In Kürze wird Europa wieder zur Wahl gerufen. Alle Bürger Europas sollen ihre Volksvertreter wählen, die ihre Interessen im Parlament Europas vertreten sollen. Daher soll an dieser Stelle an einigen aktuellen, praktischen Beispielen betrachtet werden, wie unsere Politik und vor allem die Behörden die sie umgebende Welt wahrnehmen und zu welchen Ansichten und Maßnahmen dies für uns alle führen kann. Vielleicht gibt dies einige Anregungen für die eigene Entscheidung, wie es mit Europa und der Politik allgemein weitergehen sollte.
Im Zuge der Vorbereitung von REACh-Autorisierungen ist schnell zu erkennen, dass dies keiner der bekannten Zulassungsanträge ist, der routiniert abgewickelt werden kann. Technologische, ökonomische, politische und juristische Aspekte sind zu beachten und beeinflussen sich gegenseitig. Zahlreiche Wechselwirkungen führen dazu, dass kaum eindeutige Antworten gefunden werden können und die Bearbeitung sehr situationsabhängig ist. Jeder wirtschaftlich Tätige kennt die Folgen einer solchen Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung für sein Tagesgeschäft – vor allem über einen längeren Zeitraum ist sie schädlich für jede Art von Geschäftsbeziehung. Dies erkennt natürlich auch die politische Seite und auch die Behörden sollten dies eigentlich aus zahllosen Konsultationen mittlerweile verstanden haben.
Doch wie geht die politische Seite mit der dynamischen, komplexen, von Wechselwirkungen, Rückkopplungen und unvollständiger Information geprägten Situation um?
In Sachen REACh befreite sie sich zunächst elegant durch die Festlegung der Beweisumkehr. Die Industrie hat zu beweisen, dass die Situation in der Nutzung von gefährlichen Substanzen risikofrei ist beziehungsweise, dass es keine Alternative gibt. Dieser Beweis ist per se nicht zu führen – wie lässt sich das Nicht-Vorhandensein von irgend etwas beweisen? Letztlich muss ein Unternehmen nach dieser Logik beweisen, dass es notwendig ist, dass es weiter existieren sollte.
Gleichzeitig wird vermieden, eindeutige Kriterien zu definieren, die dem Unternehmen Sicherheit geben würden, auch weiter existieren zu dürfen! Bis zuletzt kann die Entscheidung über die Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit willkürlich nach flexiblen behördlichen Maßstäben durch die Europäische Kommission getroffen werden. Als Betroffener lässt sich diese Tatsache durchaus als Drohpotential interpretieren.
Ebenso vehement wird behördlicherseits vermieden, dass die getroffenen Entscheidungen und festgelegten Maßnahmen prüfbar sind. Die Oberflächentechnikindustrie muss derzeit schmerzhaft erkennen, dass ihr entscheidende Informationen aktiv vorenthalten werden, während die gleichen Informationen freigiebig unter Behörden verteilt und in nicht nachvollziehbarer Weise ausgewertet, bewertet, interpretiert und für die Begründung von Maßnahmen verwendet werden. Die betroffene Industrie darf nicht einmal Einblick nehmen, noch viel weniger kommt sie in die Lage, die über sie hereinbrechende Flut bürokratischer Maßnahmen auf Richtigkeit, Verhältnismäßigkeit und Freiheit von Willkür zu prüfen.
Wie kann es zu solchen Handlungsweisen kommen? Die Art, wie in diesen Fällen behördlicherseits mit Unternehmen umgegangen wird, legt eine sehr bipolare Weltsicht nahe. Auf der einen Seite die legitimierte Behörde, deren Motivationen nicht in Zweifel gezogen werden dürfen und deren Folgerungen und Maßnahmen daher als korrekt anzuerkennen sind. Auf der anderen Seite die Industrie, deren Motivation grundsätzlich als selbstsüchtig und für die Allgemeinheit eher schädlich anzusehen ist.
Wer letzteres nicht glauben mag, der prüfe die Argumentationen im Rechtsstreit zwischen der DGUV und dem VECCO e. V. vor dem Verwaltungsgericht Berlin, der die Offenlegung von Daten betraf [1]. Die beklagte Behörde argumentiert wie selbstverständlich, dass der Aufklärungsbedarf – also der Wunsch nach Prüfungsmöglichkeit wie oben dargelegt – einzig betriebswirtschaftlichen Zielen geschuldet sei: Um die Gesundheit von Arbeitnehmern geht es dem Kläger ausdrücklich nicht! (Bem. des Autors: Kläger sind die betroffenen Betriebe).
