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Lufttechnische Maßnahmen
Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Gesundheitsfaktoren durch Gefahrstoffe müssen bereits im Vorfeld, also vor dem praktischen Einsatz im Betrieb ansetzen. Falls durch die Verwendung ungefährlicher Ersatzstoffe oder eines anderen Arbeitsverfahrens nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass Gefahrstoffe in den Arbeitsbereich der Beschäftigten gelangen, müssen lufttechnische Maßnahmen ergriffen werden. Ausgehend von den Regeln und Empfehlungen der Berufsgenossenschaft werden die verschiedenen Möglichkeiten zur Luftreinhaltung in Betrieben der chemischen Oberflächentechnik diskutiert.
Galvanotechnik, 97 (2006)5, S. 1076-1085, 17 Abb., 1 Tab. Bannert, P.; Michels, P. E.

Ventilation Requirements
Measures for the protection of the health of employees potentially exposed to hazardous substances should be uppermost in the mind of management. In cases where there is no alternative, less hazardous material or process available, correct ventilation must be in place. Starting out from the regulations and guidelines provided by technical bodies, the various options for ensuring adequate air quality in chemical surface treatment plants are explored.