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Aktuelle Mitteilung des ZVO e.V. zu Chrom(VI) – Interessante Neuerung!

Europäisches Parlament lehnt Verbotsantrag für Chrom(VI) ab

In der Plenarsitzung am vergangenen Freitag haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments einen Entschließungsantrag gegen den Zulassungsantrag für Chrom(VI)verbindungen des Antragstellers REACHLaw Ltd abgelehnt. Damit spricht sich das Parlament für die Nutzung von Chrom(VI) als Zwischenprodukt in zahlreichen oberflächenbearbeitenden Branchen aus.

Der Entschließungsantrag wurde von drei Abgeordneten der sozialdemokratischen, liberalen und grünen Fraktionen eingereicht und dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt. Darin fordern die Antragssteller die EU-Kommission auf, den Entwurf der Zulassung für REACHLaw Ltd zurückzuziehen und einen neuen Entwurf zu erstellen. Das Abstimmungsergebnis fiel mit 325 Ja-Stimmen, 325 Nein-Stimmen und 35 Enthaltungen äußerst knapp aus.

Wie zuletzt in den EXKLUSIV-Newslettern vom 6. und 9. Juli berichtet, hat der ZVO in den vergangenen Wochen rund um die Uhr zahlreiche deutsche Europaabgeordnete auf die Faktenlage bei der Verwendung von Chrom(VI) in der Branche hingewiesen. Dabei wurden insbesondere hartnäckige Fehlinformationen widerlegt, wie die Behauptung, dass die Substanz den Endkonsumenten eines Produkts gefährde. Letztlich konnte eine Mehrheit der Abgeordneten davon überzeugt werden, dass im Endprodukt keinerlei Schadstoff enthalten ist und ein Risiko für den Endverbraucher damit ausgeschlossen ist. Vielmehr werden im Herstellungsprozess, in welchem Chrom(VI) als sogenanntes Zwischenprodukt verwendet wird, strenge Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Arbeitnehmer eingehalten.

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