Weiterbildungsveranstaltung zu Entwicklungen im Bereich Umweltschutz und Umweltrecht
Die Umwelttechnik ist in den letzten Jahren für viele Bereiche des täglichen Lebens und ganz besonders für Unternehmen ein Thema geworden, das eine besondere Aufmerksamkeit erfordert. So wurden zahlreiche Gesetze und Verordnungen erlassen, die erheblichen Einfluss auf die Produktion nehmen – einige sind begrüßenswert und notwendig, viele verursachen aber auch nur Aufwand und sind bezüglich ihrer positiven Wirkung durchaus als zweifelhaft anzusehen. In allen Fällen ist es aber dringend geraten, sich mit den Entwicklungen im Bereich der Umweltgesetzgebung zu befassen. Dadurch lassen sich häufig rigorose Konsequenzen oder kostspielige Strafen und Anpassungen vermeiden. Die ZVO Service GmbH bietet wenigstens einmal pro Jahr die Möglichkeit, sich über den Stand der Entwicklungen im Bereich des Umweltschutzes und des Umweltrechts zu informieren. Am 20. November fand in Herdecke die entsprechende eiterbildungsveranstaltung statt, die erstmals durch ein Arbeitsschutzforum am darauffolgenden Tag erweitert worden war. Mehr als 50 Teilnehmer nahmen dieses Angebot wahr.
Eröffnet wurde die Veranstaltung vom Leiter des ZVO-Ressorts Umwelt und Chemie, Herbert Breidenbach, der seit vielen Jahren zu den erfahrendsten Fachleuten auf diesem Gebiet zählt. Herbert Breidenbach gab in seiner Einführung einen Überblick über das Programm, das mit Einblicken in die Industrieemissions-Richtlinie, die Bundes-VAwS und REACh drei für die Oberflächentechnologie wichtige gesetzliche Bestimmungen an den Anfang stellte.
Industrieemissions-Richtlinie
Die Reihe der Fachvorträge eröffnete Rechtsanwalt Dr. Andreas Kersting, der sich in seinen Ausführungen mit der Industrieemissions-Richtlinie (IED) und deren Umsetzung in deutsches Recht befasste. Einführend wies er darauf hin, dass für die Unternehmen der Oberflächentechnik hierbei drei Schwerpunkte relevant sind. Zunächst ist dies die Betrachtung der eingesetzten Menge an Elektrolyten und chemischen Lösungen, bei denen das Volumen 30 m3 übersteigt. Außerdem kommen die Inhalte des BVT-Merkblattes mit den besten verfügbaren Technologien im Bereich der Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen zum Tragen und schließlich die Inhalte des BREF-Entwurfs zum selben Thema, der von der Arbeitsgemeinschaft-BREF Oberflächentechnik erarbeitet wurde.
Inzwischen hat die IED das letzte Stadium erreicht und soll bis zum 6. Januar 2013 in nationales Recht umgesetzt sein. In der Richtlinie werden unter anderem die zuständigen Behörden damit beauftragt, Emissionsgrenzwerte festzulegen. Diese sollen so ausgelegt sein, dass die Emissionen unter normalen Bedingungen denen entsprechen, die mit den besten verfügbaren Techniken erzielt werden, das heißt also, dass die BVT-Schlussfolgerungen herangezogen werden. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass die Behörden in besonderen Fällen weniger strenge Emissionsgrenzwerte festlegen.
Weiter enthält die IED unterschiedliche Formen der Berichterstattung. So ist beispielsweise die Überwachung der Emissionen zu erfassen, um den Behörden eine einfache Möglichkeit zur Überprüfung zu gewährleisten. Umweltinspektionen müssen innerhalb festgelegter Intervalle durchgeführt werden, beispielsweise im Jahresabstand bei Anlagen mit der höchsten Risikostufe und im Abstand von drei Jahren bei der niedrigsten Risikostufe. Treten schwerwiegende Mängel in Erscheinung, so reduziert sich der Inspektionsabstand auf sechs Monate. Bei Neueinrichtung oder einer wesentlichen Änderung genehmigungspflichtiger Anlagen, zu denen die Anlagen für die galvanische Beschichtung in aller Regel zählen, ist ein Ausgangszustandsbericht anzufertigen. Besonderes Augenmerk gilt hierbei Boden und Grundwasser.
