AGB für Onlinenutzung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anzeigenaufträge, die der WOTech GbR (WOTech) in Auftrag gegeben werden.
1. Anzeigenauftrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Vertrag über die Schaltung einer oder mehrerer Anzeigen, Fremdbeilagen (Beikleber, Beihefter, Warenmuster, etc.), Online-Werbeformen oder technischer Sonderausführungen unter Beachtung der vonWOTech angebotenen Rabattstaffeln, wobei die rechtsverbindlichen Anzeigenaufträge jeweils erst durch schriftliche Bestätigung des Auftrags zustande kommen. Aufträge über Beilagen oder technische Sonderformen werden grundsätzlich vom Verlag erst nach Vorlage eines Musters angenommen. Aufträge können persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Internet aufgegeben werden.
2. Abruf ist die Aufforderung des Auftraggebers an WOTech, auf Grundlage des Anzeigenauftrags eine konkrete Anzeige, Fremdbeilage oder sonstiges Werbemittel (inkl. Online-Werbeformen) zu veröffentlichen. Der Auftraggeber sendet dazu die für die Produktion erforderlichen Texte und Vorlagen rechtzeitig vor Anzeigenschluss an WOTech.
3. Abruf eines Auftrags
Ist kein Erscheinungstermin vereinbart, sind Anzeigen innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist vertraglich das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Satz 1 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen abzurufen. Wurden keine gesonderten Konditionen vereinbart gilt die Preisliste.
4. Online Werbeformen im Sinne dieser AGB können aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen:
- aus Bildern und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern, ungeachtet ihrer Programmierungsweise, ihres technischen Formats oder ihrer Größe (z.B. sog. Werbe-Banner).
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Inhalten, wie Webseiten, Dokumenten oder sonstigen Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen, ungeachtet ihrer technischen Ausgestaltung oder ihres Erscheinungsbildes (z.B. Hyperlink).
Der Insertionszeitraum der Online-Werbeformen bestimmt sich individuell nach den gebuchten Kontakten oder nach dem gebuchten Zeitraum. Weitere Leistungen, wie Größe, Format, Platzierung, Häufigkeit der Insertion bestimmen sich individuell nach den bei der Buchung ausgewählten Spezifikationen gemäß der Angebots- und Preisliste des Verlags in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Der Auftraggeber hat während der gesamten Laufzeit des Vertrages die Webseiten oder Dokumente, auf die von der Online-Werbeform verlinkt werden soll, aufrecht zu erhalten.
5. Haftung für die Inhalte der Anzeige
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige und/oder der Online-Werbeform sowie hinsichtlich der hierfür zur Verfügung gestellten Unterlagen oder sonstigen Elemente. WOTech ist nicht verpflichtet, Anzeigen auf ihren Inhalt und ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
6. Ablehnung von Aufträgen
WOTech ist berechtigt, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Gesamtauftrages – nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für WOTech wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Beilagen durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung, der Zeitschrift oder des verlagseigenen Online-Angebots erwecken oder Fremdanzeigen enthalten.
Insofern kann WOTech von bereits bestätigten Aufträgen - auch einzelnen Teilabrufen bei Rahmenaufträgen - zurücktreten, wenn sie erst nach Vertragsschluss Kenntnis hinsichtlich des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form eines Auftrages erhält, der ihn zur Ablehnung berechtigt hätte.
Beilagenaufträge sind darüber hinaus für WOTech erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von WOTech mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntniserlangung des betreffenden Inhalts mitgeteilt. Online-Werbeformen, die im Widerspruch zu diesen Bestimmungen stehen, können auch nachträglich aus dem Online-Angebot entfernt werden.
7. Rücktritt vom Vertrag/Kündigung von Aufträgen
Soweit WOTech im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für Dritte tätig wird (z. B. der Akquisition von Anzeigenkunden für Dritte) behält sich WOTech das Recht zum Rücktritt vom Vertrag vor, falls der Dritte ein sachlich begründetes Veto gegen den Anzeigenauftrag einlegt. Bereits gezahltes Entgelt wird erstattet. Anzeigenaufträge können grundsätzlich nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung kann nur schriftlich, auch per E-Mail, erfolgen. Bereits im Voraus gezahltes Entgelt wird erstattet. Im Übrigen findet Ziffer 17 dieser Bestimmungen Anwendung. Hinsichtlich eines einzelnen Abrufs oder eines Einzelauftrags für Gelegenheitsanzeigen kann die Stornierung innerhalb eines Zeitraums von bis zu 5 Werktagen/24 Stunden vor Anzeigenschluss kostenfrei erfolgen.
