Warum brauchen wir REACh?

Verbände 04. 11. 2012
  • Autoren dieses Artikels
  • 1744x gelesen

Überlegungen von Dr. Malte-Mathias Zimmer

Seit 2007 haben wir REACh. Die Verordnung zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien. REACh ist nicht irgendeine Verordnung, ist nicht irgendein Gesetz. Es ist eines der ersten Gesetze, die unmittelbar für das vereinte Europa gelten! Die Wirksamkeit in den EU-Mitgliedsstaaten musste nicht durch die nationalen Parlamente bestätigt werden. Es gilt unmittelbar!

Es lohnt sich daher, sich dieses Gesetz ein wenig genauer anzuschauen. Dabei soll hier nicht Wert auf juristische Spitzfindigkeiten gelegt werden. Vielmehr geht es darum, wie sich das Gesetz für diejenigen darstellt, die davon betroffen sind.

Man sollte davon ausgehen, dass ein solches Gesetz, das erstmalig unmittelbar für die ganze EU gilt, von besonderer Wichtigkeit sein sollte. Sein Gegenstand sollte von besonderer Bedeutung sein. Vor allem aber sollten seine Ziele nicht auf anderem Wege erreichbar oder längst vorgesehen sein.

Die Ziele von REACh bestätigen dies zunächst auch. Es soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sichergestellt werden. Die Gefahren, die von Chemikalien ausgehen, sollen durch alternative Beurteilungsmethoden zugänglich werden. Verfahren und Substanzen mit geringerem Risiko für Mensch und Umwelt sollen bevorzugt eingesetzt werden.

REACh geht sogar so weit, dass risikoreiche Substanzen möglichst durch geeignete
Alternative ersetzt werden sollen. Die Anforderungen sollen in allen Mitgliedsstaaten gleich sein. Die Auswirkungen auf kleine und mittelständische Unternehmen sollen explizit besondere Berücksichtigung finden. Die Ziele von REACh sind kaum zu beanstanden, sie verdienen jede Unterstützung. Aber gerade weil die Ziele von REACh so selbstverständlich scheinen, dass Widerspruch sehr misstrauisch und leicht als politisch inkorrekt betrachtet wird, lohnt es sich, die strategischen Ziele und die Verfahren von REACh etwas genauer zu betrachten.

Die strategischen Ziele von REACh

Es soll ein hohes Schutzniveau für Menschen (insbesondere am Arbeitsplatz) und Umwelt sichergestellt werden. Warum erscheint dies erst 2007 als notwendig? Seit 1983 existiert beispielsweise die Gefahrstoffverordnung. Schaut man sich hier die Paragraphen 8, 9 und 10 an, so findet man die gleichen Ziele mit sehr detaillierten Handlungsanweisungen. Die TRGS 600 und ihr Vorgänger, die TRGS 440 setzten sich damit ebenfalls bereits seit vielen Jahren auseinander. Der Umweltschutz ist in der Störfallverordnung mit sehr hohen Auflagen und Überprüfungen verbunden, so dass hier davon ausgegangen werden kann, dass kaum eine Verbesserung notwendig sein sollte.

Die Anforderungen sollen in allen Mitgliedsstaaten gleich sein. Davon ist man doch eigentlich immer ausgegangen, da die europäischen Umwelt- und Sicherheitsgesetze, auf denen die deutschen Varianten letztlich fußen, in allen Mitgliedsstaaten ratifiziert sind und umgesetzt sein sollten.

Insbesondere erhebt sich die Frage, ob eine unvollständige Umsetzung bisheriger Regularien durch ein weiteres Gesetzeswerk wie REACh erreicht werden kann. Hier sind auf jeden Fall größere Anstrengungen nötig als bisher und die Oberflächenbranche hat mit der EUPOC GmbH eine operative Einheit geschaffen, die als eine zentrale Kommunikations- und Koordinationsstelle zu Behörden und Politik dienen kann.

Die Verfahren von REACh

Ein ausführliches Eingehen auf alle Aspekte der Verfahrensabläufe in REACh würde den Rahmen an dieser Stelle sprengen. Darum soll auf zwei wesentliche Aspekte eingegangen werden.

