REACh - Compliance und Praxisbeispiele

Oberflächen 05. 11. 2018
Bericht über eine Gemeinschaftsveranstaltung der IHK Augsburg und des Vecco e.V.

Zu den Kernaufgaben des VECCO e.V. zählen Information und Aufklärung im Zusammenhang mit der europäischen Chemikalienverordnung REACh. Dass hier nach wie vor eine hoher Bedarf gegeben ist, zeigt sich an der großen Zahl der Interessenten, die am 4. Juli in die Räumlichkeiten der IHK Augsburg gekommen waren. In Zusammenarbeit mit der IHK Augsburg hat der VECCO e.V. eine Informationsveranstaltung ausgerichtet, um über den aktuellen Stand der Umsetzung der europäischen Regelung und deren Auswirkung auf die betroffenen Industriebereiche zu informieren. Matthias Enseling, Vorstand des VECCO e. V., konnte etwa 90 Teilnehmer zur Gemeinschaftsveranstaltung begrüßen.

EU-Chemikalienverordnung REACh

Matthias Enseling wies eingangs seiner Ausführungen darauf hin, dass REACh für viele Unternehmen ein existenzrelevantes Thema ist. Dazu ist der VECCO e.V. mit seinen etwa 150 Mitgliedern aus der Beschichtungsindustrie sowie den vor- und nachgelagerten Bereichen seit einigen Jahren aktiv. Eines der Hauptziele richtet sich darauf, den Beschichtungsunternehmen die Arbeit mit den von REACh betroffenen Stoffen auch in Zukunft zu ermöglichen. Derzeit richten sich die Aktivitäten insbesondere auf den Prozess der Autorisierungen von Chromtrioxid. Wie die Unternehmen der Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, reicht das Interesse deutlich über die üblichen Beschichtungsunternehmen hinaus. Das ist nach Meinung des Vortragenden darauf zurückzuführen, dass inzwischen auch die Kunden der Beschichter - gezwungenermaßen - zunehmend Interesse daran zeigen, welche Oberflächen in Zukunft verfügbar sein werden.

Ein wichtiger Punkt in der Arbeit des VECCO e.V. liegt darin, mit und bei den Unternehmen hohe Ansprüche im Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes zu erfüllen. Damit wird nach Erfahrungen des VECCO eine hohe Akzeptanz bei den zuständigen Behörden erzielt.

Wie Matthias Enseling im Rahmen einer ECHA-Veranstaltung erfahren hat, ist nach wie vor die Kenntnis der REACh-Verordnung mit deren Auswirkungen in Ländern wie beispielsweise Belgien erstaunlich gering. Dies kann in der Folge zu erheblichen Einschränkungen der Arbeitsweise in den betroffenen Unternehmen führen.

Ein wichtiges Element der REACh-Verordnung ist die Betrachtung der Lieferkette. Dabei wies Matthias Enseling darauf hin, dass solche Herausforderungen nur mit einem hohen Aufwand erfüllt werden können. Hier kann VECCO wichtige Unterstützung bieten. Ein umfangreicher und wichtiger Punkt der REACh-Verordnung richtet sich auf die Informationspflicht innerhalb der Lieferkette aber auch der Mitarbeiter im eigenen Unternehmen. Bereits die Pflicht zur Information der Mitarbeiter deutet beispielsweise auf einen hohen Aufwand hin, da die entsprechenden Informationen in zahlreichen Sprachen verfasst sein müssen, um alle Mitarbeiter in vollem Umfang über alle Belange der Gefahrstoffe in Kenntnis setzen zu können. Hilfe bieten aber auch die neuen Medien, bei denen die Information beispielsweise mittels Bildern oder bewegten Bildern vermittelt wird. Neben VECCO ist in diesem Bereich auch HAPOC als REACh erfahrener Lieferant von Chemikalien für die Mitglieder des HAPOC-Netzwerkes tätig. Eine enge Kooperation von HAPOC und VECCO garantiert die Abdeckung der Lieferkette.

