Wie geht es weiter? Vecco zieht eine Zwischenbilanz

Oberflächen 10. 12. 2017
Hohe Beteiligung an der Mitgliederversammlung des VECCO e. V. in Würzburg belegt das Interesse an der Verbandsarbeit

Der Vorstandsvorsitzende Matthias Enseling konnte am 26. Oktober zur Mitgliederversammlung des VECCO e. V. ein gut gefülltes Plenum von mehr als 100 Teilnehmern mit annähernd 80 abstimmungsberechtigten Teilnehmern begrüßen. Nach Aussage von Matthias Enseling steht die Situation nach Verstreichen des Sunset Date im Fokus der Verbandsarbeit. Eine wichtige Rolle spielt auch die Darstellung der Unternehmen der Branche gegenüber der ECHA, durch die sich die Verhandlungsposition für die Unternehmen gegenüber den Behörden deutlich verbessert.

Erster Punkt der Versammlung war ein Antrag zur Änderung der Satzung. Es wurde vorgeschlagen, den Beitrag für Neumitglieder zu deckeln. Dies würde den Bemühungen des Vereins entgegenkommen, neue Mitglieder zu gewinnen, ohne jedoch die langjährigen Mitglieder zu benachteiligen.

Im Anschluss erläuterte Matthias Enseling den aktuellen Stand bei der Arbeit zur Autorisierung von Chrom. Zu diesem Thema fanden mehrere Veranstaltungen mit und bei der ECHA statt. Ziel der Autorisierung ist die Erreichung der maximalen Zeitdauer von zwölf Jahren bis zur erneuten Erteilung einer Zulassung. Dieses Ziel wurde beispielsweise vom FGK (Fachverband Galvanisierte Kunststoffe e. V.), aber auch von Einzelautorisierern oder auch Topocrom oder Grohe, bereits erreicht. VECCO muss hierbei noch erhebliche Zusatzarbeit leisten, da ein Zusammenschluss der unterschiedlichen Unternehmen im VECCO für eine deutlich höhere Anzahl an unterschiedlichen Produkten erzielt werden muss, im Vergleich zum FGK oder Topocrom. Ein deutliches Entgegenkommen gegenüber der ECHA konnte durch die Einreichung der Unterlagen in englischer Sprache erzielt werden - wodurch vor allem ein merklicher Zeitgewinn erreicht wurde.

Grundsätzlich zeigt es sich, dass die ­immer noch fehlenden Muster und Vorlagen zum Erhalt einer Autorisierung sowohl für die ECHA als auch für den VECCO viel ­Spielraum im Vorgehen lässt. Generell haben die Bemühungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit das Klima bei der ECHA gegenüber dem VECCO deutlich verbessert und damit auch die Aussichten für die ­weiteren Arbeiten merklich positiver gestaltet. Die gute Resonanz ist unter anderem auf die Online-Datenbank, die Genossenschaftsidee oder die Clusterarbeit zurückzuführen. Positives Feedback kam dazu von einer renommierten Kanzlei in Brüssel, die weitere Unterstützung für SEA (Socio-economic Analysis )zugesagt hat. Insbesondere wurde dem Datenmaterial und der AoA (Alternativen zum Einsatz der Produkte) eine hohe Qualität bescheinigt. Der VECCO-Ansatz wird in Brüssel erstmals als wegweisend für Upstream-User gesehen. Aufgrund dieser Situation kommt von der ECHA das Signal, die Empfehlung für die Verwendung bis Dezember 2017 oder spätestens März 2018 fertigzustellen. Die Kommission wird den bisherigen Erfahrungen zufolge allerdings bis mindestens Ende 2018 benötigen, eventuell auch länger.

Für die Upstream-Autorisierung kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, das Wunschziel von zwölf Jahren zu erreichen. Dies wird vermutlich erst mit der zweiten Stufe (Folgeautorisierung) möglich sein. Hierbei ist die HAPOC als Autorisierungsträger untrennbar mit dem VECCO verbunden, da damit das Genossenschaftsprinzip aufrechterhalten wird. Unter anderem hat Matthias Enseling am 13./14. November auf der Afa-Konferenz über die Upstream-Autorisierung gesprochen; er wird mit den Ideen in der Task-Force zur Optimierung des Verfahrens mitwirken.

Nach Aussage von Matthias Enseling hat sich nach dem Sunset-Date zunächst nichts verändert, da bis zur Entscheidung der Kommission abzuwarten ist. Allen Unternehmen ist jedoch zu empfehlen, sich mit dem Dossier, das die technischen Details über die Verwendung sowie den Betrachtungen zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz enthält, vertraut zu machen. Wichtig ist auch die Aussage, dass nach dem Fällen der Entscheidung über die Autorisierung die Laufzeit für den nächsten Autorisierungsantrag startet.