Nach dem zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Gesetzgebungsverfahren sollte die Schlussabstimmung im Deutschen Bundestag am 8. November 2012 stattfinden und die IED ab dem 7. Januar 2013 angewandt werden. Damit werden in Zukunft die BREFs berücksichtigt, das heißt von einer strikten Anwendung wird abgesehen. Als Grundlagen für die Emissionsgrenzwerte werden vor allem die §§ 7, 12, 17 und 48 des Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchG) herangezogen. Damit kommen auch die in der TA-Luft festgelegten Grenzwerte zum Zug. Keine Rücksicht wird auf besondere lokale Umweltbedingungen oder besondere geografische Standorte genommen. Falls Nachbesserungen zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlich sind, können die geltenden Fristen verlängert werden, vor allem dann, wenn eine Anlage besondere technische Merkmale aufweist. Abschließend sprach der Referent die Rückführungspflicht aus der IED an. Diese bedeutet, dass bei der Stilllegung einer Anlage oder eines Betriebs wieder der ursprüngliche Zustand eines Grundstücks herzustellen ist.
Bundes-VAUwS
Im zweiten Beitrag stellte Ulrich Mäule die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen des Bundes (VAUwS) vor, welche die bisherigen Länderregelungen der VAwS ersetzen soll. Der Referent engagiert sich seit vielen Jahren direkt in den entsprechenden Gremien zur Erarbeitung der bundesweiten Regelung und konnte deshalb nicht nur über den Inhalt bestens informieren, sondern vor allem auch über die Schwierigkeiten zur Erarbeitung einer solchen Verordnung aus erster Hand berichten. Eigentlich sollte die neue bundesweite Verordnung zu einer Vereinfachung führen, was allerdings nach Aussage von Ulrich Mäule nicht gelungen ist. Als nachteilig stellte sich vor allem die Angleichung der unterschiedlichen Inhalte der bisherigen Länderverordnungen heraus. Im Endergebnis werden jetzt vor allem viele Betriebe mit neuen, zum Teil strengeren, aber auch lockeren Richtwerten zu tun haben. Vor allem der Wunsch nach einem verringerten Umfang der Verordnung hat sich ins Gegenteil verkehrt und zu einer deutlich höheren Zahl an Einzelvorschriften geführt.
Neu ist die Aufteilung der VAUwS in einen stofflichen Teil mit der Einstufung der Wassergefährdungsklassen und einen anlagenbezogenen Teil. Für die Betriebe der Galvano- und Oberflächentechnik ergeben sich in erster Linie Änderungen bei der Bodenbeschaffenheit und den Rückhaltevolumina. Des Weiteren liegen formale Änderungen, beispielsweise bei den Sachverständigenprüfungen, den Anzeigeverfahren oder der Anlagendokumentation vor. Als kritisch stufte der Referent die Frage der Anlagenabgrenzung ein, die Einfluss auf die Einstufung in die Wassergefährdungsklassen hat. Als mangelhaft wird hierbei vor allem die Begründung des Gesetzgebers für dessen Vorgaben kritisiert. Dadurch kommt es bei bis zu 100 000 Anlagen zur einer Änderung der Gefährdungsstufe mit all ihren Erfordernissen bezüglich der Bewertung und der Anzeigeverfahren. Unklar sind nach Aussage des Referenten zudem die Frage des Bestandsschutzes bestehender Anlagen, die Vorgaben in Bezug auf das Löschwasser oder auch die in der Verordnung angegebenen Kosten für die Wirtschaft. Als Fazit bezeichnet Ulrich Mäule die VAUwS als nicht nachvollziehbar!
REACh – Sachstand
Wie Herbert Breidenbach zunächst klarstellte, ist die Anmeldephase von REACh – bestehend aus dem Anmelden, Bewerten und Zulassen von Stoffen – abgeschlossen. Grundlage der zu erfassenden Datenbasis sind die Kenntnis über Eigenschaften und Gefährdung, über die der Hersteller und Importeur Kenntnis hat, sowie die Exposition, über die der Anwender Bescheid weiß. Diese Daten sollen dazu dienen, den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Marktteilnehmern zu verbessern. Mit der Zulassungspflicht soll erreicht werden, dass besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC-Liste) richtig gehandhabt werden und bei Bedarf restriktiv eingesetzt beziehungsweise ersetzt werden. Die Kosten für die Zulassung liegen für einen Stoff und dessen Verwendung bei 10 000 bis 50 000 Euro. Dazu kommen noch weitere Kosten für die Beratung bei der Zulassung. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) organisiert eine Auswahl der Stoffkandidaten zur Priorisierung, zu der europaweit eingeladen wird.
