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Betz-Chrom GmbH erhält Zulassung für die Verwendung von Chromtrioxid durch die Europäische Kommission
Bild: Betz-Chrom / WOTech
Die Betz-Chrom GmbH hat mit dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 12. Juni 2024 eine Zulassung für die Verwendung von Chromtrioxid erhalten. Diese Zulassung gilt bis zum 15. Februar 2033. Eine Verlängerung der Zulassung ist möglich, sofern Betz-Chrom bis zum 15. August 2031 einen Überprüfungsbericht vorlegt. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses im EU-Amtsblatt ist der Rechtsakt abgeschlossen und rechtskräftig.
Hintergrund der Zulassung
Das für die Hartverchromung notwendige Chromtrioxid ist im Anhang XIV der EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführt und unterliegt der Zulassungspflicht. Ohne entsprechende Zulassung sind Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Chromtrioxid verboten. Aufgrund rechtlicher Unsicherheiten bei Konsortialanträgen wie CTACSub hat Betz-Chrom im Februar 2021 einen Einzelantrag bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Am 29. April 2024 stimmten alle 27 EU-Mitgliedstaaten für die Zulassungsdauer von 12 Jahren ab Einreichungsdatum. Mit dieser individuellen Zulassung ist Betz-Chrom nun unabhängig von den weiteren Entscheidungen zum Konsortialantrag CTACSub.
Zukunftsorientierte Forschung und Entwicklung
Betz-Chrom wird seiner Vision der Grünen Galvanik folgend weiterhin aktiv nach Alternativen zu Chrom(VI)verbindungen forschen. In Zusammenarbeit mit mehreren innovativen Chemielieferanten werden Testbeschichtungen mit dreiwertigen Hartchromelektrolyten in einer Versuchsanlage durchgeführt. Durch diese Kooperationen entsteht eine Win-Win-Situation. Der Oberflächenbeschichter Betz-Chrom ist am Puls der Entwicklung und die Chemielieferanten können ihre Neuentwicklungen noch im F&E-Stadium einem Praxistest unterziehen.
Zudem beteiligt sich das Unternehmen als Industriepartner am Forschungsprojekt DigiChrom – Digitale Werkzeuge zur Verbesserung galvanischer Schichten am Beispiel chrom(III)basierter Prozesse. Ziel des Projektes ist es, die Erforschung galvanischer Systeme durch digitale Ansätze zielorientierter und effizienter zu gestalten. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.
Ausblick
Nach aktuellem Stand der Technik und unter Berücksichtigung derzeitiger Entwicklungen ist eine vollständige Substitution von Hartchromabscheidungen auf Basis Chrom(VI)verbindungen für alle Anwendungen des Lohnbeschichters bis 2033 nicht absehbar. Sollte sich diese Annahme bestätigen, wird Betz-Chrom rechtzeitig die Verlängerung der Zulassung beantragen. Betz-Chrom ist bestrebt, seinen Kunden eine technologisch und wirtschaftlich sinnvolle Alternative zu Chromtrioxid anzubieten. Bis dahin wird eine rechtssichere Hartverchromung mit Chrom(VI)verbindungen fortgeführt.
Weitere Informationen zu REACH und zur Zulassung hat Betz-Chrom in einer FAQ (https://www.betz-chrom.de/faq-reach/) zusammengefasst. Gemäß dem Motto "Gut – Offen – Zuverlässig" steht Betz-Chrom seinen Geschäftspartnern aber auch anderen Interessierten für einen Austausch zu REACH und dem Zulassungsverfahren zur Verfügung.