In Europa sind alle gleich

Verbände 05. 02. 2015
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Von Dr. Malte-Matthias Zimmer

Gerade in den letzten Jahren lässt sich politisch, sowohl national als auch europäisch, ein sehr erstaunliches Handlungsmuster erkennen: Zuletzt konnte man es in Bayern beobachten. Da ging doch tatsächlich bei der Förderung durch Bayern Innovativ etwas schief. Es wurde tatsächlich ein Porno-Startup mit Fördermitteln versehen!

Egal wie man zu einem solchen Startup steht, die augenblicklich einsetzende oder zumindest berichtete Empörung hatte schon einiges von einer Satire. Der Vorgang sollte eher ein Schmunzeln hervorrufen. Unangenehm wurde es erst, als vor allem aus Kreisen des eher linken Flügels sofort nach stärkeren Kontrollen gerufen wurde. Warum eigentlich? Aus moralischen Gründen und wenn, nach wessen Moral? Und was ist mit all jenen Förderungen, die problemlos und erfolgreich gelaufen sind? Müssen wir nun all jenen mehr Misstrauen entgegenbringen, die sich der Unterstützung des Staates bedienen wollen, um uns allen neue Geschäftsfelder zu eröffnen, Innovationen entwickeln wollen? Sind sie alle vorsichtshalber in Sippenhaft zu nehmen, weil sie potentielle Förderungsmissbräuchler sind oder weil ein Fehler passieren könnte? Und wer kontrolliert die Kontrolleure und wer sollen diese Kontrolleure sein?

Ähnliches passiert im Kreis der öffentlichen Ausschreibungen. Voller Misstrauen wird vorgeschrieben, wann wer wie und mit welchen Ausnahmen wo und an wen auszuschreiben hat (nett beschrieben in [1]). Haarklein ist jedem Bürgermeister vorgeschrieben, wie er mit den Mitteln vorzugehen hat – ganz im Sinne Europas! Warum? Vielleicht weil es neben den Tausenden rechtschaffenden Kommunalpolitikern einzelne gab, die es mit der Rechtschaffenheit nicht so genau nahmen? Also am besten wieder voller Misstrauen alle in Sippenhaft nehmen, sie könnten ja alle Missbrauch üben oder Fehler machen. Daher lieber regulieren und ignorieren, dass unsere kommunal handelnden Personen wie Bürgermeister von der Kommune selbst gewählt wurden; dass sie also das Vertrauen der Bürger genießen. Wieso setzt sich eine europäische Regelung über den eindeutigen Bürgerentscheid hinweg? Wieso wird vorausgesetzt, dass die Regulierer und Kontrolleure der Regulierung vertrauenswürdiger sind – und dies ohne direktes Mandat?

Ein weiteres Beispiel ist die Regulierung mit dem Namen Öko-Design-Richtlinie. Hier wird tatsächlich eindeutig geregelt, wie die Prdukte des täglichen Gebrauchs auszusehen haben, um Gnade vor den euro­päischen Regulierern und ihren nationalen Ablegern zu finden. Selbstverständlich nur zum Wohle aller wird zentral festgelegt, wie unser Staubsauger, der Fön und die Waschmaschine auszusehen und zu wirken haben. Man könnte irrigerweise der Meinung sein, es hätte bereits in den letzten Jahrzehnten Verbesserungen gegeben. Ini­tiiert durch Verbraucherverhalten. Durch gesunde Konkurrenz.

Doch trotz eindeutiger negativer historischer Beispiele ist die Tendenz zum Zentralismus und zur durchgeplanten Wirtschaft wohl zu verlockend. Die Möglichkeit, über andere zu bestimmen, im Zweifel bis in die heimische Wohnung, scheint eine enorme Anziehung zu besitzen. Fehler bei der Umsetzung von moralisch hochgesteckten Zielen sind ausgeschlossen. Der Zweck allein ist Rechtfertigung genug. Folglich kann Abweichung nur Missbrauch bedeuten. Jeder ist verdächtig, der Zweifel äußert, ja auch nur Zweifel äußern könnte.

