Parallele Herausforderungen

Verbände 12. 07. 2013
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Von Dr. Malte-Matthias Zimmer

Wenn neue Regeln eingeführt werden, lohnt es sich immer, ihre Wirkungen in jeder Richtung rechtzeitig und möglichst im Vorfeld abzuschätzen. Andernfalls kann es passieren, dass die Ergebnisse nicht die sind, die man sich erhofft und die Nebenwirkungen sehr unangenehm werden.

REACh ist eine solche neue Regelung. Ihre Verabschiedung liegt jedoch länger zurück. Daher ist es wichtig, endlich die Auswirkungen genau zu betrachten und zu hinterfragen; denn mittlerweile könnten die eigentlichen Zielsetzungen etwas aus dem Gedächtnis geraten sein. Außerdem steht nun der wohl komplexeste Bestandteil – die Autorisierung – vor der breiten Einführung und Umsetzung. Folgt man den eingangs ­erwähnten Grundsätzen, so ist jetzt die Zeit, besonders genau hinzusehen.

Umso erstaunlicher ist es, dass nur Wenige die Vorgehensweisen, Regularien, Guides und Systeme hinterfragen. Dabei sind die an der Umsetzung Beteiligten doch zahlreich.

Vom Standpunkt der Behörden aus ist dies verständlich. Selten hatten sie es mit einem Gesetz so bequem: Alle Verantwortung für die Inhalte und Nachweise liegen bei den Betroffenen (Beweislastumkehr!). Die Organisation und die Anforderungen der Umsetzung können von der Behörde nach Belieben gestaltet werden (Guides, REACh-IT, submission windows). Die Ergebnisse sind nicht vorhersehbar und von der eigenen Meinungsbildung der eingesetzten Komitees abhängig (keinerlei feste Beurteilungskriterien). Und sollten die Kosten der Bearbeitung bei der Behörde steigen, darf man von Gesetzes wegen die Gebühren anpassen (REACh Artikel 74(3)).

Bei diesen Vorgaben ist es verständlich, dass die zuständigen Behörden wie etwa die ECHA entspannt anbieten können, gemeinsam Erfahrungen mit den REACh-Prozessen zu erarbeiten. Auf ihrer Seite findet sich kein Risiko!

Erstaunlich ist jedoch die Tatsache, dass sich von Seite der Betroffenen kaum jemand aufrafft, die Sinnhaftigkeit diverser Vorgehensweisen, Zusatzregeln und Auslegungen zu hinterfragen!

Es liegt auf der Hand, dass eine verantwortungsvolle Prüfung von neuartigen Regularien wie REACh aus mindestens drei Blickwinkeln zu erfolgen hat: inhaltlich, politisch und juristisch.

Inhaltlich ist schon vieles an dieser Stelle dargestellt worden. Von der Auswahl der Stoffe für die Kandidatenliste über die Qualität der Anhang XV-Dossiers, den REACh-Review bis hin zur Frage, ob REACh auf die eingeschlagene Weise seine Ziele überhaupt erreichen kann. Letzteres ist ein besonders entscheidender Aspekt! Denn auch wenn viele es nicht wahrhaben wollen­ – REACh hat auch ökonomische Ziele und gerade REACh kann nicht unökonomisch betrachtet werden. Seine Kosten und Aufwände treffen uns alle – unvermeidbar. Darum ist es wichtig, nur realen Risiken entgegenzutreten. Realismus ist gefragt bei der effizienten Umsetzung der Ziele von REACh.

Politisch ist es wichtig, dass die Entscheidungsträger über die Art der Wahrung der Werte unserer Gesellschaft (in erster Linie also gewählte Volksvertreter, denn nur sie haben die Legitimation dazu), korrekt und vollständig informiert werden. Dazu müssen die Betroffenen zu Wort kommen können und gehört werden. Die Betroffenen sollten sich aber auch aktiv zu Wort melden! Sie müssen den Volksvertretern mitteilen, wenn die wohlgemeinten Ansätze zur Aufrechterhaltung unseres Wohlstandes zu scheitern drohen oder zu weit größeren ­negativen Begleiterscheinungen führen.

Interessanterweise wird diese Diskussion von den wenigsten Interessengemeinschaften der von REACh Betroffenen geführt. REACh selbst und die internen Abläufe werden kaum in Zweifel gezogen.