Für die Stoffe Chromtrioxid und Chromsäure ist der Autorisierungsprozess kaum mehr aufzuhalten, da diese Stoffe in die SVHC-Liste aufgenommen wurden. Bei Kobaltsalzen ist dieser Status dagegen noch nicht erreicht. Hier ist eine intensive europaweite Diskussion erforderlich.
Wie der zweite Referent, Berthold Sessler, zunächst betonte, hat die ECHA die Menge der Stoffe in der SVHC-Liste von bisher etwa 130 auf inzwischen 1000 Stoffe erweitert. In der Praxis besteht die Zulassung von Stoffen aus vier Schritten: Ermittlung der Stoffe (durch die Behörden), Priorisierung (durch die Behörden), Beantragung der Zulassung (durch die Industrie) und Erteilung der Zulassung (durch die Behörden). Wichtig im Ablauf der Autorisierung ist, dass die ECHA erst dann aktiv wird, wenn die Zahlung eingegangen ist. Anschließend wird der Antrag geprüft und einer öffentlichen Anhörung zugänglich gemacht. Darauf basierend erfolgt unter Umständen eine Änderung sowie die Entscheidung der ECHA, ob die Autorisierung erfolgen kann oder nicht. Wichtig ist hierbei, dass die richtigen Anwendungen für einen Stoff gewählt wurden. Dabei ist auf die Zahl der Alternativverfahren zu achten. Bei zu vielen Alternativen kann eine Autorisierung leichter verweigert werden, als bei einer geringen Alternativenzahl. Kritisch sind auch Punkte wie Toxikologie, Charakterisierung der Risiken oder die sozio-ökonomische Analyse. Können Alternativen nicht schnell genug eingesetzt werden, so ist ein Substitutionsplan zu entwerfen.
Aufgrund des großen Arbeitsaufwandes und der Komplexität empfiehlt sich der Zusammenschluss von Unternehmen. Derzeit sind zwei Arbeitsgruppen aktiv: CTAC (Chromium Trioxid Authorization Consortium, vertikal) mit 143 Mitgliedern und der Verein zur Wahrung von Einsatz und Nutzung des Chromtrioxids und anderer Chrom-VI-Verbindungen in der Oberflächentechnik e.V., VECCO (horizontal) mit 135 Mitgliedern. Während CTAC sich nur mit Chromtrioxid befasst, ist VECCO für alle Substanzen offen. CTAC, für das keine Mitglieder mehr aufgenommen werden, führt als Lieferant die Autorisierung aus, die dann der Kunde übernimmt.
Die ECHA hat den Wunsch geäußert, möglichst einen Ansprechpartner der Branche zu haben und die Zahl der Anwendungen zu beschränken. Weitere Stoffe, die in nächster Zeit in die Betrachtung einbezogen werden müssen, sind Kobalt und Nickel. Bei Kobalt ist die Priorisierung erfolgt. Für Kobalt wurde inzwischen ein Konsortium gegründet. Begleitend laufen Aktionen, beispielsweise durch Verbände (CETS) und unterschiedliche Beratungsunternehmen.
Interessensvertretung
Christoph Matheis vom ZVO e.V. erläuterte in seinen Ausführungen die ersten Erfahrungen mit der politischen Interessensvertretung. Dabei betonte er einführend, dass inzwischen auch aus der Politik die Entwicklung der Verordnung REACh kritisiert wird. Einer der Gründe für den Zustand ist die Änderung der Befugnisse und des Abstimmungsprinzips des Rates der EU.
Um in Zukunft Entwicklungen, wie sie heute für Chrom(VI) vorliegen, besser handhaben zu können, muss deutlich früher in den Entwicklungsprozess der Politik eingegriffen werden. Günstig wäre es den Ausführungen von Christoph Matheis zufolge, wenn bereits der Zustand beispielsweise eines Weisbuches zu bestimmten Themen bekannt wäre. Dann besteht noch eine gewisse Chance, eine geplante Entwicklung zu beeinflussen.