Bewertung von Alternativen für Chrom(VI)

Wie Dr. Aart Rouw von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund, eingangs betonte, ist ein wichtiges Ziel der REACh-Verordnung unter dem Begriff der Zulassung bisher nicht in aller Deutlichkeit hervorgehoben worden: der von der Zulassung betroffene Stoff muss verbannt werden, wobei zunächst über den Zeitpunkt nichts gesagt wird. Der dazu beschrittene Weg sieht die Untersuchung und Prüfung von Substitutionen vor sowie den Nachweis der Beherrschbarkeit von Risiken. Des Weiteren kommen unter anderem sozioökonomische Bewertungen zum Tragen, die im Wesentlichen analysieren, ob der wirtschaftliche Nutzen das Risiko überwiegt.

Derzeit stehen etwa 30 Zulassungsanträge für Chrom(VI)verbindungen für funktionelle und dekorative Verchromung zur Prüfung an. Davon sind 8 bereits genehmigt. Von den 30 Anträgen wurden 10 von Konsortien und 20 von individuellen Unternehmen gestellt. Nach Ansicht des Vortragenden sind individuelle Anträge relativ unproblematisch, während upstream-Anträge komplexer und noch nicht entschieden sind. Zudem ist zu erwarten, dass die upstream-Anträge einerseits kurze Laufzeiten haben und zum anderen die Entscheidungen noch auf sich warten lassen. Vor allem die Analyse der Alternativen verlaufen aufwendig und umfangreich. Die Alternativen zur bisher üblichen Verchromung umfassen die Verwendung von Chrom(III), Kombination aus Nickel und Chrom(III), Einsatz von PVD (+ Deckschicht), thermisches Spritzen oder auch Nitrieren und Nitrocarburierung. Diese Alternativen lassen sich in der Regel nur zum Teil nutzen, auf jeden Fall aber nicht so universell einsetzen wie bisher die Verfahren auf Basis von Chrom(VI). Aufwendig, aber wichtig, ist die Darstellung der Eigenschaften der Alternativen. Allerdings ist der Detailgrad nicht eindeutig definiert.

Dr. Rouw betonte, dass die von HAPOC gewählte Form der Bewertung vorteilhafter ist, als die vergleichbarer Antragsteller. Bei der Bewertung legt die ECHA Wert darauf, dass nur jene Alternativen betrachtet werden sollen, die kommerziell in Gebrauch sind. Allerdings sind die Beschichtungsunternehmen angehalten, sich mit den Alternativen intensiv auseinander zu setzen. Bei Alternativen ist besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass eine sehr genaue Risikobewertung vorgenommen wird. Dadurch sind beispielsweise Einsatzfälle von Nickel als Ersatz von Chrom(VI) genau zu betrachten, um das neue Risiko durch Nickel eingrenzen zu können.

Im Hinblick auf die sozioökonomische Betrachtung sind auch bestehende Geschäftsmodelle zu überprüfen, da beispielsweise auch die Schließung eines Beschichtungsunternehmen für die Gesamtgesellschaft einen Vorteil bieten kann.

Die BAuA intensiviert ihre Aktivitäten zur Erhöhung der Diskussionen innerhalb der Lieferkette und ergänzt damit die Arbeit zwischen Unternehmen und ECHA.

Aus dem Kreis der Zuhörer wurde bemängelt, dass die Behörde nicht zu Kenntnis nimmt, dass die Einfuhr von verchromten Teilen aus dem nichteuropäischen Ausland derzeit zunimmt. Hier wies Dr. Rouw darauf hin, dass in diesem Fall ein Druck aus der Öffentlichkeit derartigen Importen einen Riegel vorschieben wird.

Umsetzung von REACh in Bayern

Als Vertreter der bayerischen Landesregierung stellte Dr. Axel Dorenbeck vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Situation seitens der Behörde im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Chemikalienverordnung dar. Ihm zufolge ist das Forum der ECHA für die Umsetzung der Verordnung eine wichtige Einrichtung. Ein nationales Pendant mit Relevanz ist die Bundesstelle für Chemikalien. In Bayern ist Arbeit zu REACh auf die Gewerbeaufsichtsämter in Franken konzentriert, während die weiteren Landesämter Zuarbeit leisten. Ein QM-System bildet den Rahmen für das Handeln der Bayerischen Gewerbeaufsicht in der Marktüberwachung - Beratungsleistungen sind dagegen der Behörde untersagt.