Juristisch ergeben sich viele Fragen, die ­gerade bei einem so umfangreichen, allumfassenden Mammutwerk wie REACh nicht vernachlässigt werden dürfen. Wie sorgfältig müssen die Behörden prüfen, zum Beispiel die tatsächliche Risikolage? Welche Verantwortung tragen die Behörden? Wie kann Gleichbehandlung ohne feste Vergleichskriterien sichergestellt werden? Wie kann sozioökonomischer Nutzen als Rechtfertigung dienen, höhere Risiken zu empfehlen? Wie kann Verhältnismäßigkeit gewahrt werden? Und wer sichert uns alle bereits im Vorfeld dagegen ab, dass die immensen Aufwände zu einem positiven Ergebnis führen und nicht unnötigerweise aufgewandt werden?

Auch dieser Aspekt wird von den meisten Interessengemeinschaften nicht betrachtet. Warum eigentlich nicht? Warum wird meist nur versucht, die Anforderungen irgendwie erträglich zu erfüllen?

Die meisten Interessengemeinschaften oder Konsortien werden von Dritten koordiniert. Es wird Experten geben. Wenn diese Experten nur die Erfüllung der Anforderungen empfehlen und andere politische und juristische Aspekte nicht betrachten, werden die Interessen der Betroffenen nur ­unzureichend berücksichtigt.

Auch wenn die Ziele von REACh unbestreitbar richtig sind – das darf nicht zur Ächtung jeglicher Kritik und vor allem Selbstkritik führen. Wirtschaftlich stehen Europa und Deutschland noch relativ gut dar. Doch ist das kein Garant dafür, dass es so bleibt. Denn folgende Frage hat noch niemand beantwortet: Könnte unsere wirtschaftliche Situation und Zukunftsaussicht besser sein, wenn wir manches in der Vergangenheit rechtzeitig vermieden hätten? REACh und seine Ausführungsorgane müssen hinterfragt werden und sie müssen vor allem hinterfragt werden dürfen! Inhaltlich, politisch und juristisch!

Zentralverband Oberflächentechnik e. V. (ZVO)

Welt der Oberfläche auf der O&S 2014

Die Welt der Oberfläche ist der ZVO-Gemeinschaftsstand im Rahmen internationaler Industriemessen oder wichtiger Branchen-Fachmessen für Galvano- und Oberflächentechnik. Der nächste Gemeinschaftsstand findet vom 24. bis 26. Juni 2014 im Rahmen der O&S Internationale Fachmesse für Oberflächen & Schichten in Stuttgart statt. Er wird in Halle 9 plaziert.

Während die veranstaltende Deutsche Messe AG Mitte Juni die Ausschreibungsunterlagen für die O&S verschickt, wird die ZVO Service GmbH ihre Ausschreibungsbedingungen bis Mitte August 2013 veröffentlichen. Über die Homepage des ZVO kann die derzeitige Planungsskizze eingesehen werden. Unverbindliche Standreservierungen werden ab sofort per E-Mail entgegengenommen: mail@zvo.org

ZVO intensiviert
politische Interessenvertretung

Nachdem sich im vergangenen Jahr die Mitgliederversammlung des ZVO für eine verstärkte Positonierung des Verbandes in Berlin und Brüssel ausgesprochen hat, intensiviert der ZVO weiter seine Aktivitäten im politischen Bereich.

So fand am 13. Juni im Jakob-Kaiser-Haus des Deutschen Bundestages eine Frühstücksveranstaltung mit dem Parlamentskreis Mittelstand (PKM) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion statt. Der PKM gilt als DER Wirtschaftsflügel der Union und ist ­Ansprechpartner für sämtliche mittelstandsrelevanten Themen. Es nahmen teil die Abgeordneten Christian Freiherr von Stetten (Vorsitzender des PKM und mittelstandspolitischer Sprecher der Fraktion), Marie-Luise Dött (Umweltpolitische Sprecherin der Fraktion), Ernst Hinsken (Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses), Dr. Georg Nüßlein (Wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe), Jens Koeppen (Mitglied Umweltausschuss) und Dr. Michael Paul (Mitglied Umweltausschuss).