Unter diesen Voraussetzungen zeigte der Referent den Weg auf, der in Form einer politischen Interessensvertretung besteht. Zu diesem Zweck wurden die Dienste der EUTOP International GmbH in Anspruch genommen, mit der seit 1. April 2012 ein Vertragsverhältnis besteht. Die Beteiligung an der Interessensvertretung wird von den ZVO-Mitgliedern in Form von nach Umsatz gestaffelten Beiträgen durchgeführt. Derzeit sind etwa 60 Prozent der Mitglieder an der Aktion beteiligt. Dafür werden unter anderem Exklusivinformationen und Monitoring der einschlägigen Gesetzgebung mitgeteilt, Kontakte zu Repräsentanten der Politik hergestellt und die Infrastruktur der EUTOP genutzt. Neben allgemeinen Themen werden auch spezielle Projekte behandelt, wie zum Beispiel Anhang 40, EEG, Störfallverordnung, REACh oder VAUwS. Interessant ist auch das Thema Umsatzsteuer bei Kunden im Ausland. Hier stellt sich die Frage, ob eine galvanische Beschichtung eine Werkslieferung ist oder eine Werksleistung.
In den Projekten mit EUTOP wird so vorgegangen, dass Sachverhalte so lange zu verdichten sind, bis sie auf eine DIN-A4-Seite passen (One-Pager). Erste Sondierungsgespräche finden dann mit präferierten Persönlichkeiten aus der Politik statt. Hier hat sich gezeigt, dass derartige Gespräche und Kontakte wesentlich schneller und gezielter zu entscheidenden Gesprächen, beispielsweise mit Staatssekretären, führen.
Grundsätzlich unterliegen solche Gespräche und Aktionen einer hohen Sensibilität, die ein Höchstmaß an Vertrauen voraussetzen. Informationen an Mitglieder müssen in erster Linie mündlich erfolgen. Auch werden die unterstützenden Personen aus der Politik niemals im Rahmen von Mitgliederversammlungen über ihre Arbeit berichten. Wichtig ist aber, dass frühzeitig in den politischen Entwicklungsprozess eingegriffen werden kann und laufende Projekte wesentlich schneller abgearbeitet werden können als bisher.
ISO 50001 – Energiebetrachtung
Bernd Isenmann gab einen Überblick über die deutsche Stromwirtschaft, die in Deutschland den größten Teil an Energie stellt. Beachtlich ist, dass inzwischen etwa 25 Prozent des Stroms aus regenerativen Quellen stammt. Verbraucher sind zu jeweils 50 Prozent Industrie und Haushalt. Am Beispiel des Strompreises für ein Industrieunternehmen ist die kontinuierliche Preissteigerung für Energie zu erkennen, wobei der Anteil an Steuern und Abgaben der größte Kostentreiber geworden ist. Aus dieser Entwicklung wird klar erkennbar, dass sich Energiemanagement vor allem für Unternehmen auf jeden Fall lohnt.
Im Rahmen der EEG-Umlage fordert der Gesetzgeber ab 10 MW Energieverbrauch eine Zertifizierung des Energiemanagements, bei kleineren Unternehmen wird ein Energieaudit ausreichend sein. Wird ein entsprechendes Management oder Audit nachgewiesen, können die Energiekosten für den Abnehmer gesenkt werden. Nicht ausreichend ist dagegen ein Lastmanagement, ebensowenig reicht es aus, die Daten zu erfassen und zu archivieren. Kernpunkt eines Energiemanagements ist die Betrachtung der Energieeffizienz. Dazu wurden 2009 die erste Norm und 2011 das internationale Gegenstück mit DIN EN ISO 50001 herausgegeben.
Die Norm stellt in erster Linie einen Leitfaden für den Aufbau eines Energiemanagements dar. Enthalten sind deshalb die Mindestanforderungen sowie der Bewertungsmaßstab. Erreicht wird damit auch eine Internationalisierung zur kontinuierlichen Verbesserung der energiebezogenen Leistung. Dabei schreibt die Norm nicht vor, dass Energie eingespart werden muss.
Ein wichtiger Punkt bei der Umsetzung des Energiemanagements ist nach Meinung von Bernd Isenmann, einen langjährigen Mitarbeiter mit dieser Aufgabe zu betrauen, da eine solche Person die Verfahren im richtigen Maße kennt und in der Regel auch bewerten kann. Anfangs wird der zuständige Mitarbeiter eine Bestandsaufnahme der Energieträger und -verbraucher vornehmen. Daraus lassen sich dann die Energieflüsse aufzeichnen und mit den dafür anfallenden Kosten bewerten. Sind hierbei Einsparpotentiale zu erkennen, so lassen sich in der Regel organisatorische Änderungen am einfachsten umsetzen, wogegen Investitionen sorgfältig zu bewerten sind. Grundsätzlich muss unnötiger Bedarf (Leckagen bei Druckluft) vermieden und erst dann die Effizienz verbessert werden. Solche Punkte werden in der Norm 50001 aufgeführt und beschrieben.