Da ist zum einen die Beweislastumkehr. Nach REACh ist der Verwender einer Substanz gehalten nachzuweisen, dass seine technologische Lösung alternativlos ist. Damit sind vor allem kleinere, spezialisierte Unternehmen leicht überfordert, da es ja gerade ihre Stärke ist, sich auf besonders geeignete technische Lösungen konzentriert zu haben. Besonders bei Oberflächenbeschichtern ist es üblich, dass die Schicht den Einsatz des Bauteils ermöglicht – das Wissen um das Bauteil besitzt jedoch in der Regel nur der Kunde, der nun sein Know-how offen legen müsste! Andernfalls kann der Beschichter als Lieferant dem Nachweis nicht nachkommen. Außerdem verfügen KMUs selten über die Ressourcen, sich ausgiebig mit jeder Technologie auseinanderzusetzen, die von beliebiger dritter Seite vermarktet wird. Bisher regelte dies der Markt – nun aber muss es nachgewiesen werden. In jedem Fall ist diese Erwartung wenig KMU-freundlich. Hier ist eine enge Zusammenarbeit notwendig – allen Wettbewerbsregeln zum Trotz! Mit der
EUPOC GmbH haben sich Teile der Oberflächenbranche eine Möglichkeit geschaffen, diese neuartigen Herausforderungen rationell standhalten zu können.

Zum anderen ist festzustellen, dass die Unterstützung der ECHA (europäische Chemikalienagentur) beziehungsweise die Informationspolitik inklusive der Organisation der Erstellung und Einreichung der Zulassungspapiere (Dossiers) wenig KMU-orientiert ist. Man kann der ECHA nicht vorwerfen, zu wenige Informationen bereit zu stellen – es sind eher zu viele. Auch hier verfügen KMUs nur in wenigen Fällen über die personellen Ressourcen sowie sprachlichen und EDV-bezogenen Kenntnisse, die Angebote auch zu nutzen. Auf diese Weise verlieren die KMU an Eigenständigkeit, was durch die Gebührenverordnung der Zulassung noch verstärkt wird: Die Zulassung über den Lieferanten verringert die Zulassungsgebühren mehr als deutlich. Damit wird der Lieferant jedoch zwangsläufig zum Knowhow-Träger über Technologien, Planungen und Entwicklungen seiner Kunden. Entspricht dies marktwirtschaftlichen Prinzipien? Aus unserer Sicht nicht. Darum wird EUPOC GmbH zusammen mit den betroffenen Firmen eine geeignete Lösung bereitstellen, die Unabhängigkeit bewahrt und dennoch Kosten gering hält.

Fazit

Die Ziele von REACh sind unbestreitbar wichtig! Doch wichtiger noch als hochgesteckte Ziele sind die Mittel für ihre Umsetzung! Da wurde bei bisherigen Gesetzen keinesfalls das Optimum erreicht, die unzureichende Durchsetzung der Vorgaben führte erfahrungsgemäß zu unübersehbaren Wettbewerbsverzerrungen in Europa, aber auch innerhalb der Einzelstaaten selbst. Hier ist die Frage berechtigt, ob es nicht besser gewesen wäre, die horrenden Mittel für die hochbürokratische REACh-Regularie in bestehende Mechanismen zu investieren, um flächendeckend die gewünschten Ziele zu erreichen. Zweifellos wird hier überbürokratisiert; nur durch Zusammenschlüsse und gemeinsame Vorgehensweisen können gerade kleine Unternehmen ihre Interessen wahrnehmen – die EUPOC GmbH ist eine beispielgebende Lösung, da sie aus der Branche, für die Branche und in der Branche arbeitet.

VECCO e.V. bündelt KMU-Interessen der Oberflächenbranche

Im Bereich der Oberflächenbranche hat sich binnen Kurzem eine Zusammenarbeits-Initiative gegründet, die in ihrer Art und Zielsetzung ungewöhnlich ist. Ursache dieses ungewöhnlichen Zusammenschlusses ist die REACh-Verordnung der Europäischen Union. Betriebe, die Chemikalien einsetzen, die in den Fokus der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geraten, müssen eine umfangreiche und kostenintensive Vorarbeit leisten, um nach dem sogenannten „sunset date“ weiterhin die Substanzen einsetzen zu können.