Anscheinend wird die Industrie als grundsätzlicher Gegenpart gesehen, den es gilt, unter besondere Beobachtung zu stellen. Der Industrie und hier vor allem den verarbeitenden Unternehmen wird grundsätzlich unterstellt, zum Schaden der Gesellschaft und nur zur eigenen Gewinnmaximierung zu handeln – ohne Berücksichtigung von möglichen schädlichen Auswirkungen.
Aus dieser begrenzten, bipolaren Weltsicht mit einem einfach zu identifizierenden Gegner erscheint jede Form der Reglementierung gerechtfertigt. Der Verursacher – der Schuldige – ist klar erkennbar. Ihm können auch die Lasten der behördlicherseits als notwendig definierten Maßnahmen unbegrenzt aufgeladen werden. Oder, wie es die EU-Kommission im REACh-Review so schön formulierte: Die Industrie kann diese Lasten ‚absorbieren‘!
Eine vereinfachende, bipolare Weltsicht ist immer wieder zu finden. Feindbilder wurden in der Geschichte häufig aufgebaut, um Zweifel an eigenen Maßnahmen beruhigen oder gar verhindern zu können. Die Ausrichtung an guten, hehren Zielen genügt, um negative Auswirkungen auf andere Bereiche – man könnte von Kollateralschäden sprechen – als marginal vernachlässigen zu können. Doch sind diese Kollateralschäden marginal? Betreffen sie Bereiche, die tatsächlich vernachlässigbar sind?
Auch wenn es nur zögernd Beachtung findet – die exzessive Regulierungspolitik Europas wirkt sich nachhaltig negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit, die Wertschöpfung und die Arbeitsplatzsituation in Europa aus. Stärker wirtschaftlich ausgerichtete politische Kreise erkennen dies sehr wohl. Jedoch ist gerade REACh in die Hände des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments gelegt – und hier wird die Wirtschaft eher als ein kollateraler Bereich, als Begleitbereich gesehen. Eine inhaltliche Konfrontation zwischen wirtschaftlich orientierten und umweltbezogenen Ausschüssen ist hier durchaus zu beobachten.
Doch dies ist wieder eine Folge der vereinfachenden bipolaren Weltsicht. Im normalen Leben gibt es nicht die Umweltseite oder die Wirtschaftsseite. Alle Herausforderungen müssen gemeinsam, gleichzeitig angegangen werden. Niemand möchte unnötige Risiken für Mensch, Umwelt und Gesundheit eingehen; aber ebenso möchte niemand auf die gewohnten Annehmlichkeiten der Zivilisation (Auto, Handy, Heizung, Wohnung, Vielfalt der Nahrungsmittel, um nur einige wenige zu nennen) verzich-
ten.
Übrigens gilt dies auch für den Unternehmer! Gerade der Unternehmer kleiner und mittlerer Unternehmen lebt mit seiner Familie inmitten unserer Gesellschaft und hat die gleichen Bedürfnisse wie seine Mitarbeiter. Insofern ist eine Behauptung wie oben zitiert, er hätte kein Interesse am Wohl seiner Mitarbeiter, absurd!
Offenbar wird die tägliche politische und behördliche Arbeit gerade im europäischen Kontext mehr und mehr ideologisch geprägt. Überzeugungen wirken sich stärker aus als nachvollziehbare, objektive Erkenntnis. Transparenz ist folglich nicht sehr erwünscht. Diese Entwicklung sollten jedoch gerade wir Deutschen kritisch beobachten. Staat und Behörden müssen durch die Bürger kontrolliert werden können. Die von uns wählbaren europäischen Parlamentarier müssen weiterhin daran arbeiten, sich diese Kompetenz zu schaffen. Das ist unabdingbar und muss unterstützt werden.
Kritik an Europa ist angebracht und notwendig. Es ist jedoch zu unterscheiden, ob die Kritik an Europa als Staatengemeinschaft erfolgen soll, oder an der Art, mit der die teilweise schwach legitimierten Behörden und Institutionen unser tägliches Leben zu reglementieren und zu beeinflussen wünschen.
REACh macht offensichtlich, dass viele Missstände auf die Art der Umsetzung der Idee Europa zurückzuführen sind. Im Mai werden wir alle die Möglichkeit haben zu entscheiden, wer das tägliche Europa tatsächlich zu gestalten vermag, ohne unsere Zukunft aus ideologischer Einseitigkeit und fehlender gesamtgesellschaftlicher Umsicht zu gefährden.
Diese Chance sollten wir alle unbedingt wahrnehmen!