Die Überwachungsaktivitäten der Behörde richten sich aktuell insbesondere auf die Überwachung des Internethandels in Bezug auf REACh, stichprobenartige Kontrollen, Überprüfung der Registrierungspflichten, Sicherheitsdatenblätter sowie die Überwachung der Auskunftspflicht. Ein besonderer Augenmerk wird auf die Konformität von international tätigen Unternehmen gelegt. Relativ viel Umfang nehmen inzwischen die europaweiten Projekten ein; hier werden nahezu im Jahresrhythmus neue Projekte in Angriff genommen.

Für die Behörden stellt beispielsweise der große Umfang der REACh-Verordnung mit schwierigen technischen Inhalten eine große Herausforderung dar. Aber auch die Anwendung der europaweit gültigen Regelungen ist aufwendig, zumal viele unklare Vorgaben vorliegen. Regelungen in Richtung des Arbeitsschutzes und des Abfallrechts erfordert darüber hinaus einen Wechsel der Behörden beziehungsweise auch einen Abgleich zwischen unterschiedlichen Behörden bei der Bewertung der Sachverhalte.

Helpdesk

Der Fachbereich 5 - Bundesstelle für Chemikalien der BAuA, für die Dr. Raimund Weiß tätig ist, befasst sich mit REACh, CLP und Biozid. Die Bundesstelle arbeitet gebührenfrei und ist für Auskünfte zuständig. Zudem betreibt die Behörde eine Informationsplattform im Internet, auf der die Bundesstelle
vorausschauend informiert.

Die Bundesstelle hat mit anderen europäischen Behörden darüber zu urteilen, ob eine Zulassung oder eine Beschränkung ausgesprochen werden kann. Zulassungen werden Dr. Weiß zufolge ausgesprochen, wenn der Wissensstand zur Verwendung und Exposition gering ist. Liegen ausreichend Informationen und eine bekanntes Risiko vor, ist mit Beschränkungen zu rechnen. Ziel bei der Erteilung von Zulassungen ist prinzipiell der Ansatz, den betreffenden Stoff von einer Verwendung grundsätzlich auszuschließen.

Wichtige Kenngrößen sind unter anderem der Schwellenwert oder Werte, unterhalb denen keine Nachteile für Lebewesen zu befürchten sind (DNEL). Liegt für einen Stoff ein Schwellenwert vor und wird damit auch ein Risiko angemessen beherrscht, so wird für bestimmte Anwendungen eine Zulassung erteilt. Werden Risiken nicht beherrscht, so muss die Nutzung von Alternativen geprüft werden. Liegen diese vor, so wird keine Zulassung erteilt. Gibt es keine Alternativen, so kommt die sozioökonomische Beurteilung zum Tragen.

In Bezug auf den Schwellenwert muss ein Zulassungsantrag erstellt, ein Sicherheitsbericht erarbeitet sowie eine Analyse der Alternativen durchgeführt werden. Hierbei empfiehlt sich die Darlegung in englischer Sprache. Bei der Bewertung der Alternativen ist darauf zu achten, dass der Blick auf ein geringeres Gesamtrisiko zu richten ist und die Durchführbarkeit (technisch und wirtschaftlich) für den Antragsteller gegeben ist. In diesem Zusammenhang ist folgender Ablauf wichtig: Verwendungen für die vor dem Antragsschluss eine Zulassung beantragt wurde, können auch nach dem Ablauftermin weitergeführt werden, soweit über den Antrag noch nicht entschieden wurde. Wird nach dem Antragschluss ein Antrag gestellt, muss nach dem Ablauftermin die Verwendung ganz oder bis zur positiven Entscheidung über die Zulassung die Verwendung eingestellt werden.

Zulassungen in der Lieferkette können von Hersteller (upstream Zulassung) oder vom nachgeschalteten Anwendung beantragt werden. Eine eigene Zulassung hat den Vorteil, dass dieser bei der Auswahl seines Lieferanten frei ist. Allerdings sind Kosten und Arbeitsaufwand hoch. Bisher hat sich gezeigt, dass die Zulassungszeiträume deutlich länger sind, als bei Anträgen von Herstellern; dies liegt an der höheren Spezifität der Anwenderanträge.

