Substitutionen werden eingefordert. Und die beispielhafte Bearbeitung bezieht sich darauf, dass die Erfahrungen aus dem Chromatfall auch auf die Bearbeitung weiterer Substanzen angewendet wird. Die Aufsichtsbehörden pochen bezüglich der Regularien für eine Zulassung auf die Einhaltung der nationalen und internationalen Auflagen. Herausforderungen bestehen insgesamt nach wie vor in der Beschreibung der möglichen Produkte und deren Funktionsorientierung. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwarten, dass die Sichtweise für Chromat auf andere Stoffe wie Kobalt, Nickel oder Kadmium übertragen wird. Ein möglicher Substitutionsplan richtet sich vor allem auf den Zeitraum, innerhalb dessen auf die Verwendung eines Stoffes verzichtet wird. Darin enthalten ist die Angabe des Status der Anwendbarkeit und eine Akzeptanz durch die Kunden. Hierbei wird auch überlegt, ob eine Betrachtung im Hinblick auf unterschiedliche Qualitätsstufen der Anwendung (z. B. Erscheinungsbild im Hochpreissektor) sinnvoll ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang eine gute Begründung für einen Einsatz, insbesondere dann, wenn bereits Alternativen auf dem Markt erfolgreich angeboten werden, der Betrieb aber aus bestimmten Gründen eine Substitution nicht durchführen kann. Des Weiteren wird dabei auf den zu beliefernden Wirtschaftsraum geachtet; sollte in Europa beispielsweise eine Substitution vertretbar im Hinblick auf den Kundenbereich sein, kann die Lieferung nach Asien beispielsweise andere Verfahren (ohne Substitution) erforderlich machen.

Veränderung der Expositionswerte in Betrieben für das Hartverchromen aufgrund von Technologieentwicklungen (Bild: VECCO)

 

Die Arbeitsszenarien sind in einem chemischen Sicherheitsreport (CSR) zu beschreiben und daraus sollte ein Gesamtrisiko als Fazit ersichtlich sein. Die gesammelten Messdaten aus den Betrieben zeigen, dass sich die Risiken durch Aktivitäten der Unternehmen stetig verringern. Die Daten zu Expositionen basieren auf 303 stationären Messungen aus 107 Betrieben. Hierbei ist beispielsweise der Mittelwert für Chromat von 4,5 µg/m3 (Messwerte aus 2017) auf 2,5 µg/m3 in 2019 gesunken.

Als eine Basis für die Genehmigung einer zukünftigen Belieferung von Mitgliedsunternehmen der Hapoc mit Chrom(VI)verbindungen sieht die Hapoc ihre Datenbank, die in absehbarer Zeit online gehen wird, mit Kennwerten der Verchromungsbetriebe. Diese Datenbank erlaubt unter anderem, den Unternehmen einen Vergleichswert für registrierte Unternehmen, beispielsweise in Bezug auf die Emissionen, anzugeben. Somit wird jedem Unternehmen der Stand im Verbund mitgeteilt. Die ersten Datensammlungen haben unter anderem gezeigt, dass die Betriebe bei der Emission deutlich besser sind, als von der TA-Luft gefordert wird.

Eine Analyse des Produktportfolios im Hinblick auf Alternativen und Substitution erfordert die Beschreibung der Möglichkeiten für Produkte sowie für Lieferketten. Dazu zählt auch die Beschreibung der Eigenschaften für Produktgruppen in Lieferketten, die wiederum erkennen lassen sollte, ob wirklich alle bisherigen Eigenschaften notwendig sind. Die Daten erlauben den Vergleich zwischen den verschiedenen Verfahren und deren Bewertung im Hinblick auf eine mögliche Substitution. Die Erstellung eines Substitutionsplans muss allerdings dahingehend kritisch gesehen werden, dass der Kunde mit einbezogen werden sollte, was nur sehr bedingt möglich ist. Im Endeffekt könnte dies auch bedeuten, dass sich ein Lohnbeschichter aus Liefermöglichkeiten ausschließen kann oder muss. Insbesondere im Bereich der Verchromung sind die EU-Gesetzgeber derzeit dabei, sich neu bezüglich der Bewertung auszurichten. Relevant sind hier auch Punkte wie technische, wirtschaftliche Machbarkeit in der EU, Aufrechterhaltung der Produktionskapazitäten oder Anwendbarkeit unter den Produktionsbedingungen des jeweiligen Betriebes; dies muss auch entsprechend begründet werden.

Mittels Netzdiagramm lassen sich Verfahren für eine Substitution bewerten, hier am Beispiel eines Vergleichs von Hartchrom mit PVD-Beschichtung(Bild: VECCO)

 

Best Practice Beispiel

Matthias Enseling zeigte am Beispiel eines Ventils für Verbrennungsmotoren, wie die Anforderungen aus REACh zur Substitution durchgeführt werden können. Alternativen sind: keine Beschichtung, Nitrierung von Stahl oder galvanisches Verchromen. Hierfür spielt im ersten Ansatz der Vergleich von Nitrieren und Verchromen eine Rolle. Auslöser waren Vergleichsbetrachtungen des Kunden, durch den eine Unterstützung bei den wirtschaftlichen Anforderungen zu erwarten war. Damit standen umfangreiche Daten zum langfristigen Bedarf sowie den wirtschaftlichen Kenngrößen zur Verfügung.

Gleichzeitig wurde die Komplexität einer derartigen Betrachtung deutlich.

Reautorisierung

Während bei CTAC unklar ist, ob eine Reautorisierung für die Verwendung von Chrom(VI) durchgeführt wird, steht der VECCO klar für eine Reautorisierung. Dazu wurde das Konzept mit 15 Autorisierungen zur Beschreibung aller Anwendungsspektren der Mitglieder vorgeschlagen, geführt unter dem Begriff des Upstream Cluster. Ein anderer Ansatz sieht die Erstellung eines hochqualitativen Dossiers mit vier bis fünf Gruppierungen vor und 100 Prozent Transparenz beim Datenportal. Dritte Variante könnte ein Verfahren der Autorisierung durch eine unveränderte Reautorisierung sein. Angestrebt wird, alle Verfahren mit der ECHA im Vorfeld möglichst detailliert abzustimmen. Vorteil bei dieser Vorgehensweise ist, dass die ECHA frühzeitig ihre Vorbehalte äußern kann.

Wie Matthias Enseling betonte, sollen die Daten für die Autorisierung nicht die Technologien in all ihren Einzelheiten enthalten. Es soll lediglich die Basis geschaffen werden, um den Behörden die notwendigen Angaben liefern zu können. Insbesondere soll erreicht werden, dass den Kunden unter anderem die bisherigen Chromoberflächen auch in Zukunft geliefert werden können - also eine Festigung der Lieferketten erreicht wird.

Kooperation

Im Rahmen der Autorisierungsantrags hat es sich gezeigt, dass ein erhebliches Informationsdefizit in alle Richtungen besteht, wie Andrea Thoma-Böck betonte. Zur Verbesserung der Situation werden Kontakte zum Nickelinstitut, zur Wirtschaftsvereinigung Metalle sowie zum ZVO angestrebt. Im Hinblick auf industrielle Anwendungen wird darüber diskutiert, das neu gegründete Konsortium Aero/Defence consortium for Reauthorisation of Chromates zu unterstützen beziehungsweise eine Zusammenarbeit mit dem Konsortium zu pflegen. Eine weitere Zusammenarbeit steht mit der Cross Industry Initiative (CII) in der Diskussion oder auch der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

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