Um die Inhalte des Dossiers besser zugänglich zu machen, wird eine Technik vorbereitet, die wichtigen Details zum Inhalt einfach und schnell zugänglich zu machen - und das ganze in deutscher Sprache. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Notwendigkeit, die Kunden über Informationen in der Lieferkette (Art. 33 REACh) zu informieren, sowie die Wirksamkeit des Risikomanagements (Art.  34 REACh) oder die Information der Mitarbeiter (Art.  35 REACh).

Zu finden sind die Informationen auf der Homepage des VECCO unter

  • www.veccohelp.me

Über die bisher geleisteten Arbeiten berichtete Dr. Uwe König. Hier stellt die Risikobeschreibung der Mitgliedsunternehmen einen wichtigen Punkt dar, da die Behörden davon ausgehen, dass die von VECCO zusammengestellten Inhalte für alle Mitglieder gelten. Damit schlagen die 25 Prozent an Unternehmen, die noch keine Rückmeldung geleistet haben, besonders abträglich zu Buche. Ein weiterer Punkt ist die zu leistende Sammlung an technischen Informationen - hier fehlen noch 60 Prozent der notwendigen Angaben. Erst daraus können Gesundheitskosten mit den dafür anfallenden Risiken abgeleitet werden. Falls hier keine ausreichenden Angaben verfügbar sein sollten (nahe 100 %), werden Behörden wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den schlimmsten anzunehmenden Fall zugrundelegen. Im Endergebnis kann daraus mit allen vorliegenden Kosten die Abschätzung der Gesundheitskosten gegen die wirtschaftlichen Vorteile (SEA) vorgenommen werden, die unter Umständen anders als erhofft ausfallen kann. Die Auswertung der bisher eingegangenen Daten zeigen, dass hohe Werte der Gesundheitskosten in 2017 vernachlässigbar sind. Im Hartchrombereich zeigt es sich, dass die Datenreihe 2007 bis 2017 eine tendenzielle Verschiebung zu geringeren Werten im Vergleich zu 1990 bis 2017 aufweist. Dies ist nach Aussage von Dr. König der Beleg, dass sich die Messdaten zu besseren Werte hin verschieben.

Die Anforderungen von ECHA und RAC (Committee for Risk Assessment) enthalten unter anderem Risikodaten zu Expositionen bei Mitarbeitern oder das Monitoring. Besonders wichtig sind Emissionen in die externe Luft oder Abwasser/Abfall, die verwendeten Mengen oder die Beschreibung der Prozesse. Aus diesen Daten wird die Beschreibung der Belastung von Mitarbeitern, Umgebung des Betriebs sowie die weiträumige Umgebung (r =  25 km) bestimmt. Ergänzend dazu werden physikalische Daten der Unternehmen zusammengestellt. Als entscheidend benannte Dr. Uwe König die Tatsache, dass die ECHA verstehen möchte, was die Unternehmen der Branche tun. Damit muss die Argumentation der Prozesse eindeutig nachvollziehbar und in sich logisch sein. Darüber hinaus müssen die Abschätzung und resultierende Beherrschung des Risikos schlüssig dargelegt werden. Als Besonderheit des HAPOC-Antrags gilt die Abschätzung und Reaktion auf die gesamtwirtschaftliche Folgerung, zum Beispiel die Gefahr der Monopol­bildung. Insgesamt vermittelte der Trialog den Eindruck, dass den Entscheidern bei den Behörden der wirtschaftliche ­Nutzen für alle wichtig ist. Inzwischen geht die Situation dahin, dass seitens der Behörden die Fragestellungen zu Hauptanträgen deutlich konkreter geworden sind und deren Abarbeitung ohne großen bürokratischen Aufwand vorgenommen wird. Bei den Nebenanträgen wird akzeptiert, dass HAPOC die Betreuung übernimmt.

Dr. König wies darauf hin, dass die Abgabe von Daten intensiviert wird und die Platt­form VECCO/HAPOC genutzt wird. Hier sticht VECCO im Vergleich zu anderen Antrag­stellern deutlich hervor, da eine wesentlich höhere Breite an Verfahren, Technologien und Produkten abgedeckt wird. Nach­holbedarf ist in der Kommunikation zwischen Beschichtern und deren Kunden zu erkennen.

VECCO hat unter Teilnahme von zehn Betrieben eine Messkampagne durchgeführt. Hierbei hat es sich gezeigt, dass bei der Exposition bei der Hartchromabscheidung durchaus Werte unter 1 µg/m3 erreichbar sind. Besonderes Augenmerk ist auf den Bezug von Chemikalien, die einer Autorisierung unterworfen sind, zu richten. Für krebserzeugende Metalle ist die neu erschienene TRGS 561 zu berücksichtigen. Eine Aufgabe für VECCO wird in der Betrachtung der Pflichten aus dem erweiterten Sicherheitsdatenblatt gesehen. Hier kann VECCO für die Mitgliedsunternehmen Hilfestellung geben.