Eine verstärkt genutzte Möglichkeit besteht darin, dass Anträge von Anwendern mit gleichartiger Verwendung als gemeinsamer Zulassungsantrag eingereicht werden können. Diese Art ist nach Ansicht der zuständigen Fachleute vermutlich auch kostengünstiger, da die Gebühr unabhängig von der Anzahl der im Antrag eingeschlossenen Anwendern unabhängig ist; diese Antragsart wird von den europäischen Behörden präferiert.

Der Blick in die Praxis

Als Übungsobjekt für die Umsetzung der REACh-Verordnung mit weitreichenden Folgen hat sich sechswertiges Chrom (Chrom(VI)) entwickelt. Die daraus hergestellten Oberflächen sind bei technischen Produkten ebenso stark verbreitet wie bei Alltaggegenständen von Fahrzeugen über Sanitäreinrichtungen bis zu Koch- und Essgeschirr. Die Galvanotechnik als Bearbeitungstechnik nutzt die Chrom(VI)verbindungen zur Herstellung der Oberflächen und ist jetzt gefordert, sich mit den Anforderungen der REACh-Verordnung auseinander zu setzen.

Als Vertreterin der betroffenen Branche gab Andrea Thoma-Böck einen Einblick in die aus REACH entstandenen Aufgaben für mittelständische Beschichter. Dabei betonte die Vortragende, dass die Thoma Metallveredelung seit über 50 Jahren intensiv an der Verbesserung der Umweltbelange arbeitet, auf diesem Gebiet erhebliche technische Entwicklung betrieben hat und dafür mehrmals ausgezeichnet wurde. Allerdings hat der Umfang der zu befolgenden gesetzlichen Auflagen in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Besonders aufwendig sind die Begehungen im Rahmen der Störfallverordnung. Die Vortragende wies darauf hin, dass die heute in REACh zusammengefassten Forderungen bisher in verschiedenen anderen gesetzlichen Regelungen enthalten sind und von Thoma stets vollumfänglich erfüllt wurden. Ein Vergleich mit den bisherigen Auflagen zeigt, dass bezüglich des Umwelt- und Arbeitsschutzes durch REACh keine Verbesserungen erzielt werden, allerdings ist der Arbeits- und Kostenumfang deutlich gestiegen. Insbesondere aber ist eine starke Verunsicherung seitens der Kunden festzustellen und zugleich ist die Zukunftssicherheit dramatisch gesunken. In der Folge der Verunsicherung muss ein Unternehmen wie Thoma Metallveredelung aus betriebswirtschaftlicher Sicht zum derzeiten Zeitpunkt vollständig auf Investitionen in neue Anlagen reagieren. Dies wiederum bewirkt eine weitere Verunsicherung der Kunden und damit auch eine Reduzierung der Liefermengen von Kunden.

Die derzeit zu erwartenden Autorisierungszeiten im Falle von Chrom(VI)verbindungen von 4 bis 7 Jahren sind für Beschichtungsunternehmen und deren Kunden inakzeptabel. Die längeren Autorisierungszeiträume bei Nutzung von Einzelautorisierungen (bei Thoma Metallveredelung wären dies etwa 100 Einzelanwendungen) sind dagegen aus Kostengründen schwer realisierbar. Die geforderten Weiterentwicklungen an Substitutionen scheitern daran, dass keine endgültigen Kenntnisse über die Einstufung und Risikobewertung zukünftig verwendbaren Materialien vorliegen. Damit sind Substitutionsentwicklungen schwer oder nur mit
hohem Risiko durchführbar.

Ein weiteres Manko für Beschichtungsunternehmen ist, dass die vielfach angedachte und zum Teil auch in Angriff genommene Autorisierung durch Lieferanten nicht funktionieren kann. Jedes Beschichtungsunternehmen muss nach Ansicht von Andrea Thoma-Böck selbst einen Antrag, sinnvollerweise im Rahmen einer Gemeinschaft wie VECCO e.V., stellen. In Richtung Vollzug muss unbedingt auf eine europaweite Harmonisierung geachtet werden.