PFOS-Umstellung – Erfahrungsbericht
Einführend erläuterte Herbert Breidenbach die Eigenschaften von PFOS, das zu den PBT-Stoffen gehört (persistent, bioakkumulativ, toxisch), von der Herstellung bis zum Einsatz. Für die Abscheidung von nicht dekorativem Chrom darf PFOS noch verwendet werden, wobei es als Netzmittel und zur Vermeidung von Sprühnebel verwendet wird.
Die Gefahr durch PFOS wird in der Galvanotechnik unter anderem durch eine optimale Absaugung der Abluft über den Chromelektrolyten sehr klein gehalten. Problematischer sind die nicht vermeidbaren Ausschleppverluste, die nur selten verringert werden können. Allerdings liegen die Konzentrationen im Abwasser im Bereich von Mikrogramm pro Liter. Trotzdem wird der Austrag beispielsweise durch den Einsatz von Aktivkohlereinigung oder Ionenaustauscher nochmals verringert beziehungsweise so gering als möglich gehalten. Eine Rückgewinnung ist nur bedingt möglich, da die entsprechenden Verfahren nicht effizient sind. Die beladenen Ionenaustauscherharze werden durch Verbrennen entsorgt. Der Referent zeigte den Aufbau und die Betriebsarten von entsprechenden Reinigungsanlagen, um PFOS aus den Abwässern zu entfernen.
Am Beispiel einer Aktivkohlereinigung wurde gezeigt, dass eine Eliminierungsrate von 99 Prozent erreichbar ist, wobei als Produkt H4-PFOS eingesetzt wurde. Im Gegensatz zum Ionenaustauscher, der mit Chrom(VI) beaufschlagt wird, ist dies bei der Aktivkohle reduziertes Chrom(VI), also Chrom(III). Die Behandlung läuft mit Chrom(III) besser ab als mit Chrom(VI). Die Beladungskapazität liegt bei etwa 1 g PFOS pro 1 kg A-Kohle. Allerdings ist die notwendige Menge an Aktivkohle deutlich größer im Vergleich zum Ionenaustauscher.
Dr. Markus Dahlhaus gab einen Einblick in die Handhabung von PFOS für die dekorative Verchromung von Kunststoffteilen bei der BIA Kunststoff- und Galvanotechnik GmbH & Co. KG. Dazu stellte er zu Beginn kurz das Unternehmen vor. Bei BIA sind derzeit mehr als 1150 Mitarbeiter beschäftigt. Da das Unternehmen in Solingen an ein Wohngebiet grenzt, sind die Bemühungen zum Schutz von Mitarbeitern und Umwelt sehr hoch. Eingesetzt wird PFOS zur Benetzung von Lösung auf dem Kunststoff in der Kunststoffbeize, der Gewährleistung eines gleichmäßigen Beizangriffs, für die bessere Spülbarkeit. Des Weiteren ist PFOS selbstverständlich im Chromelektrolyten zur dekorativen Verchromung im Einsatz.
Die durchgeführten Versuche zur Vermeidung von PFOS zeigten sehr schnell, dass ohne Netzmittel nicht gearbeitet werden kann. Ebenso zeigte die Verwendung von anderen, abbaubaren und fluorfreien Netzmitteln keine brauchbaren Ergebnisse. Etwas bessere Resultate wurden mit teilfluorierten Netzmitteln in der Beize erzielt. Dabei war eines der wichtigsten Ziele, keinen zusätzlichen Ausschuss zu produzieren, da dies der Vermeidung von kritischen Substanzen vollkommen entgegensteht. Die Einsatzmengen sind bei den alternativen Stoffen höher. Die Versuche zeigten auf jeden Fall, dass durch eine genauere Dosierungssteuerung eine hohe Einsparung an Netzmittel beim Beizen erzielbar ist.