Auch das Thema REACh passt in diese Reihe. Es gibt giftige Substanzen? Sie werden gar verwendet? Sie gehören beseitigt! Sollen doch die, die sie verwenden, nachweisen, warum das nötig ist. Warum der Kunde will, was er will. Er könnte ja auch etwas Anderes wollen. Oder er sollte etwas Anderes wollen. Jeder Verwender einer solchen Substanz ist sofort verdächtig. Es muss kontrolliert werden, ob das wirklich notwendig ist. Am besten macht er das selbst – man nennt dies Beweisumkehr. Er muss überzeugen, plausibel machen, auch völligen Laien erklären, dass es weder technische noch wirtschaftliche Alternativen gibt. Innovationen liegen doch auf der Straße; warum werden sie nicht eingesetzt? Da ist doch Misstrauen mehr als angebracht, oder? Jeder ist verdächtig und jeder Anwender gehört zur gleichen Sippe – alle gleich! Nun muss dem Einhalt geboten werden.

Es ist sicher müßig darauf hinzuweisen, dass eine derartige Vorgehensweise einer Art Denunziation Tür und Tor öffnet. Behauptungen führen sofort zu behördlichen Maßnahmen. Da ist die Sache mit der Beweisumkehr in der Tat eine sehr praktische. Ein Verdacht genügt, und schon ist der unter Verdacht stehende stigmatisiert. Es spielt keine Rolle, ob er sich überhaupt reinwaschen kann; ob er über die Mittel, Kenntnisse und Ressourcen verfügt. Ob er selbst der Verursacher ist oder ob er einem allgemeinen Bedarf oder einer allgemeinen Nachfrage folgt. Risiken müssen unbedingt vermieden werden. Allein die angenommene Möglichkeit reicht aus, unter Verdacht zu stehen. Erst mit dem selbst erbrachten Nachweis der vorgegebenen Konformität­ (= Regulierung) kann die Erlaubnis zum Fortsetzen der Tätigkeit erteilt werden – wenn man überzeugen konnte.

Diese Denkweise mutet ein wenig seltsam­ an. Das wird klar, wenn man sie auf die Spitze treibt. Jeder von uns hat dauernd die Möglichkeit zur Straftat. Wir haben die Mittel, wir haben die Gelegenheit. Kann eine begangene Straftat nicht sofort zugeordnet werden, so müsste bei Beweisumkehr jeder, der Mittel und Möglichkeit hatte – also wir alle –, plausibel machen, dass er nicht der Täter ist. Polizei und Richter könnten sich zurücklehnen und sich plausibel machen lassen, warum man es nicht war. Wenn sie nicht überzeugt sind …nun ja.

Doch wer ist dann eigentlich Polizei und Richter? Wer besetzt die kontrollierenden und entscheidenden Behördenposten? Ach ja, wir sind alle gleich – nur manche sind eben gleicher!

Literatur

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Ausschreibung

Deutsche Gesellschaft für Galvano- und Oberflächentechnik e. V. (DGO)

Rückblick 2014 und Vorschau 2015 der DGO-Bezirksgruppe Thüringen

Traditionell fand im Dezember 2014 in Ilmenau die Jahresabschlussveranstaltung der DGO-Bezirksgruppe Thüringen unter Leitung des Bezirksgruppenleiters Jens Heinze zum Thema Jahresabschlussveranstaltung/ Rückblick, Analyse 2014 und Vorschau 2015 statt.

Nach der Begrüßung der Fachkollegen werteten die Teilnehmer in gewohnter Weise die Aktivitäten des zurückliegenden Jahres aus. Besonders hervorzuheben sind dabei die gute Beteiligung und aktive Diskussion der Teilnehmer aus Industrie, Wissenschaft und Studentenschaft bei den angebotenen Vorträgen.