8. Anzeigenschluss
Die in den Preislisten angegebenen Anzeigenschlüsse sind für WOTech unverbindlich. Dem Verlag steht es frei, Anzeigenschlusstermine kurzfristig, dem Produktionsablauf entsprechend, anzupassen.
9. Platzierung von Anzeigen
Anzeigen werden in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Stellen der Druckschrift oder Internet-Seite veröffentlicht, wenn dies bei der Auftragserteilung schriftlich, auch per E-Mail, vereinbart und vom Verlag bestätigt wird. Rubrikanzeigen werden grundsätzlich nur in der jeweiligen Rubrik veröffentlicht. Sofern keine eindeutigen Platzierungsvorgaben gemacht werden, kann der Verlag die Platzierung frei bestimmen. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
10. Druckunterlagen
Die Schlusstermine für Druckunterlagen sind der jeweiligen Anzeigenpreisliste des Verlages zu entnehmen. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber hat sämtliche zur Darstellung der jeweiligen Online-Werbeform notwendigen Inhaltselemente zur Speicherung auf dem vom Verlag genutzten Ad-Server selbst herzustellen und dem Verlag zu übermitteln. Gefahrübergang ist mit Eingang der Unterlagen bei WOTEch oder der Online-Werbeformen auf einem der Server von WOTech.
Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließen spätere Reklamationen aus.
Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so stehen dem Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche zu. Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach der letzten Veröffentlichung.
Werden Druckvorlagen oder Online-Werbeformen digital, also durch Datenträger (z.B. CD-ROM, USB-Sticks) oder durch Fernübertragung (z.B. E-Mail, FTP-Server) papierlos an WOTech übermittelt, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen:
Dateiformat
Anzeigenvorlagen sollen nur mit geschlossenen Dateien digital übertragen werden, die WOTech inhaltlich nicht ändern kann. WOTech haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung von Anzeigen (Print), die mit offenen Dateien übermittelt werden.
Creatives für die angebotenen Online-Werbeformen müssen vom Auftraggeber nach Absprache in geeigneten Dateiformaten angeliefert werden. Größenbeschränkungen der einzelnen Online-Werbeformen sind zu beachten. Der Verlag haftet nicht für fehlerhaft angelieferte Dateien.
Farbanzeigen: Bei digital übermittelten Druckvorlagen für Farbanzeigen ist vom Auftraggeber ein Farb-Proof mitzuliefern. Anderenfalls bestehen keine Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger Farbabweichungen beim Anzeigendruck.
Zusammengehörende Dateien sind vom Kunden in einem gemeinsamen Verzeichnis (Ordner) zu senden bzw. zu speichern.
Computerviren: Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten bzw. gespeicherten Dateien frei von Computerviren sind. WOTEch ist berechtigt, Dateien mit Computerviren zu löschen, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ansprüche entstünden.
Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach der Veröffentlichung der Anzeige. An WOTech übermittelte CD-ROMs oder USB-Sticks mit Druckvorlagen gehen in das Eigentum des Verlages über. Sie werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen eine Versandgebühr von 5,00 EUR an den Auftraggeber auf dessen Risiko zurück gesendet.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. WOTech berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
12. Anzeigenbeleg
WOTech liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg in Kopie. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Originalbelege werden nur gegen Berechnung geliefert.
13. Chiffreanzeigen
Bei Ziffernanzeigen wendet WOTech für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt bzw. dem Auftraggeber auf dem normalen Postweg weitergeleitet, auch wenn es sich um Einschreibesendungen und Eilbriefe handelt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht zugestellt werden können, werden vernichtet. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Der Auftraggeber kann den Verlag berechtigen, Zuschriften auf Ziffernanzeigen zu öffnen.
14. Satzkosten
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Gleiches gilt für vom Auftraggeber gelieferte Druckvorlagen, deren Behandlung oder nachträgliche Änderung zusätzliche Kosten verursachen.