Nach einer kurzen Vorstellung des ZVO durch dessenn Vorsitzenden Walter Zeschky gingen die Unternehmer und ZVO-Vorstandsmitglieder Dr. Ralph Blittersdorf und Jörg Püttbach auf Mittelstandsthemen ein, die aktuell unter den Nägeln brennen. So kritisierte Dr. Blittersdorf die fehlende Planungssicherheit angesichts der europäischen REACH-Verordnung. Wenn Automobilhersteller heute Aufträge für Bauteile für die nächsten sieben Jahre vergeben, könne der Beschichter kein Angebot abgeben, da er nicht absehen könne, ob ihm das entsprechende Oberflächensystem über den gesamten Produktzyklus noch zur Verfügung stehe. Somit bestehe akut die Gefahr der Auslandsverlagerung solcher Bauteile. Jörg Püttbach setzte sich für nachhaltige Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein. Es könne nicht sein, dass die EEG-Umlage im kommenden Jahr voraussichtlich auf sieben Cent steige, einen Wert, der in anderen Ländern den Strompreis für eine Kilowattstunde darstelle.

Die anschließenden Diskussionen zeugten von hoher Sachkompetenz der Politiker, die die vorgebrachten Probleme nachvollziehen konnten. Für den Herbst haben sich ZVO und PKM zu weiteren Gesprächen verabredet. Weitere Positionierungsgespräche mit Vertretern anderer Parteien als auch auf Ministeriumsebene sind für die Zeit nach der Bundestagswahl geplant.

Schon im April fanden zwei ähnlich gelagerte Gespräche ebenfalls in Berlin beziehungsweise im Europäischen Parlament in Brüssel in Kooperation mit dem VECCO e. V. statt.

Deutsche Gesellschaft für Galvano- und
Oberflächentechnik e. V. (DGO)

DGO-Geschaftsführung wieder besetzt

Die Stelle des DGO-Geschäftsführers ist wieder besetzt. Mit Karl-Hermann Klobes hat die DGO eine erfahrene und kompetente Persönlichkeit aus der Branche gewonnen, die der DGO in allen konzeptionellen Belangen mit großem Sachverstand zur Seite steht. Karl-Hermann Klobes wird die DGO vorüber-gehend unterstützen. Mit dieser Interimslösung gewinnt die DGO Zeit, um die eingeleitete, aber längst nicht beendete Neustrukturierung zu überbrücken.

Da die DGO daran interessiert ist, die Position langfristig zu besetzen, wird nach Abschluss der Neustrukturierung eine erneute Ausschreibung der Geschäftsführerposition erfolgen.

Verein Deutscher Ingenieure e. V. (VDI)

Richtlinienreihe VDI/VDE 3519 erschienen

In der Verfahrenstechnik ist der Füllstand eine der wichtigsten Messgrößen. Große Anlagen beinhalten einige hundert Füllstands- und Grenzschichtmessungen. Jede ist individuell auf die jeweilige Messauf­gabe abzustimmen. Zu berücksichtigen sind Einbaubedingungen, Umgebungseinflüsse, Genauigkeitsanforderungen und die Eigenschaften des Messstoffs.

Das macht die Projektierung von Füllstandsmesstechnik aufwändig und schwierig. Entsprechendes Wissen ist erforderlich, das die Richtlinienreihe VDI/VDE 3519 Füllstandmesstechnik nun in aktueller Form zusammenstellt. 
Die Richtlinienreihe beschreibt die Füllstandsmessung von Flüssigkeiten und Feststoffen, zum Beispiel bei Schüttgütern. Blatt 1 beurteilt die prinzipielle Eignung der Messverfahren, die Folgeblätter gehen auf die Details ein. Sie geben auch Erläuterungen, Bewertungen und Hinweise für die geeignete Anwendung der verschiedenen Verfahren. 
Herausgeber der Richtlinienreihe VDI/VDE 3519 Füllstandmesstechnik ist die VDI/VDE-Gesellschaft Mess- und Automatisierungstechnik (GMA). Die Richtlinie ist in deutsch/englischer Sprache beim Beuth Verlag in Berlin (www.beuth.de) erhältlich.

Neue Richtlinie VDI 2102 Blatt 2

Die Verfügbarkeit von Rohstoffen, insbesondere von metallischen Rohstoffen, ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Industrie. Deshalb ist es wichtig, langfristig den Anteil an Recyclingrohstoffen zu steigern. Rund ein Drittel der Kupferproduktion eines der größten Kupferproduzenten Deutschlands stammt bereits heute aus Altkupfer und anderen Recyclingrohstoffen. Die neue Richtlinie VDI 2102 Blatt 2 trägt dazu bei, dass das zunehmende Recycling von Kupfer und Kupferlegierungen die Gesundheit der Bevölkerung nicht gefährdet und die Umweltbelastungen minimiert werden.