Bei der Vorschau 2015 wurden die Wünsche und Anregungen der anwesenden Teilnehmer berücksichtigt. Aus den Vorschlägen kristallisierten sich folgende Schwerpunkte­ heraus:

  • Präventive Maßnahmen zum Brandschutz
  • Betriebsbesichtigung der Firma Metallveredlung Neuhaus GmbH
  • Update in Sachen Chrom-III
  • Grundlagen und Anwendung der Edelmetallabscheidung
  • Einsatz energieeffizienter Gleichrichter
  • Energiemanagement in der Galvanotechnik
  • Beleuchtungstechnik in Arbeitsstätten von Galvaniken
  • Onlinemessungen von Schichtdicke und Abscheidungsgeschwindigkeit bei chemisch Nickel-Prozessen
  • Umweltregulierungen – Strategien und Aktivitäten des Verbandes DGO/ZVO.

Die Bezirksgruppenleitung sieht die Vorschläge als Grundlage ihrer Arbeit und wird sie nach Möglichkeit in den Veranstaltungsrahmen für 2015 einplanen. Nach Abschluss der Diskussion über die Vorschau der zukünftigen Fachthemen wurde die Jahresabschlussveranstaltung bei weihnachtlicher Atmosphäre in gemütlicher Runde fortgesetzt.

Abschließend bedankte sich Jens Heinze bei den anwesenden Fachkollegen und seinen zwei Stellvertretern für die aktive Mitarbeit bei der inhaltlichen Gestaltung der DGO-Bezirksgruppenveranstaltungen und wünschte ein erfolgreiches 2015 im Sinne der DGO.

Dr. P. Kutzschbach, M. Fritz

Zentralverband Oberflächentechnik e. V. (ZVO)

Neue ZVO-Satzung ins Vereinsregister eingetragen

Bis zum 31. Dezember 2010 fungierte der ZVO als reiner Dachverband mit verschiedenen eigenständigen Mitgliedsverbänden. Seit 2011 wandelt sich der ZVO vom Verband der Verbände hin zum Verband für ­direkte Firmenmitgliedschaften. Nun regelt eine neue Satzung den Wandel des ZVO.

Der ZVO, Zentralverband Oberflächentechnik e. V., vertritt heute die Interessen der Roh- und Verfahrenschemielieferanten, der Anlagen- und Komponentenlieferanten und der Betreiber von Galvaniken. Er ist für Abnehmerindustrien, Politik und Behörden der zentrale Ansprechpartner für die Galvano- und Oberflächentechnik in wirtschafts- und umweltpolitischen Fragen sowie im Verbund mit der Deutschen Gesellschaft für Galvano- und Oberflächentechnik e. V. (DGO) in technologischen Fragen . Die DGO ist für den ZVO das technisch-wissenschaftliche Kompetenzzentrum.

Über viele Jahrzehnte haben vier Organisationen maßgeblich die Interessen der Galvanotechnik vertreten, bevor in den 1980er Jahren mit der Arbeitsgemeinschaft Galvanotechnik (AGG), später Arbeitsgemeinschaft Galvano- und Oberflächentechnik (AGO), eine erste Interessensbündelung zunächst im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, später auch im Bereich Umwelt, erfolgte. Mit den weiter steigenden Anforderungen an die Branche musste auch die Interessensvertretung weiter konzentriert werden, was zur Gründung des ZVO als reinem Dachverband mit ausschließlichen Verbandsmitgliedschaften führte.