Mit Chromtrioxid trat der beschriebene Fall jetzt erstmals für eine weit verbreitete und vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) genutzte Substanz ein. Als Reaktion bildete sich zunächst ein lockeres Firmenkonsortium von zuletzt rund 150 Interessenten. Die Zusammenarbeit zielte zunächst auf eine Klärung der notwendigen Maßnahmen. Nach rund einem Jahr war klar, dass es sich um eine wirkliche Herausforderung handelt, die durchaus die Existenz der einzelnen Firmen gefährden kann. Zudem sind die Anforderungen von REACh langfristig angelegt und werden mit der Zeit auf zahlreiche Substanzen ausgedehnt werden. Es war offensichtlich, dass diese Herausforderung keines der betroffenen Unternehmen allein bewältigen kann.

In selten zu beobachtender Übereinstimmung wurde daher am 24.04.2012 in einer Mitgliederversammlung des Konsortiums eine Entscheidung für eine Organisationsstruktur getroffen, die für KMUs ausgelegt und langfristig angelegt ist. Die Unternehmen solidarisieren sich in diesen kerngeschäftsfremden Aufgaben in Form eines Vereins, der das singuläre Interesse bezogen auf die Zulassung des Chromtrioxids zur weiteren Verwendung vertreten kann. Der „Verein zur Wahrung von Einsatz und Nutzung des Chromtrioxids und anderer Chrom-VI-Verbindungen in der Oberflächentechnik e.V.“ (VECCO e.V.) ist seit 09.05.2012 gegründet.

Gleichzeitig wurde ein Unternehmen aus der Taufe gehoben, das sich im Schwerpunkt mit der operativen Bearbeitung des Zulassungsprozesses auseinander setzt. Die EUPOC GmbH i. Gr. soll u.a. als – aus der Branche stammend - Know-how-Zentrum für die Regulierungsfragen nach REACh fungieren. Das gewonnene Know-how soll auch anderen Konsortien und Vereinen in gleicher Weise zugänglich gemacht werden können.

VECCO e.V., seine solidarisch auftretenden Mitglieder und EUPOC GmbH i. Gr. sind überzeugt, mit dieser Konstruktion unterschiedliche Ziele gleichermaßen gut realisieren zu können:

  • Sicherstellung der Zulassung der Weiterverwendung von Chromtrioxid und verwandten Substanzen;
  • Bewältigung der umfangreichen Aufgabenstellungen in einer für KMU tragbaren Form; Zusammenfassung dieser kerngeschäftsfremden Aufgaben;
  • Langfristige Know-how-Bewahrung über den Zulassungsprozess;
  • Höchstmögliche Planungssicherheit für die Kundenbranchen;
  • Zusammenführung der übergeordneten, eher volkwirtschaftlich orientierten Zielsetzungen von REACh mit den vitalen betriebswirtschaftlichen Interessen der betroffenen Unternehmen.

EUPOC GmbH i. Gr. fungiert als Außenvertretung der in VECCO e.V. vereinten Unternehmen. Der Dialog mit den beteiligten Behörden verläuft äußerst konstruktiv und zielführend, sowohl national als auch international.

Die Zusammenarbeit im Verein ist geprägt von großem Interesse, hohem Engagement und ausgeprägter Solidarität. Durch regelmäßige Konsultationen und moderne, schlanke Organisation wird effektives Arbeiten ermöglicht, was im Interesse jeden Unternehmens liegt, da es sich primär auf sein Kerngeschäft konzentrieren können soll.

VECCO e.V. und EUPOC GmbH i. Gr. sind sicher, rasch eine für alle überzeugende und zukunftsweisende Lösung erarbeiten zu können. Dafür sind sie zu jeder konstruktiven Zusammenarbeit offen.

Relevante Unternehmen

Video(s) zum Thema

Werbepartner

Links zu diesem Artikel

Aus- und Weiterbildung

Top