Vergleichbare Ergebnisse wurden mit teilfluorierten Netzmitteln in den Chromelektrolyten erzielt. Hier konnten höhere Standfestigkeiten festgestellt werden. Über einen Zeitraum von fünf Jahren wurden so die Konzentrationen an PFOS im Spül- und Abwasser nahezu um den Faktor 10 000 verringert. Produktionstechnisch sind jedoch alle Ersatzstoffe wesentlich ungünstiger, so dass auf jeden Fall am PFOS festgehalten werden sollte.
Ressort Umwelt und Chemie
Zum Abschluss des ZVO-Umweltforums gab Herbert Breidenbach einen Überblick über die Aktivitäten des Ressorts Umwelt und Chemie. Hierbei standen die Punkte REACh, PFOS, Abwasserverordnung, Wasserrichtlinie, VAwS und Löschwasserrückhaltung zur Diskussion.
Über REACh war im Laufe des Tages bereits von unterschiedlicher Seite berichtet worden. Herbert Breidenbach ergänzte hier, dass in Zukunft bei weiteren Metallen mit Einschränkungen in der Verarbeitung zu rechnen ist. Ebenso wurde in den vorangegangenen Vorträgen die PFOS-Problematik bereits erschöpfend abgehandelt. Bei den Verordnungen steht die Genehmigungslücke der abwasserfreien Galvanik auf der Tagesordnung, bei der mit den Behörden über den Einfluss beziehungsweise Zugriff derart ausgerichteter Unternehmen gesprochen wird. Die effiziente Energienutzung soll in der AbwV festgeschrieben und definiert werden. Hierzu werden beispielsweise Pumpenantriebe, Anlagen zur Wärmerückgewinnung oder zur Vermeidung von Spannungsverlusten sowie Verfahren zur Reduzierung der Heizenergie betrachtet.
Ein weiteres Thema ist die Luftemission, die unter anderem durch Optimierung oder Einhausung vermindert oder vermieden werden kann. Die Anwendung von galvanischen Verfahren wird in Richtung geringerer Konzentration, geringere Ausschleppung oder Reduzierung von toxischen Stoffen und Verwendung von biologisch abbaubaren Stoffen verändert. Diese Aufgaben werden in Arbeitskreisen behandelt und in Unternehmen erprobt, bevor entsprechende Empfehlungen an die Industrie erarbeitet werden.
Die Wasserrahmenrichtlinie ist ein wichtiges Thema, wobei die Aufnahme von PFOS mit Spitzenwerten angestrebt oder der UVN-Wert für Nickel auf vier Mikrogramm pro Liter gesenkt wird. Die Liste der prioritären Stoffe wird überarbeitet.
Die neue VAwS wird bundeseinheitlich eingeführt und die Löschwasserrückhaltung mit ihren Gefährdungen betrachtet. Hier sind seitens der Behörden Ansätze vorhanden, HBV-Anlagen wie Chemikalienlager zu behandeln. Bei den Löschwassermengen und dessen Zurückhaltung muss nach Hinweisen des Referenten auch die überhaupt mögliche Löschwassermenge ermittelt und berücksichtigt werden, wobei bis zu 50 Prozent des Löschwassers während der Brandbekämpfung verdunstet.
Trotz der erheblichen Menge an Regelungen und Restriktionen wird die galvanische Oberflächentechnik in Deutschland eine Zukunft haben, aber sich mit mehr Auflagen befassen müssen; so das Fazit von Herbert Breidenbach.
Information, Diskussion und Anregung
Das Umweltforum darf durchaus als eine Pflichtveranstaltung für Unternehmen der Oberflächentechnik gelten, insbesondere für jene, die mit wässrigen und metallhaltigen Medien arbeiten. Dies zeigte sich in Herdecke an den angeregten Diskussionen und den durchaus auch kontroversen Ansichten der Teilnehmer in Bezug auf die Umgangsweise mit Vorschriften und Regelungen, aber auch in Bezug auf die Konsequenzen bei einer Nichtbeachtung. Darüber hinaus liefert eine derartige Veranstaltung auch Argumente für die Zukunftsplanung im eigenen Unternehmen. Denn oftmals bestimmen Vorgaben zum Umweltschutz den Umgang mit Materialien in erheblichem Maße. Diese zu befolgen erfordert dann von Fall zu Fall größere Investitionen, was sich wiederum auf die Wirtschaftlichkeit und damit die Zukunftsplanung von Unternehmen auswirkt. Umweltschutz ist damit zu einem wichtigen Parameter des Wirtschaftens geworden und muss als solcher auch Berücksichtigung finden.