Recht gesprochen – Ein Zwischenruf

Verbände 10. 03. 2014
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Von Dr. Malte-Matthias Zimmer

Mit Behörden hat man tagtäglich zu tun. Oft, weil irgendwelche Daten zu erheben, zu klären, einzureichen, zu erbringen oder zu belegen sind. Gerade als Unternehmen ist der Datenhunger von Behörden eine schwer zu bewältigende Sache. Vom Bundesamt für Statistik bis hin zur kleinsten Landesbehörde werden Unterlagen und Angaben, Daten und Informationen abverlangt. Häufig unter Hinweis auf empfindliche Bußmöglichkeiten, falls der Bürger seiner Pflicht nicht nachkommt.

Dabei stellt sich die Frage, was die Behörden eigentlich mit diesen Daten tun. Nein, die Frage richtet sich nicht auf die Verwaltungsakte. Vielmehr geht es beispielsweise um die rechtliche Grundlage, aus der die Behörden dieses Recht zur Datenerhebung ableiten. Oder aber der Frage, welcher Zweck der Erfassung zu Grunde liegt.

Zusätzlich erhebt sich die Frage nach dem Datenschutz. Wer bekommt eigentlich Einblick? Und wer nicht? Was dürfen Behörden mit den Daten tun? Was nicht?

In der Oberflächentechnikbranche wird bekannt sein, dass eine solche Frage kürzlich das Verwaltungsgericht Berlin beschäftigte. Daten aus jahrelangen Erhebungen waren für weitergehende Auswertungen verwendet worden, die wiederum zu europaweiten Maßnahmen führten. Die Betroffenen wollten Einsicht in eine anonymisierte Form der Daten nehmen, um die Folgerungen zu prüfen – und bekamen eine abschlägige Antwort mit dem grundsätzlichen Hinweis auf den Datenschutz – vornehmlich den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie persönlichen Daten.

Hier entstand scheinbar eine unauflösbare Situation. Informationsbegehren gegen Datenschutz. Natürlich gehören Daten geschützt! Doch ganz so einfach ist die Sachlage vielleicht doch nicht.

Es mag die Zwischenfrage helfen, was eigentlich die Grundaufgabe einer Behörde ist. Laienhaft gesprochen kann wohl davon ausgegangen werden, dass Behörden dem Staate dienen sollen. Nicht umsonst heißen ihre Beamten ja auch Staatsdiener. Ihr Datenhunger sollte daher auch dem Staate dienen. Und wer ist der Staat?

Wir alle sind der Staat: Einzelbürger, Unternehmen, Institutionen, Vereine und andere soziale Gruppierungen.

Die Behörden dienen also uns! Ihre Maßnahmen sollen unserem Wohle dienen. Natürlich wollen wir alle sicher gehen, dass dies auch geschieht. Es muss im Interesse der Behörden liegen, ihr Tun so transparent wie möglich zu machen, damit der Staat, also wir alle, sicher sein können, dass sie in unserem Interesse handeln.

Im vorliegenden Fall bestanden daran Zweifel. Diese konnten jedoch nicht ausgeräumt werden, weil die Behörde sich weigerte, ihre Überzeugungen und Maßnahmen transparent zu machen. Dies ist umso bedeutsamer, als es sich bei den Daten um Gefährdungsmessungen beziehungsweise Expositionsmessungen handelte. Niemand konnte überprüfen, ob Schlussfolgerungen und Maßnahmen der Behörde folgerichtig und verhältnismäßig waren.

Natürlich sind Schutzmaßnahmen notwendig; doch sicher sollten sie ökonomisch vertretbar sein – andernfalls streben wir eine gefahrlose Umwelt an (wo gibt es die?), allerdings mit erheblichem Risiko für unseren Lebensstandard. Hier möchte sicher jeder selbst entscheiden, ob er die eine oder andere Einschränkung hinnimmt oder nicht! Es schließt sich die Überlegung an, ob Daten auch dann schützenswert sind, wenn diese belegen, dass jemand nicht zum Wohle unserer Umwelt handelt.

Häufig werden Daten durch Behörden nicht nur erhoben, sondern durch Studien selbst ermittelt, beurteilt und in Maßnahmen überführt. Dabei ist die Daten erhebende, die Daten auswertende, die Daten beurteilende und die Maßnahmen ergreifende Behörde oft ein und dieselbe! Wer aber prüft dann unabhängig und objektiv?

Das Verwaltungsgericht hat klar entschieden: Die behördlichen Maßnahmen und Entscheidungsgrundlagen müssen überprüfbar sein. Genauer gesagt wurden die Informationsgesetze genau zum Zweck geschaffen, die Behörden in ihrer Tätigkeit überprüfen zu können – und zwar durch jeden einzelnen Bürger.

Gerade in Deutschland sollten wir für eine solche Entscheidung dankbar sein. Das Gericht erinnert die Behörden mit diesem Urteil daran, dass sie für den Bürger und den Staat da sein sollen – nicht umgekehrt. Behörden sind keine Aufpasser mit Geheimnissen, sondern öffentliche Dienstleister an und in unserem Gesellschaftssystem. Behörden sollen nicht willkürlich handeln können, sondern der Kontrolle durch den Souverän unterliegen – auf oberster Ebene durch das Parlament! Durch die Informationsgesetze kann aber jeder Einzelne prüfen (oder prüfen lassen), ob eine Behördenmaßnahme gerechtfertigt ist.

Persönliche Daten müssen geschützt werden, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ebenfalls. Doch die Transparenz muss so hoch sein, dass die Behörden prüfbar werden und bleiben. Nur so kann verhindert werden, dass Maßnahmen am „grünen Tisch“ gefällt werden, dass Behörden ihren eigenen Wegen folgen, dass ihre Maßnahmen zum Diktat werden können. Das hat das Gericht am 16. Januar in Berlin klar gestellt. Zum Schutz und im Interesse jedes Einzelnen von uns.

 

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