Der Geschäftsführer der HAPOC, Matthias Enseling, (neben der zweiten Geschäftsführerin Andrea Thoma-Böck) ging im Weiteren auf die Aufgaben der HAPOC ein. Seinen Ausführungen zufolge soll HAPOC als Lieferant für die Branche auftreten, der über eine Autorisierung verfügt und die Forderungen aus REACh achtet und erfüllt. Dazu zählen die Erfüllung der Sicherheitsbelange und deren Kontrolle oder auch die Unterstützung der Entwicklungsarbeiten. Derzeit kommen die potentiellen Kunden überwiegend aus Deutschland oder von europäischen Tochterbetrieben, die aber auf ganz Europa ausgeweitet werden sollen, um den Gedanken der europäischen Behörden entgegenzukommen. HAPOC agiert derzeit an der Nahtstelle zwischen Importeur und den Endkunden (Beschichter), wobei beispielsweise Kostenvorteile beim Erwerb von größeren Mengen an die Kunden weitergegeben werden können. Falls notwendig, kann dann die HAPOC selbst eine Autorisierung anstreben. Zudem kann das Angebot beispielsweise auf Produkte wie Arbeitskleidung oder die erforderlichen Messdienstleistungen ausgedehnt werden - Ziel ist also ein umfangreiches Serviceangebot durch die HAPOC.

Bei den geleisteten juristischen Arbeiten wies Matthias Enseling darauf hin, dass die angestrengte Klage vor dem europäischen Gericht auch in zweiter Instanz verlorenging. Begründung war das Fehlen eines Grenzwerts. Inzwischen ist bekannt geworden (25. Oktober 2017), dass ein Grenzwert vorliegt, womit eine weitere Klage möglich wäre.

Thomas Kronenberger ging auf die politische Arbeit ein. Nach mehreren Jahren Zusammenarbeit endet der Vertrag des VECCO mit dem ZVO. Trotzdem wird empfohlen, die politische Arbeit fortzuführen, wobei der ZVO ein Angebot für die VECCO-Mitglieder ausgesprochen hat. Für Nichtmitglieder des ZVO ist eine politische Mitarbeit für 1000 Euro für 2018 und 2019 möglich. Ab 2020 gelten dann die Beiträge des ZVO. Die Kontakte zum ZVO können unter anderem durch die Mitgliedschaft von VECCO-Mitgliedern wie Thomas Kronenberger gewährleistet werden.

Als ein wichtiges Beispiel der politischen Arbeiten verwies Thomas Kronenberger auf Diskussionen mit den politischen Behörden über die Sinnhaftigkeit von Grenzwerten, die die Unternehmen nicht belasten, sondern den Unternehmen und den Mitarbeitern von Nutzen sind. Der große Vorteil ist, dass VECCO und ZVO mit einer Stimme in der Branche (eines Verbandes) sprechen könnten.

In der Zusammenfassung des Vormittagsprogramm ging Matthias Enseling nochmals auf die Bedeutung einer gemeinsamen Darstellung gegenüber der ECHA ein, aber auch auf die Notwendigkeit, über HAPOC gemeinsam Stoffe zu beziehen oder auch als Cluster-Führer die Arbeiten für eine Autorisierung zu betreiben.

Marita Voss-Hageleit teilte im Rahmen des VECCO-Geschäftsberichts mit, dass die Zahl der aktiven Mitglieder aktuell bei 159 liegt. Die Mehrzahl der Mitglieder lässt sich in die Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen eingliedern. Zum Abschluss des Geschäftsjahres liegt ein Bilanzgewinn von circa 26 000 Euro vor. Laut Hochrechnung wird in 2017 ein Gewinn von 10 000 Euro möglich sein. Für 2018 ergeben sich Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen, denen vor allem Kosten für die Arbeiten von Eupoc, Verwaltungskosten sowie Werbung, beispielsweise durch eine Messeteilnahme entgegenstehen.

HAPOC - Dienstleistungen für die Beschichtungsunternehmen

Die Zusammenarbeit mit der HAPOC basiert auf der Mitgliedschaft des VECCO. Dadurch ist es notwendig, dass die von VECCO gegenüber den Behörden zu vertretenden Sicherheitsbestimmung (REACh, Arbeitsschutz) erfüllt werden. Diese sind unter anderem im Rahmenvertrag über eine Zusammenarbeit mit der HAPOC dokumentiert, wie beispielsweise die regelmäßig vorgenommenen Mess­werte, die Dokumentation AoA und Gefährdungsanalysen, Biomonitoring, F&E oder das Prozedere bei Nichteinhaltung.

Fazit

Das große Interesse der galvanotechnischen Unternehmen des VECCO an dem existenziellen Thema REACh wurde in der Veranstaltung durch die rege Diskussion und Beteiligung aller Teilnehmer deutlich.

  • www.vecco.de

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