Blatt 2 der Richtlinie VDI 2102 beschreibt dabei den aktuellen Stand der Technik von Kupfer- und Kupferlegierungsschmelzanlagen sowie der geeigneten Emissionsminderungsmaßnahmen. Darüber hinaus gibt sie Anleitungen für Emissionsmessungen und zeigt beispielhaft Möglichkeiten, die Energieeffizienz dieser energieintensiven Prozesse zu steigern beziehungsweise anfallende Abwärme sinnvoll zu nutzen.

Der Anwendungsbereich umfasst Anlagen, in denen Kupferkathoden, Legierungsmetalle, Rücklaufmaterialien sowie kupferhaltige Schrotte eingeschmolzen und anschließend zu Formaten weiterverarbeitet werden. Die Richtlinie gilt auch für Anlagen, in denen aus Kupfer- und Kupferlegierungen metallische Pigmente hergestellt werden. Sie wendet sich gleichermaßen an Betreiber, Anlagenbauer, Planer sowie Aufsichts- und Überwachungsbehörden.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2102 Blatt 2 Emissionsminderung – Kupfer- und Kupferlegierungsschmelzanlagen ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN. Die Richtlinie ersetzt den Entwurf von August 2011 und ist ab sofort zum Preis von 164,80 Euro in deutsch/englischer Sprache beim Beuth Verlag in Berlin erhältlich. Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Onlinebestellung sind unter www.vdi.de/richtlinien oder www.beuth.de zu finden.

Neue Richtlinie VDI 3674
– Abgasreinigung mit Polizeifilter

Ob Öl- oder Kohlekraftwerke, Schiffsdieselmotoren oder Prozessgas- und Abluftströme – Abgase fallen in vielen Bereichen an und müssen fachgerecht von Schadstoffen gereinigt werden. Wie eine Abgasreinigung durch Adsorptionsverfahren geschehen sollte, beschreibt die neue Richtlinie VDI 3674 der Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN (KRdL).

Die Richtlinie VDI 3674 behandelt die Prozessgas- und Abgasreinigung durch Adsorption, welche ein bedeutsamer Bestandteil der Techniken zur Minderung von gas- und dampfförmigen Emissionen ist. Sie kann sowohl als einzige Reinigungsstufe als auch in Verbindung mit anderen Techniken angewendet werden. In einzelnen Fällen hat sie die Funktion eines sogenannten Polizeifilters und sorgt so für eine funktionierende Abgasreinigung bei einem eventuellen Ausfall von vorgeschalteten Abgasreinigungsstufen.

Bei der Adsorption zur Abgas- und Prozessgasreinigung werden unerwünschte Gas- und Dampfmoleküle auf der inneren Oberfläche eines hochporösen Feststoffs angelagert. Dieses Verfahren wird seit einem knappen Jahrhundert großtechnisch angewandt und ist aus vielen Gasreinigungsprozessen nicht mehr wegzudenken.

Die Richtlinie behandelt die Reinigung von Prozessgas- und Abluftströmen, die durch gasförmige beziehungsweise dampfförmige­ luftfremde Stoffe verunreinigt sind. Dabei werden nicht nur organische und anorganische Schadstoffe entfernt, sondern auch geruchsintensive Stoffe effektiv beseitigt. VDI 3674 vermittelt zudem einen Überblick über die verfahrenstechnischen Grundlagen, die Auslegung und die konstruktive Ausführung der Anlagen, die Verfahrens­varianten und deren Betrieb sowie typische Anwendungsbeispiele.

Herausgeber der Richtlinie VDI 3674 Abgasreinigung durch Adsorption – Prozessgas- und Abgasreinigung ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN. Die Richtlinie ersetzt den Entwurf von Januar 2012 und ist ab sofort zum Preis von 155,10 Euro in deutsch/englischer Sprache beim Beuth Verlag in Berlin erhältlich. Weitere Informationen hierzu und Möglichkeiten zur Onlinebestellung sind unter www.vdi.de/richtlinien oder www.beuth.de zu finden.

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