Auch wenn es damals einige Vorbehalte und Befürchtungen zu überwinden galt, haben sich die damaligen Entscheidungen und Maßnahmen als richtig und zielführend ­erwiesen, wie folgende Beispiele zeigen: 

  • Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation für die Oberflächenbranche konnten Schritt für Schritt in den ZVO eingebracht und dort professionell entwickelt und gestärkt werden. Wichtige Aufgaben in den Bereichen Technologie, Umwelt und Chemiepolitik werden inzwischen unter der kompetenten Regie des ZVO gebündelt
  • Unter dem Namen Welt der Oberfläche haben sich die vielfältigen Messe- und Ausstellungsaktivitäten des ZVO als ­Marke etabliert
  • In 2010 hat der ZVO an der Technischen Universität Ilmenau einen Lehrstuhl mit einer Stiftungsprofessur eingerichtet, mit dem die Branche in bemerkenswerter Weise ihre Präsenz im Hochschulbereich verstärkt hat. Erstmalig in Deutschland geschah dies als Initiative eines mittelständisch geprägten Verbandes.
  • Professionelle politische Interessenvertretung mit einer in Berlin und Brüssel bestens etablierten und vernetzten ­Beratungsgesellschaft
  • Erarbeitung eines Rahmen-Versiche­rungsabkommen über einen unabhängi-
    gen Makler einschließlich Vertragsprüfung, Schadens- und Haftungsmanagement
  • Erarbeitung einer Rahmenvereinbarung mit einem Energieberater zu den Themen Abgabenrückerstattungen und Energieoptimierung

Heute ist die Galvano- und Oberflächentechnik erneut umfangreichen Veränderungen ausgesetzt. Der ZVO begegnet diesen Veränderungen mit einer noch effizienteren und enger gefassten Verbandsstruktur, die letztlich zur Entscheidung des ZVO-Vorstands geführt hat, den ZVO sukzessive zum Verband für direkte Firmenmitglieder umzubauen. Gleichwohl ist sichergestellt, dass die fachliche und unternehmerische Identität dort, wo es gewünscht und notwendig ist, in den Trägerverbändenund Fachbereichen weiterhin ein Zuhause hat.

Die Mitgliederversammlung des ZVO ist der neuen Ausrichtung gefolgt und hat am 17. September 2014 die Satzung des ZVO entsprechend der neuen Ausrichtung mit erforderlicher Dreiviertelmehrheit geändert. Die neue Satzung wurde am 19.  Dezember 2014 ins Vereinsregister 30774 des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen.

Neuauflage des ZVO-Einkaufführers 2015/2016 gestartet

Der ZVO-Einkaufsführer hat sich nach Angaben des Verbandes als unentbehrliches Recherche-Medium in den Abnehmerbranchen der Galvanotechnik etabliert.

Der ZVO-Einkaufsführer wird jährlich anlässlich der Messe-Gemeinschaftsstände des ZVO Welt der Oberfläche in Hannover beziehungsweise Stuttgart herausgegeben und beschränkt sich längst nicht mehr auf die Mitaussteller der Welt der Oberfläche. Jedes Unternehmen kann sich sowohl mit seinem Leistungsprofil als auch mit einem Unternehmensportrait eintragen lassen.

Seit dem Jahr 2007 gibt es den Einkaufsführer neben der Broschürenform auch als Online-Datenbank, seit 2012 auch als ­ePaper unter www.zvo.org.

Der Weg in den Einkaufsführer ist jedem
Unternehmen möglich, welches sich thema-
tisch in der Galvano- und Oberflächentech-
nik bewegt. Dabei werden drei Beteiligungsformen unterschieden:

  • Online: sichert den Eintrag der angebotenen Leistungen in der Online-Datenbank für mindestens zwölf Monate unter www.zvo.org
  • Online + Print: bietet neben dem Eintrag der angebotenen Leistungen in der Online-Datenbank ein Kurzportrait des Unternehmens; Veröffentlichung der Daten in der Online-Datenbank, der Print-Version und des ePapers
  • Grundbeteiligung Welt der Oberfläche: neben den Leistungen aus Online + Print werden Unternehmen als Mitaussteller des ZVO-Gemeinschaftsstandes Welt der Oberfläche geführt mit der Möglichkeit der Broschürenauslage während der Messezeit in Hannover.

Weitere Informationen über Preise, Leistungen und Anmeldung sind erhältlich unter www.zvo.org. Die Eintragungsfrist endet am 15. Februar 2015.

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