Dr.-Ing. Carsten Brockmann von der KT Bernt erläuterte die Situation für einen Hersteller von vorwiegend dekorativ beschichteten Kunststoffteilen, die vor allem für Fahrzeuge eingesetzt werden. Er betonte, dass die dekorative Chromschicht für derartige Teile die wichtige funktionelle Aufgabe einer hohen Abriebbeständigkeit aufweisen muss - eine Eigenschaftenkombination, die bisher von keinem alternativen System unter gleichen Bedingungen erfüllt wird. Infolge von REACh wurden die Anforderungen zur Erarbeitung der technischen Beschreibungen sehr stark in eine akademische Richtung verlagert. Diese bedeuten für die vorwiegend technisch ausgerichteten Beschichtungsunternehmen einen immensen Aufwand. In Bezug auf die Sicherheit für Umwelt und Mitarbeiter ergeben sich durch REACh keine erkennbaren Verbesserungen.

Die Überwachung erfolgte bisher beispielsweise im Rahmen der BImSch-Verordnung. Die Mitarbeiter unterlagen bisher den Anforderungen zur Erfüllung der PSA-Anforderungen (persönliche Schutzausrüstung) und durch die geforderten Qualifikation im Umgang mit den Chemikalien. Dr. Brockmann bestätigte die Aussagen der Vorrednerin, dass die anfangs gewählte Vorgehensweise zur Erstellung eines upstream-Antrags nicht sinnvoll ist, da die Anträge zu unspezifische sind. Um die erforderlichen langen Autorisierungszeiten von möglichst 12 Jahren zu erzielen, sind Einzelanträge unabdingbar. In Verbindung mit dem VECCO e.V. richtet der Vortragende den Schwerpunkt auf sogenannte Clusteranträge. Hierbei sprach sich Dr. Brockmann für die Zusammenarbeit mit HAPOC aus, insbesondere auch durch das von HAPOC geforderte Konzept der Eigenüberwachung. Zudem verwies er darauf, dass Unternehmen gut beraten sind, sich bereits jetzt mit den erforderlichen Folgeanträgen zu befassen. Auch hier ist eine Zusammenarbeit mit HAPOC zu empfehlen.

Als besonders kritisch ist derzeit die lange Vorlaufzeit bei den Kunden aus der Automobilindustrie zu sehen; hier sind Laufzeiten von etwa 20 Jahren notwendig. Damit scheiden europäische Beschichter als Lieferanten für die Automobilindustrie zunehmend aus! Daraus folgend hat REACh zu einer drastischen Verschlechterung der Wettbewerbssituation geführt und damit das gesteckte Ziel einer Wettbewerbsverbesserung ins Gegenteil verkehrt.

Praktikabler Umgang mit REACh

Zum Abschluss der Veranstaltung zeigte Dr. Uwe König eine Strategie zum praktikablen Umgang mit REACh auf. Er wies darauf hin, dass insbesondere die fehlende Transparenz bei der Umsetzung der Verordnungen ein hohes Handicap darstellt. Basierend auf den Forderungen aus REACh zur besseren Kenntnis der eingesetzten Stoffe und deren Verwendung müssen die Unternehmen sorgfältig auswählen, mit welchen sie arbeiten. Vor allem ist es wichtig, Kriterien zur Umsetzung für die Unternehmen zu benennen. Dazu tragen beispielsweise deutlich besser ausgeführte Sicherheitsdatenblätter bei.

