Von der PSA-Richtlinie zur PSA-Verordnung

Werkstoffe 09. 12. 2017
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VTH-Forum 2017 zum Thema Arbeitsschutz: Hersteller und Technischer Handel gestalten gemeinsam den Übergang von der PSA-Richtlinie zur PSA-Verordnung

Die Anwender von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) können sich während des Übergangs von der europäischen PSA-Richtlinie zur neuen europäischen PSA-Verordnung darauf verlassen, im Technischen Handel stets sichere und rechtskonforme Produkte zu erwerben. So lautet die Kern­botschaft des diesjährigen VTH-Forums, das am 16. Mai 2017 vom VTH Verband Technischer Handel e. V. und 25 in der VTH-Qualitätspartner-Initiative zusammengeschlossenen Markenherstellern in Düsseldorf veranstaltet wurde.

Die neue europäische PSA-Verordnung, die ab dem 21. April 2018 verbindlich anzuwenden ist, bringt verschiedene wichtige Änderungen für die einzelnen Akteure der Lieferkette mit sich. Dazu zählt unter anderem, dass die Hersteller zukünftig jeder einzelnen PSA eine EU-Konformitätserklärung beifügen müssen oder – alternativ – in den Anleitungen und Informationen nach Anhang II Nummer 1.4 einen entsprechenden Download-Link bereitstellen müssen, wie Prof. h.c. Karl-Heinz Noetel, Leiter des Fachbereichs Persönliche Schutzausrüstungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), den Teilnehmern in seinem Eingangsvortrag erläuterte.

Alle ­Wirtschaftsakteure ­stehen in der Pflicht

Doch die PSA-Verordnung nimmt nicht nur die Hersteller in die Pflicht, sondern alle Wirtschaftsakteure. Sie alle müssen gleichermaßen die wesentlichen Neuerungen berücksichtigen, zu denen auch eine veränderte Einstufung einzelner Produktgruppen zählt. So wurde die PSA-Kategorie III um einige Risiken erweitert: Ertrinken, Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen, Hochdruckstrahl, Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche und schädlicher Lärm. Die daraus resultierenden Konsequenzen für den Endanwender erläuterte Jens Thäuser vom PSA-Hersteller Honeywell Safety Products am Beispiel des Gehörschutzes: Die Höherstufung des Gehörschutzes in Kategorie III bedeutet nach seiner Aussage eine wesentliche Veränderung in der Handhabung, da für Kategorie-III-Produkte eine Unterweisungspflicht der Beschäftigten vorgeschrieben ist.

Als direkte Kunden der Inverkehrbringer (Hersteller) sind auch die PSA-Bereitsteller (Händler) zukünftig stärker als bislang gefordert. Letztgenannte müssen zukünftig beispielsweise kontrollieren, ob die Ware mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist, eindeutig gekennzeichnet wurde (z. B. korrekte Hersteller- und Einführerangaben aufweist) sowie über die notwendigen Bescheinigungen verfügt (z. B. EU-Konformitätserklärung, Anleitung und Information in leicht verständlicher Sprache). Die technischen Händler müssen nach Aussage von Christian Coenen vom Arbeitsschutzfachhändler Coenen Neuss zukünftig außerdem Korrekturmaßnahmen ergreifen, wenn sie eine Nichtkonformität entdecken, das heißt sowohl mit dem Hersteller als auch mit der Marktüberwachung eine Klärung anstreben.

Für den Arbeitsschutzfachhandel ist es zudem von besonderer Bedeutung, die Kunden über die genauen Übergangsfristen der Verordnung zu informieren. Denn PSA, die nach der alten PSA-Richtlinie zertifiziert ist und vor dem 21. April 2019 in Verkehr gebracht wurde, darf auch nach diesem Stichtag noch verkauft und eingesetzt werden. Darüber sind die Abnehmer von PSA in den Fachberatung aufzuklären, so der VTH-Vorsitzende Peter Mühlberger.

Abnehmer von PSA ­erwarten Beratungskompetenz

Dass einer qualifizierten Beratung eine Schlüsselrolle zukommt, unterstrich auch Dr. Oliver Polanz von der Spie GmbH für die Anwenderseite mit seiner Feststellung: Seine Lieferant sollten in der Lage sein, die normativen Vorgaben der EU-Verordnung zu erläutern. Durch aktive Information, Konzepte, Umsetzungsunterstützung, Betriebseinweisungen und Trainings kann der Technische Handel seine Marktstellung als beratender Partner festigen.

Als Ergebnis der abschließenden Podiumsdiskussion verliehen die VTH-Qualitätspartner für die Herstellerseite und die im VTH organisierten Technischen Händler ihrem Willen Nachdruck, in einen intensiven Austausch zu treten. Gemeinsam werde es gelingen, den Übergang von der PSA-Richtlinie zur PSA-Verordnung zu meistern, so das Fazit des Sprechers der VTH-Qualitätspartner, Oliver Steinmann (Dräger Safety AG).

Verband Technischer Handel e. V.

Der Verband Technischer Handel e. V. (VTH) ist der Fach- und Berufsverband von rund 280 leistungsstarken Großhändlern für industriellen und technischen Bedarf im deutschsprachigen Raum. Ausgehend von über 400 Verkaufspunkten, versorgen seine Mitgliedsunternehmen die Industrie mit technischen Produkten und persönlichen Schutzausrüstungen sowie vielfältigen innovativen Dienstleistungen.

  • www.vth-verband.de
  • www.arbeitsschutzfachhandel.de
  • www.vth-qualitätspartner.de
 

Text zum Titelbild: Die Akteure des VTH-Forums 2017 (v.l.n.r.): Christian Coenen (Coenen Neuss GmbH), Wolfgang Möwius (Vorsitzender VTH-Fachgruppe PSA), Peter Mühlberger (VTH-Vorsitzender), Oliver Steinmann (Dräger Safety AG), Prof h.c. Karl-Heinz Noetel (DGUV), Dr. Oliver Polanz (SPIE GmbH), Oliver Klein (VTH), Jens Thäuser (Honeywell Safety Products)
(Bildquelle: VTH/Kollaxo)

 

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