15. Nachlässe
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass WOTech zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
16. Preisänderungen
Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge – sofern keine anders lautende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde – mit dem Einführungstermin des neuen Tarifs in Kraft.
17. Abweichende Preise
Für Anzeigen in Verlagsbeilagen und redaktionell gestaltete Anzeigen, Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Kollektiven, kann WOTech von der Preisliste abweichende Preise festlegen.
18. Rabattzusammenschlüsse
Für die Gewährung eines Rabattzusammenschlusses für konzernangehörige Firmen ist die schriftliche Bestätigung einer Kapitalbeteiligung von mehr als 75% erforderlich.
19. Höhere Gewalt
Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder diesen gleichzusetzende andere Ereignisse eintretende Leistungsverzögerungen sind von WOTech nicht zu vertreten. WOTech kann Anzeigen nach Wegfall des Ereignisses in der nächstmöglichen Ausgabe der Druckschrift veröffentlichen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Auftraggeber insofern nicht zu.
20. Anzeigenrechnungen sind, falls keine Vorauszahlung vereinbart ist, innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufende Frist zu bezahlen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist WOTech berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. WOTech ist berechtigt, fehlerhafte Anzeigenrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung zu korrigieren.
21. Zahlungsbedingungen
21.1 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, werden Rechnungen und Beleg - sofern vereinbart - sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Anzeigenpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Bei Änderungen gelten die neuen Bedingungen bei Preissenkungen auch für laufende Aufträge sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat nach Bekanntgabe der jeweils gültigen Bedingungen im Impressum oder an sonst geeigneter Stelle der Zeitschrift. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, das dieser innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausüben muss.
21.2 Anzeigenrechnungen sind, falls keine Vorauszahlung vereinbart ist, innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufende Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Ist der Zugang der Rechnung unsicher, so kommt der Auftraggeber, sofern er nicht Verbraucher ist, spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Veröffentlichung der Anzeige in Verzug.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist WOTech berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. WOTech ist berechtigt, fehlerhafte Anzeigenrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung zu korrigieren.
21.3 Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten von WOTech zu halten.
22. Nachlässe
Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Vereinbarte oder eingeräumte Nachlässe für die Schaltung mehrerer Anzeigen oder bei Abschluss von Rahmenaufträgen gelten nur bei Einhaltung der jeweiligen Anzeigenmenge und des zeitlichen Rahmens. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Anzeigenmenge oder des zeitlichen Rahmens ist WOTech berechtigt, den Nachlass anteilig nach dem Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass nach zu berechnen.
23. Zahlungsverzug
23.1 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist WOTech berechtigt, ohne vorhergehende Mahnung bis zum Zahlungseingang gegenüber Unternehmen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB, anderenfalls nach § 288 Abs. 1 BGB zu verlangen und Einziehungskosten zu berechnen.
23.2 Erhält WOTech nach Abschluss des Vertrages Kenntnis davon, dass ihr Zahlungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit aufgrund schlechter Vermögenssituation gefährdet ist, so kann sie unbeschadet etwaiger Zahlungsabreden Vorauszahlung für bereits vorliegende Anzeigenschaltungen, sofortige Zahlung rückständiger, auch noch nicht fälliger Rechnungen, verlangen, weitere Anzeigenschaltungen ablehnen oder vom Vertrag zurückzutreten.
24. Leistungsstörungen
Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder diesen gleichzusetzende andere Ereignisse, eintretende Leistungsverzögerungen sind von WOTech nicht zu vertreten. WOTech kann Anzeigen nach Wegfall des Ereignisses in der nächstmöglichen Ausgabe der Druckschrift veröffentlichen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Auftraggeber insofern nicht zu.
25. Gewährleistung
25.1. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich nach Anzeigenschaltung, nach Kenntnis oder ab Entdeckung zu rügen. Bei Unterlassung der Rügepflicht gilt die Anzeigenschaltung als genehmigt.
25.2. Dem Auftraggeber steht bei von WOTech zu vertretendem ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck einer Anzeige ein Anspruch auf Nacherfüllung durch Schaltung einer mangelfreien Ersatzanzeige zu, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Kommt WOTech dieser Verpflichtung innerhalb angemessener Fristsetzung nicht nach oder ist auch die Ersatzanzeige mangelhaft, so kann der Auftraggeber bei Einzelanzeigen Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, bei Rahmenabschlüssen lediglich Herabsetzung der Vergütung in Höhe der mangelhaften Teilleistung verlangen.
Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Gewährleistungsansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist.
25.3 Bei Fehlern jeder Art aus telefonischer Übermittlung haftet WOTech nicht für die Richtigkeit der Auftragsannahme.
25.4. Die Gewährleistung bei Online-Werbeformen ist auf solche Fehler bzw. Mängel in der Wiedergabe der Online-Werbeform beschränkt, die im Herrschaftsbereich und der Einflusssphäre des Verlags, d.h. insbesondere auf dem Ad-Server des Verlags entstehen bzw. begründet sind. Die Gewährleistung gilt ferner nicht für unwesentliche Fehler, z.B. dann, wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe der Online-Werbeform deren Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe der Online-Werbeform zu ermöglichen. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung, wird der Verlag versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern, sofern dies den Interessen des Auftraggebers nicht zuwiderläuft. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung innerhalb der ursprünglich gebuchten Insertion bzw. nach Verlängerung des Insertionszeitraumes, entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Übrigen liegt ein Fehler nicht vor bei einem Ausfall des vom Verlag genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
25.5. Beachtet der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen oder die Empfehlungen von WOTech zur Erstellung und Übermittlung von digitalen Druckunterlagen und Online-Werbeformen nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentlichung zu. Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf des 31. Dezember des auf die Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige oder Beilage folgenden Jahres.
26. Haftung
26.1 WOTech haftet ausschließlich auf Schadensersatz bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen von zugesicherten Eigenschaften. In allen anderen Fällen haftet WOTech lediglich wegen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht für zufällig entstandene oder indirekte Schäden oder Folgeschäden.
26.2 Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haftet WOTech höchstens bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung.
26.3 Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt, WOTech steht der Einwand des Mitverschuldens offen.
26.4 Dem Auftraggeber stehen Schadenersatzansprüche wegen Mängeln gegen WOTech nur zu, soweit sie von diesem gem. §§ 276, 278 BGB zu vertreten sind.
26.5 Soweit WOTech zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat sie den Auftraggeber so zu stellen, als ob der Vertrag nicht geschlossen worden wäre, Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.
27. Datenschutz
27.1 WOTech sichert zu, dass die Auftragsdurchführung ausschließlich nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgt. Die im Rahmen der Auftragsdurchführung, insbesondere der Auftragserteilung und -bearbeitung vom Auftraggeber angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu diesem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt, sofern keine Einwilligung des Auftraggebers in eine andere Nutzungsart erteilt wurde, sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung.
27.2 Der Auftraggeber berechtigt WOTech, seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragserteilung und-bearbeitung zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um die Anzeigenschaltung durchzuführen und eine entsprechende Abrechnung vornehmen zu können. WOTech ist weiter berechtigt, zur Erhaltung seiner Betriebsfähigkeit auf die ihr überlassenen personenbezogenen Daten zuzugreifen. Insofern gewährleistet WOTech die vertrauliche Behandlung der ihr überlassenen Daten.
27.3 Im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtet sich WOTech, die ihr aus dem Auftragsverhältnis bekannten Daten des Auftraggebers, vorbehaltlich einer durch diesen anderweitig erteilten Einwilligung zur weiteren Nutzung, nur für die Erfüllung der Zwecke dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden, das Datengeheimnis zu wahren und ihre Mitarbeiter entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen zu verpflichten.
28. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages, derzeit Waldshut-Tiengen, soweit eine Vereinbarung diesbezüglich gesetzlich zulässig ist.
29. Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht.
30. Schlussbestimmungen
30.1 Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen zu diesen AGB sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur schriftlich verbindlich. Die Versendung per E-Mail entspricht der Schriftform. Bei Versendung durch Telefax oder E-Mail ist das Eingangsdatum beim jeweils anderen Partner maßgeblich.
30.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weitere schriftliche Vereinbarungen bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die betroffene Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden.
31. Ergänzung – Information zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
(Pflichtangabe seit dem 9. Januar; WOTech übernimmt keine Gewährleistung zur Gültigkeit des vom Gesetzgeber angegebenen Links!)