Am Beispiel der Chromat ergeben sich für die verschiedenen Arten der Autorisierung folgende Vor- und Nachteile:

  • eine Einzelautorisierung erlaubt eine exakte Beschreibung mit genauer Risikoabschätzung und spezifischer Situationsbeschreibung für einen Betrieb; allerdings ist die Erstellung des Zulassungsantrags sehr aufwendig und eigentlich nur für große Unternehmen praktikabel
  • eine gemeinsame Autorisierung bietet den Vorteil, dass alle beteiligten für die Zulassungsbehörde bekannt sind und durch die Zusammenarbeit auch technische Entwicklungen leichter umsetzbar sind (ein Ziel von REACh); nachteilig ist die Tatsache, dass das schwächste Mitglied des Zusammenschlusses entscheidend ist sowie die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung gegeben ist
  • die upstream Autorisierung ist für KMUs die optimale Lösung, wie die bisherige Praxis zeigt. Nachteil ist die schwierige Beschreibung der einzelnen Betriebe, verbunden mit einer großen Produktvielfalt und unklarem Risiko

Seitens der Behörden besteht der Wunsch nach einem intensiven Informationsaustausch innerhalb der Lieferkette, wobei vor allem die Minimierung des Risikos und dessen Nachweis sowie die Bewertung von Substitutionen gefordert werden. Informationen innerhalb der Lieferkette werden beispielsweise notwendig, wenn neue Risiken bekannt werden oder das bestehende Risikomanagement in Frage gestellt wird. Dazu sind die Lieferketten aus unterschiedlichen Blickrichtungen zu betrachten: in Richtung der Beschichter, in Richtung der Kunden und in Richtung der Behörde. Der VECCO e.V. leistet hierzu große Anstrengungen.

Besonders ist darauf zu beachten, dass bereits jetzt eine Reihe an Dokumentationen vorhanden sind, wobei die Sicherheitsdatenblätter einen Hinweis auf die daraus entstehende Komplexität wiederspiegeln. Vergleichbare Komplexität zeigt auch die Verknüpfung der Anforderungen an Behörden, insbesondere im Zusammenwirkung zwischen den nationalen Behörden und denen der EU, die derzeit zu komplex sind. Die hauptsächlichen Anforderungen nach REACh richten sich auf Punkte wie das Sicherheitsdatenblatt für Stoffe wie sechswertiges Chrom, den Nachweis einer zugelassenen Lieferung und das Vorliegen einer Zulassung für die vorgesehenen Anwendungen. Dazu ist es erforderlich, eine Gefährdungsbeurteilung auf Basis der bestehenden nationalen Regelungen vorzunehmen, alle Prozessdaten verfügbar zu haben, ein umfangreiches Risikomanagement zu unterhalten und technologische Weiterentwicklungen nachweisen zu können.

Als Resümee zeigt sich, dass die Kommunikation zwischen allen Teilnehmern der Lieferkette, aber auch mit den Behörden unumgänglich ist und sehr intensiv bleiben muss. Dies sollte nach Ansicht von Dr. König dazu beitragen, dass die Klarheit über die Erfüllung der REACh-Vorgaben wächst und damit auch die derzeit bestehende Unsicherheit bei den Kunden und zwischen den unterschiedlichen Akteuren beseitigt werden kann. Damit sollte langfristig das Ziel der Wettbewerbsverbesserung bei gleichzeitigem hohem Umwelt- und Arbeitsschutz erreicht werden.

Fazit - Erfolg durch intensive Zusammenarbeit

Der positive Ansatz hinter der europäischen Chemikalienverordnung, einen hohen Grad im Bereich des Umwelt- und Arbeitsschutzes zu erreichen, ist aufgrund der weitreichenden Konsequenzen und des damit verbundenen hohen Aufwands zeitweise verloren gegangen. So zeigen sich Mängel bei der Umsetzung oder in der Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Auch ist nach wie vor eine hohe Unsicherheit innerhalb der unterschiedlichen Lieferketten festzustellen. Durch das Erkennen der Mängel ergeben sich aber Ansatzpunkte für eine Verbesserung bei der Umsetzung der Verordnung. Voraussetzung ist allerdings eine intensive Kommunikation zwischen den Unternehmen sowie zwischen Behörden und Unternehmen. Bei einer intensiven und konstruktiven Zusammenarbeit sind die Vorteile für alle beteiligten gut zu erkennen - die Arbeit des VECCO e.V. lässt dies erkennen.

  • www.vecco.de
 

Text zum Titelbild: Dr. Uwe König, Matthias Enseling, Dr. Aart Rouw, Dr.-Ing. Carsten Brockmann, Andrea Thoma-Böck, Dr. Axel Dorenbeck und Dr. Raimund Weiß

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